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Pflanzenpflege

Sind Unkrautvernichtungsmittel im Garten noch erlaubt?

Unkrautvernichtungsmittel: Zwei Männer besprühen Pflanzen im Garten mit Unkrautvernichtungsmitteln
Unkrautvernichtungsmittel: Was die harte Chemiekeule im Garten zu suchen hat, ist umstritten Foto: Getty Images
Christian Glass
Christian Glass Redakteur

22. April 2021, 20:56 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Unkrautvernichtungsmittel und andere Pflanzenschutzmittel stehen bei vielen Hobbygärtnern hoch im Kurs. Kein Wunder: Die Mittel zeigen schnelle Wirkung im Kampf gegen unerwünschte Kräuter und Schädlinge. Andere Gärtner lehnen den Einsatz der harten Chemie jedoch konsequent ab. Die Frage stellt sich: Darf man die chemischen Mittel überhaupt bedenkenlos einsetzen?

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Haben Sie schon einmal von Stäuben gehört? Das sind biologische Pflanzenschutzmittel in Pulverform. Mit Algenkalk, Gesteinsmehl oder Holzasche lässt sich der Garten hervorragend aufpeppen. Beispiel: Mit Gesteinsmehl vergrault man Blattläuse. Algenkalk gibt vielen Pflanzen Widerstandskraft. Und Holzasche ist ein Geheimtipp zur Abwehr gefräßiger Schnecken. Diese natürlichen Pflanzenschutzmittel können im Garten wahre Wunder bewirken und sind unter Hobbygärtnern sehr beliebt. Aber wie sieht es aus mit der harten Chemiekeule? Ohne Zweifel, scharfe Unkrautvernichtungsmittel wirken schnell. Sie sind auf der anderen Seite hochumstritten. Darf, sollte man sie im Garten verwenden?

Darf man Unkrautvernichtungsmittel im Garten verwenden?

Generell sind Unkrautvernichtungsmittel (Herbizide) im privaten Garten erlaubt. Erlaubt ist der Einsatz der Mittel grundsätzlich auch in Wäldern oder in der Landwirtschaft. Die Experten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weisen jedoch darauf hin, dass in Haus und Kleingarten nur Pflanzenschutzmittel angewendet werden dürfen, die den Aufdruck „Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig“ tragen. Wer anwenden darf, entscheidet letztlich die Behörde.

Wo darf ein Unkrautvernichtungsmittel nicht eingesetzt werden?

Laut Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nicht auf befestigten Flächen verwendet werden. Die Mittel sind verboten auf Wegen, Wegrändern, Garagenzufuhren und Stellplätzen. Wer es dennoch macht, dem droht für die Ordnungswidrigkeit ein saftiges Bußgeld. Die Experten vom BVL sagen: „Das Verbot gilt auch dann, wenn in der Gebrauchsanleitung eines Pflanzenschutzmittels Anwendungsgebiete wie „Wege und Plätze“, „Wege und Plätze mit Holzgewächsen“ oder „Wege und Plätze ohne Holzgewächse“ aufgeführt sind. Die Anwendung ist nur erlaubt, wenn zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung bei dem Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes beantragt und genehmigt wird, auf dem sich die beantragte Fläche befindet.“

Prinzipiell gilt: Pflanzenschutzmittel müssen offiziell zugelassen sein. Problematisch wird es, die Mittel in Gewässern einzusetzen. Ein sogenannter Sachkundeausweis ist in der Regel für Hobbygärtner jedoch nicht nötig. Wer einen Ausweis über die nötige Sachkunde über die Chemie-Mittel führen muss, ist jedoch der Verkäufer. Übrigens gilt das sowohl für private Verkäufer als auch über Online-Anbieter.

Selbstbedienungsverbot für Gärtner

Alle Pflanzenschutzmittel, auch die für den Haus- und Kleingartenbereich, unterliegen dem Selbstbedienungsverbot. Vor dem Kauf sollte man sich ausführlich über den Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel informieren. Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln sind gesetzlich zur Beratung verpflichtet. Als Kunde sollte man auch nach Alternativen fragen. So steht es auf der Homepage des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Glyphosat als Unkrautvernichtungsmittel im heimischen Garten

Die Experten des Umweltbundesamtes geben nützliche Tipps zum Umgang mit einem Unkrautvernichtungsmittel. Um es kurz zu machen: Die Mittel sollten – wenn überhaupt – nur mit Bedacht eingesetzt werden. Als Chemie-Bombe auf dem Acker gilt Glyphosat schlechthin seit langem in der Kritik. Das Mittel hilft vielen Nutzpflanzen zwar in der Abwehr von Fressfeinden und Schädlingen. Gleichzeitig steht das Mittel jedoch in Verdacht, auch der Umwelt zu schaden und gesundheitlichtliche Schäden zu verursachen. Aus diesem Grund dürfen Bauern das sogenannte Pflanzenschutzmittel ab 2024 nicht mehr einsetzen.

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Für Hobbygärtner gibt es Alternativen

Die gute Nachricht: Im Garten muss man den Pflanzen in der Regel nicht mit harten Mitteln unter die Arme greifen. Gut genährte Pflanzen gedeihen meist von selbst. Freizeitgärtner unterstützen ganz einfach – und übrigens kostengünstig – mit selbst gemachtem Bio-Dünger oder Pflanzenjauche. Ein Geheimtipp ist: Eigen-Urin. Wer es nicht ganz so flüssig mag, der kann auf die Pulverform zurückgreifen: Holzasche, Kalk oder eben Gesteinsmehl.

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