9. Februar 2024, 5:38 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Der Traum vom Eigenheim ist in manchen Fällen gar nicht so unerreichbar, wie er zunächst scheint. Aktuell gibt es einige interessante Förderprogramme, die sich für Bauherren durchaus lohnen können.
Steigende Bauzinsen haben in den vergangenen Monaten Projekte verteuert und so manchen Bauherrn von seinem Plan abgehalten. Mithilfe staatlicher Förderprogramme lässt sich die finanzielle Belastung aber etwas reduzieren. Bauherren und Käufer von Wohnungen werden da vor allem bei der Förderbank KfW fündig – in Form von zinsvergünstigten Krediten. Wie die Förderungen für 2024 im Einzelnen aussehen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Förderprogramm 124: KfW-Wohneigentumsprogramm
Bei diesem Programm gibt es ein zinsverbilligtes Darlehen in Höhe von bis zu 100.000 Euro für den Kauf oder Bau eines selbst genutzten Eigenheims oder einer selbst genutzten Eigentumswohnung. Beim Neubau können Bauherren das Geld für den Kauf des Baugrundstücks einsetzen, wenn sie es höchstens sechs Monate vor Antragstellung gekauft haben. Auch Baukosten sind förderfähig. Dazu zählen Material, Arbeitskosten, Baunebenkosten für Architekten, Notar- und Maklergebühren sowie die Grunderwerbssteuer.
Auch beim Kauf einer Wohnimmobilie greift das Förderprogramm 124. Hier unterstützt die KfW Bauherren mit einem Förderkredit bei der Zahlung des Kaufpreises, bei Instandsetzung und Modernisierung sowie der Zahlung der Kaufnebenkosten. „Der Vorteil dieses Programms ist, dass es auf strenge Förderkriterien verzichtet“, sagt Alexander Steinfeldt, Energieexperte der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online in Berlin. Einzige Voraussetzung ist, dass der Eigentümer das Haus oder die Wohnung selbst bewohnt. Der Zins des Förderkredits liegt aktuell zwischen 3,68 und 3,74 Prozent.
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Förderprogramm 300: Wohneigentum für Familien
Familien mit Kindern und Alleinerziehende können für den Bau und Erstkauf eines klimafreundlichen Hauses oder einer Eigentumswohnung vom Förderprogramm 300 profitieren. Für diese Fälle gewährt die KfW Förderkredite ab 0,01 Prozent Jahreszins. Die Höhe der Förderung hängt von Einkommen ab. Der Kredithöchstbetrag liegt zwischen 170.000 und 270.000 Euro.
„Die Bedingungen für diesen Förderkredit wurden bereits im letzten Jahr verbessert“, so Alexander Steinfeldt. Wer von diesem Förderprogramm profitieren möchte, darf als Familie mit einem Kind inzwischen nicht mehr als 90.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen haben. Zuvor waren es 60.000 Euro. Zudem erhöht sich die Einkommensgrenze mit jedem weiteren Kind um 10.000 Euro.
Auch die Kredithöchstbeträge wurden nach oben gesetzt. Mit den Änderungen haben 2024 mehr Familien Anspruch auf die Förderung. Der Kredit lässt sich zusätzlich mit dem KfW-Wohnungseigentumsprogramm 124 kombinieren.
„Wichtig ist, dass das Haus oder die Wohnung für diese Förderung mit dem Programm 300 den Effizienzstandard 40 erreichen muss“, so Alexander Steinfeldt. „Es darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden und muss Nachhaltigkeitskriterien nach dem ‚Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus‘ erfüllen.“ Um die Höchstkreditsumme ausschöpfen zu können, muss das Qualitätssiegel durch ein Nachhaltigkeitszertifikat bestätigt werden.
Förderprogramm 270: Erneuerbare Energien – Standard
Das Förderprogramm 270 unterstützt Investitionen in Anlagen, die Strom und Wärme aus erneuerbarer Energie erzeugen – etwa Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas. Gefördert werden neben den Anlagen zur Erzeugung auch Netze und Speicher. Der aktuelle Darlehenszins liegt bei 5,21 Prozent.
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Förderprogramme 297 und 298: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
„Zurzeit ist es leider nicht möglich, Anträge zu diesen beiden Förderprogrammen zu stellen“, sagt Andrea Blömer, Leiterin des Regionalbüros Iserlohn des Verbands Privater Bauherren. Der Fördertopf war zum Ende des vergangenen Jahres ausgeschöpft. Aktuell ist offen, ob und wann man den Kredit wieder beantragen kann. Es handelt sich um einen Förderkredit bis 150.000 Euro pro Einheit mit dem Ziel, Eigenheime energieeffizient und nachhaltig zu bauen.
Wichtig: Bauherren, die 2024 Zuschüsse in Anspruch nehmen wollen, müssen vor dem Bau- oder Kaufvertrag zuerst die Förderung klären. „Es muss unbedingt vertraglich geregelt werden, dass sie vom Vertrag zurücktreten können, wenn die Finanzierung wegen verpasster Förderung nicht pünktlich zustande kommt“, rät die Expertin.
Regionale Förderprogramme nutzen
„Nicht nur die KfW bietet interessante Fördermöglichkeiten, auch auf kommunaler Ebene können Bauherren von Zuschüssen profitieren. Es lohnt sich, vor Ort bei der entsprechenden Behörde nachzufragen, welche Möglichkeiten es gibt.“– Felix Mildner, Redaktionsleiter
Mit Material der dpa