11. Dezember 2020, 20:37 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Einst als Wunderstoff bezeichnet, heute verboten. Krebserregender Asbest schlummert noch immer in alten Gebäuden. Doch wohin damit bei einer Sanierung?
Zigarettenfilter, Zahnpasta, Theatervorhänge oder Textilien – Asbest wurde früher überall verwendet. Schon bei den alten Griechen galt das Mineral als Wunderstoff. Warum? Asbest ist weich und flexibel. Aber vor allem ist der Stoff schwer brennbar – perfekt für viele Baustoffe wie Zement, Spachtelmasse, Putze, Fliesenkleber oder Dämmstoffe. Doch schon 1936 ahnte man, dass Asbest die Gesundheit ruinieren kann. Atmet man die Fasern ein, setzen diese sich schnell in der Lunge fest. Schlimmstenfalls wandern die Partikel in andere Organe und richten schwere Schäden an. Es drohen chronische Entzündungen und Lungenerkrankungen. Das kann letztlich zu Krebs führen.
Übersicht
Wann wurde Asbest verboten?
Dennoch wurde für lange Zeit weiterhin auf Asbest gebaut. Erst 1993 wurde der Stoff in Deutschland verboten. Der Spuk ist jedoch nicht vorbei. Denn in Altbauten und Gebäuden, die vor 1993 errichtet wurden, kann noch immer eine Menge Asbest in den Wänden schlummern. Bei einer Wohnungssanierung oder Renovierung setzen sich dann schnell die Fasern des problematischen Minerals frei und verteilen sich in der Raumluft. Deshalb hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Leitlinien herausgegeben, sollte man bei älteren Gebäuden Sanierungsarbeiten durchführen.
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Was tun bei Verdacht auf Asbest in der Wohnung?
Bei einem Verdacht auf Asbest sollten Mieter unbedingt ihren Vermieter informieren. Infolge kann dann eine sogenannte Asbesterkundung durchgeführt werden. Dabei wird ermittelt, wie hoch die Schadstoffbelastung ist. Die Experten der Verbraucherzentrale raten, sich schriftlich vom Vermieter bestätigen zu lassen, ob verdächtige Bauteile asbestfrei sind. Sind sie es nicht und man muss renovieren oder sanieren, sollte das eine Fachfirma durchführen. Mit Asbest ist nicht zu spaßen, selbst anfallender Bauschutt kann kontaminiert sein.
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Darf man bei Asbest noch selbst renovieren?
Gestattet sind bei Asbest nur noch Sanierungsarbeiten, Abbruch oder Instandhaltung. Das führen in der Regel spezielle Betriebe durch, die entsprechende Zertifikate aufweisen. Was Heimwerker nach den behördlichen Leitlinien dürfen: Streichen und Verputzen von Wänden, Überfliesen, Bodenbeläge aufbringen. Wird asbesthaltiger Staub abgesaugt, können Heimwerker auch in Wände bohren.
Was sollte lieber eine Fachfirma übernehmen?
Alles, was so richtig Staub aufwirbelt bei asbesthaltigen Stoffen: Abschleifen von Wänden. Abstemmen und Abschlagen von Putzen oder Fliesen. Ausbau oder Einbau von Leichtbauwänden, zum Beispiel aus Gipskarton.
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Wohin mit asbesthaltigem Bauschutt?
Bloß nicht in den Hausmüll! Ist im Bauschutt Asbest enthalten, muss man diesen gesondert sammeln und entsorgen. Wer nicht weiß, wohin mit dem Zeug: Infos können die örtlichen Abfallentsorgungsunternehmen geben.
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Baustoffe im Vergleich Was ist der Unterschied zwischen Zement, Mörtel und Putz?
Materialien, die Asbest enthalten können
- Zement, zum Beispiel in Blumenkästen, Fensterbänken, Lüftungsschächten, Fassaden
- Asbestpappe als Hitzeschutz hinter Heizungen und Öfen
- Nachtspeicherheizungen
- Kitt, Spachtelmasse, Putze und Fliesenkleber
- Bodenbeläge aus Cushion-Vinyl, Flor-Flex-Platten