5. Oktober 2020, 4:29 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Wenn man einen Neubau oder Anbau an seinem Haus plant, muss man einen Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, umgangssprachlich oft als „Bauamt“ bezeichnet, stellen. Das kostet nicht nur Geld, sondern auch einiges an Vorbereitung.
Für die meisten Bauvorhaben ist ein Bauantrag unabdinglich. Um sich nicht in unnötige Kosten zu stürzen und womöglich noch ganz andere Fehler zu begehen, sollte man allerdings einige Dinge beachten. myHOMEBOOK erklärt, worauf es beim Bauantrag ankommt.
Wann ist ein Bauantrag nötig?
Wer ein Bauvorhaben in die Tat umsetzen will, braucht in den allermeisten Fällen eine Baugenehmigung. Allerdings kommt immer wieder Verwirrung auf, wenn es darum geht, kleine Gebäude, wie etwa ein Carport oder ein Gartenhaus zu errichten. Hier gilt es, genau hinzuschauen, denn da entscheiden kleinen Nuancen zwischen genehmigungspflichtig oder nicht, mein Erik Stange vom Bauherren-Schutzbund e.V. in Berlin. Generell sollte jeder, der eine feststehende, bauliche Umgestaltung auf seinem Grundstück plant, vorab Informationen beim zuständigen Bauamt anfragen. Es gibt keine bundesweit einheitlichen Regelungen, oftmals unterscheiden sich die Auflagen sogar von Gemeinde zu Gemeinde.
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Was kostet ein Bauantrag?
Umso höher die Kosten des Bauprojektes sind, desto preisintensiver wird auch der Bauantrag. Man kann für den Bauantrag mit etwa 0,5 bis 1 Prozent der Bausumme rechnen. Wenn man also zum Beispiel ein Haus für 400.000 Euro bauen möchte, muss man im günstigsten Fall für den Bauantrag mit 2000 Euro rechnen. Zusätzlich entfallen etwa 10 Prozent der Bausumme auf den Architekten oder Bauingenieur, der die notwendigen Unterlagen erstellt.
Wie schreibt man einen Bauantrag?
Den Antrag schreibt man nicht selbst! Das darf nur ein bauvorlagenberechtigter Fachmann tun. In der Regel sind das Architekten oder Bauingenieure, die in einer Architekten- oder Bauingenieurkammer eingetragen sind. Sie übernehmen mit ihrer Unterschrift die öffentlich-rechtliche Verantwortung für den Bau. Für kleine Bauvorhaben dürfen aber auch Bautechniker sowie Maurer-, Zimmerer- und Betonbauerhandwerksmeister die Antragsunterlagen ausfüllen.
Achtung: Seit 2018 muss im Bauvertrag ein Fertigstellungstermin festgelegt werden. Mit dieser Neuregelung ist den Bauherren mehr Planungssicherheit gegeben worden. Allerdings beginnt der Bau offiziell erst mit der Abgabe der Bauantragsunterlagen. Manche Generalunternehmer (Architekten, Ingenieure, Firmen für Fertighäuser) nehmen zu viele Aufträge auf einmal an. Die Folge: Der Baustart verzögert sich. Dies kann man vermeiden, indem man eine Frist zur Abgabe der erforderlichen Bauunterlagen festlegt. In der Regel sind das acht bis neun Wochen.
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Welche Unterlagen braucht man?
Um den Prozess der Antragstellung so reibungslos wie möglich ablaufen zu lassen, ist es wichtig, dass man sich im Voraus um die nötigen Unterlagen kümmert. Von Bundesland zu Bundesland gibt es beim Thema Bauantrag zwar verschiedene Anforderungen, aber folgende Dokumente muss man überall parat haben:
- Baubeschreibung
- Bauzeichnung
- Lage- und Freiflächenplan
- Berechnungen (zur unbebauten und bebauten Grundstücksfläche sowie zu den Rohbau- und Gesamtkosten)
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- Sicherheitsnachweise
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Die Nachbarn unbedingt miteinbeziehen
Die Rechte der Nachbarn sind bei einem Bauantrag vielfältiger als oft vermutet. Es ist zwar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, doch mancherorts werden für den Bauantrag die Unterschriften aller angrenzenden Nachbarn gefordert. Wird das Bauvorhaben ohne Einverständnis der Nachbarn bewilligt, haben diese die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres Widerspruch einzulegen.
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Dazu sollte man es nicht kommen lassen. Wer sich schon vor dem Bau gut mit seinen Nachbarn stellt, schafft nicht nur beste Bedingungen, damit dem Antrag stattgegeben wird, sondern investiert auch in ein nachhaltig angenehmes Nebeneinanderwohnen.