3. Dezember 2021, 11:16 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Brandschutz ist wichtig! Denn, erst wenn der Bauherr die entscheidenden Hinweise zum Brandschutz beim Hausbau beachtet, hat er für den Brandfall alles getan, um Sachschäden zu vermeiden oder gar Leben zu retten. Daher sollte jeder Bauherr beim Hausbau das Thema Brandschutz gleich von Anfang an miteinbeziehen.
Wichtig vorab: Da man als Hauseigentümer mit den richtigen Schutzvorkehrungen schnell überfordert ist, ist es ratsam, fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn nur Experten kennen sich beispielsweise mit Feuerwiderstandsklassen aus und wissen, was in diesem Zusammenhang beim Hausbau zu beachten ist. In unserem Ratgeber informiert Diplom-Jurist Göran Ruser über die Haftung beim Brandschutz und geben wertvolle Tipps zur Brandvermeidung beim Hausbau an die Hand.
Übersicht
Welche Feuerwiderstandsklassen es gibt und was sie aussagen
Die jeweilige Feuerwiderstandsklasse gibt an, wie lange etwa eine Wohnzimmerdecke dem Feuer standhalten kann. Ein Bauteil hält demzufolge dann dem Feuer stand, wenn es seine Funktionseigenschaften behält. Das bedeutet, die Zimmerdecke in unserem Beispiel muss ihre Tragfähigkeit behalten, während gleichzeitig die Wärmedämmung gesichert sein muss.
Letzteres ist dann gegeben, wenn die Temperatur auf der Oberfläche der Bauteilrückseite trotz Feuer nicht ansteigt. Als drittes Kriterium kommt der erforderliche Raumabschluss ins Spiel. Wenn die Decke verhindert, dass Flammen oder heiße Gase durch das Material dringen, ist auch diese Voraussetzung erfüllt.
Feuerwiderstandsklassen werden dabei sowohl nach der nationalen Brandschutznorm DIN 4102 als auch nach der europäischen DIN EN 13501 klassifiziert. Die Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102 sind nach Zeitangaben eingestuft. Insgesamt gibt es folgende fünf Klassen, die die jeweilige Feuerwiderstandsdauer angeben:
- F30: feuerhemmend (hier beträgt die Feuerwiderstandsdauer 30 Minuten)
- F60: hochfeuerhemmend
- F90: feuerbeständig
- F120: hochfeuerbeständig
- F180: höchstfeuerbeständig
Wird auch nur eine der drei Kriterien Tragfähigkeit, Wärmedämmung und Raumabschluss nicht erfüllt, gilt das Baumaterial als „gebrochen“. Auch, wenn meist nur die national geltende DIN 4102 angewendet wird, so darf daneben durchaus die europäische DIN EN 13501 beachtet werden. Sie beinhaltet mit insgesamt neun Kategorien gleich vier Feuerwiderstandsklassen mehr und fügt den bekannten Kriterien noch die Punkte Strahlungsdurchtritt W (Radiation) und Stoßbeanspruchung M (Mechanical) hinzu.
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Brandschutz – was sollte man beim Hausbau beachten?
In den eigenen vier Wänden sollte das Thema Sicherheit neben dem Komfort, den das Haus bietet, oberste Priorität haben. Daher sollte man den Brandschutz nicht erst beim Hausbau, sondern schon bei der Planung des Hauses umfassend und nachhaltig berücksichtigen. Die Musterbauordnung und die entsprechenden Landesbauverordnungen beinhalten gesetzliche Vorgaben, die Sie als Bauherr einzuhalten haben. Der erwähnte Feuerwiderstand der gesamten Konstruktion, die Brennbarkeit der verwendeten Baumaterialien oder die Einhaltung von Rettungswegen etwa stellen einzelne Anforderungen dieser Vorschriften dar. Unterschiedliche Gebäudearten werden dabei in verschiedene Klassen eingeteilt, wobei Ein- und Zweifamilienhäuser der Gebäudeklasse 1 zugeordnet sind.
Es ist somit sicherlich kein Nachteil, bereits im ersten Stadium des Hausbaus einen Sachverständigen zurate zu ziehen. Er kann die entsprechenden Vorkehrungen treffen und den vorgeschriebenen Brandschutz überprüfen. Selbstverständlich gehören hierzu auch Rauchmelder, die fachgerecht installiert und demzufolge auch im Bau- und Leistungsverzeichnis gelistet sein müssen.
Wer haftet für den Brandschutz beim Hausbau?
Wer vom Bauherrn beauftragt wird und in verantwortungsvoller Position beim Bau eines Hauses tätig wird, schuldet grundsätzlich eine mängelfreie Abnahme. Dies gilt in erster Linie für Architekten und Ingenieure, gelten sie beim Hausbau doch aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung als Sachverständige für den Brandschutz.
Treten später dennoch Brandschutzmängel auf, haften Architekten und Ingenieure für die Dauer von 30 Jahren. Die Haftungsfrage stellt sich dementsprechend umso mehr, wenn extra Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer vertraglich eingebunden wurden. Daneben kommt auch eine Gefährdungshaftung zum Beispiel für den Betreiber in Betracht, wenn eine Anlage betrieben wird.
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5 Tipps zur Brandvermeidung
Neben den ersten Schritten zur Brandvermeidung während des eigentlichen Hausbaus, können Sie als Eigentümer natürlich noch einige andere Schutzmaßnahmen ergreifen, um einen Brand für die Zukunft zu vermeiden.
- Wählen Sie die richtigen Baustoffe aus! Baumaterial ist in verschiedene Brandschutzklassen eingeteilt, wonach sich nicht brennbare Baustoffe wie Sand, Kies oder Ziegel besonders gut neben schwer brennbaren Baustoffen (z. B. Gipskarton, Kork) eignen, um einen Brand verhindern zu können.
- Verwenden Sie unbedingt eine spezielle Brandschutztür im Heizungskeller.
- Brandschutzschalter sind ein geeignetes Mittel, um Brände durch elektrische Ursachen vermeiden zu können.
- Kaminöfen müssen so installiert werden, dass immer der gebotene Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien eingehalten wird.
- Auch bei Solaranlagen sollte man Abstände zwischen den Modulen einplanen, damit im Falle eines Brandes eine sogenannte geschlossene Barriere verhindern kann.