19. März 2021, 20:54 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Auf einer Streuobstwiese blüht das Leben. Viele Vögel suchen dort Schutz und einen Platz zum Nisten. Leider verschwinden immer mehr der grünen Oasen. Wer eine Streuobstwiese anlegt, kann daher eine Förderung vom Staat beantragen. Worauf aber muss man dabei achten?
Eine Streuobstwiese strotzt geradezu vor Leben. Unzählige Tier- und Pflanzenarten finden hier Schutz. Viele davon sind mittlerweile vom Aussterben bedroht. Natürliche Obstwiesen gelten damit als die artenreichsten Lebensräume in Mitteleuropa. Die wichtigen Biotope werden jedoch immer seltener. Viele Bundesländer steuern mittlerweile gegen und bieten Fördergelder. Sie wollen damit einen Anreiz schaffen, mit einer Streuobstwiese zum Artenschutz beizutragen. Die Antragstellung ist jedoch mitunter recht komplex. Die erste Frage: Was macht eigentlich eine Streuobstwiese aus?
Übersicht
Welche Bäume eignen sich für eine Streuobstwiese?
Vor allem sogenannte Hochstämme sind für Streuobstwiesen geeignet. Darunter versteht man Obstbäume, deren Kronenansätze zwischen 1,80 und 2,20 Meter liegen. Auf zahlreichen Streuobstwiesen wachsen viele alte Apfelsorten und Birnbäume. Ein Grund: Das Obst kann gut eingelagert werden. Daneben gibt es aber auch Zwetschgen, Pflaumen und Kirschen. Folgendes Beispiel vom Naturschutzbund (Nabu) für eine private Streuobstwiese zeigt das Verhältnis an.
- Kirschen (ein bis zwei, bei zwei eine frühe und eine späte Sorte wählen)
- Pflaumen (ein bis zwei, bei zwei eine frühe und eine späte Sorte wählen)
- Birnen (ein bis drei, bei zwei oder drei eine frühe und eine späte Sorte wählen)
- Äpfel (sechs bis neun, dabei verschiedene Sorten wählen, die unterschiedlich reif werden)
Wie legt man eine Obstwiese im Garten an?
Viele Obstbäume gedeihen gut in tiefgründigen und durchlüfteten Böden. Dünger verwendet man eher sparsam, es drohen sonst Pflanzenkrankheiten. Bei einer guten Bodenqualität ziehen sich die Pflanzen ohnehin genug Nährstoffe. Staunässe muss unbedingt vermieden werden. In feuchten Böden gedeihen Zwetschgen oder Pflaumen. Flachgründige Böden, die im Sommer schnell trocken werden, eignen sie für Kirschen.
Obstbäume sollten nicht zu dicht gesetzt werden. Sie mögen viel Licht und Luft. Feuchte Blätter trocknen dann schneller und Schädlinge haben kaum eine Chance. Die Pflanzzeit spannt sich von Herbst bis Frühjahr. Wichtig: Es darf sich dabei noch kein Laub zeigen. Weitere Tipps für das Anpflanzen und die Pflege von Obstbäumen verrät myHOMEBOOK in diesem Artikel.
Unterschiedliche Förderungen für Streuwiesen
In Deutschland gibt es bislang keine einheitliche Regelung für die Förderung einer Streuwiese. Welche Fördertöpfe es gibt und wie man daran kommt, regelt jedes Bundesland unterschiedlich. Teilweise sind die Vorgaben recht komplex.
Infos zu möglichen Fördermitteln erhält man beim zuständigen Landratsamt des Stadt- oder Landkreises oder der zuständigen Naturschutzbehörde. Initiativen für Streuobstwiesen, Heimat- und Landschaftspflegeverbänden und Naturschutzorganisationen helfen bei der Antragstellung. Ein Förderprogramm für schon bestehende Streuobstwiesen bietet zudem die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU).
Auch interessant: Misteln unbedingt von Obstbäumen entfernen!
Förderung von Streuobstwiesen – was sollte man beachten?
Geld vom Staat gibt es meist für eine neu angelegte Streuobstwiese. Auch die Instandsetzung und Pflege kann unterstützt werden. Meist muss die Fläche mindestens 0,15 Hektar umfassen. Das entspricht 1500 Quadratmetern.
Wie viele Bäume auf der Streuobstwiese stehen müssen, regeln die Länder unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen müssen es mindestens zehn Obstbäume auf 0,15 Hektar sein. In Hessen dürfen pro Hektar nicht mehr als 100 Bäume stehen. Auch die Höhe der Förderung fällt unterschiedlich hoch aus. Bayern übernimmt bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten. Andere Bundesländer rechnen pro Baum.
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Liste von Förderungen verschiedener Bundesländer
Verschiedene Bundesländer, teils auch Stiftungen und andere Institutionen, schießen Geld für eine Streuobstwiese dazu. Unter anderem fördern
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Sachsen
- Rheinland-Pfalz
- Nordrhein-Westfalen
- Hessen
- Schleswig-Holstein (Nabu und Bad-Schwartau Stiftung)