16. Juni 2024, 7:36 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Der Umbau einer Garage in Wohnraum kann zahlreiche Vorteile bringen. Wenn man mehr Wohnfläche schafft, kann die Immobilie aufgewertet und der Platz effektiv genutzt werden. Oft weiß man nicht, dass dieser Umbau kostengünstiger sein kann als ein Anbau.
Platzmangel, Einliegerwohnung oder auch eine Wertsteigerung der Immobilie sind Gründe für den Umbau einer Garage. Aber kann man einfach so darauf loslegen und mit den Bauarbeiten beginnen? Wir zeigen Ihnen, worauf man achten sollte, wenn man eine Garage umbauen möchte.
Übersicht
Garagenumbau planen
Wenn man eine Garage in Wohnraum umbauen möchte, muss man viele Dinge im Vorfeld klären. Bestimmt steckt man auch voller Eifer und würde am liebsten schon heute damit beginnen. Jedoch sollte man mit der Entrümpelung der Garage und vor allem mit den Umbaumaßnahmen noch warten. Denn das könnte kontraproduktiv sein und sich womöglich negativ auf die Planung auswirken. Ein strukturierter Plan kann einem helfen, das Vorhaben etwas zu ordnen.
Bevor man jedoch beginnt, sollte man sicherstellen, ob das Vorhaben rechtlich gesehen überhaupt möglich ist. Unter Umständen kann es vorkommen, dass der Umbau abgelehnt wird und man die Garage wieder in den ursprünglichen Zustand zurückbauen muss. In solchen Fällen drohen auch oft Bußgelder.
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Bauantrag vorbereiten
Für den Garagenumbau benötigt man immer einen Bauantrag. Deswegen ist es wichtig, dass man den Bauantrag richtig vorbereitet und sich bei der örtlichen Behörde über spezifische Anforderungen und Vorschriften bezüglich eines Umbaus einer Garage in Wohnraum informiert und die Umnutzung den rechtlichen Vorschriften entspricht. Die Garage sollte auf jeden Fall stabil und die Bausubstanz für einen Umbau geeignet sein. Zum Bauantrag benötigt man auch einen Antrag auf Nutzungsänderung.
Wie etwa bei einem Bauantrag muss auch bei der Umnutzung ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser die Bauvorlagen erstellen und den Antrag unterzeichnen. Bei der Entwurfs- und Genehmigungsplanung sollten die geforderten Auflagen beim Umbau beachtet werden. Daher ist es ratsam, einen Architekten oder eine geeignete Baufirma zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass auch alle Bauvorschriften eingehalten werden.
Gründe, warum ein Antrag abgelehnt werden kann
Deckenhöhe ist nicht ausreichend
In vielen Fällen wird ein Umbau abgelehnt, weil die Garage zu niedrig ist. Die Landesbauordnung schreibt vor, dass man bei der Umnutzung einer Garage in Wohnräume eine Deckenhöhe von mindestens 2,30 Meter, in einigen Bundesländern sogar bis 2,40 Meter haben muss. Wenn die Garage niedriger ist, kann das ein Grund sein, weshalb der Antrag abgelehnt wird. Zusätzlich kann man mit einer Dämmung und den Fußbodenaufbauten, die vorgegebene Raumhöhe meist nicht erreichen.
Abstandsflächen sind zu gering
Wenn die Abstandsflächen zu den benachbarten Grundstücken zu gering sind, kann es sein, dass man die Garage nicht umbauen kann. Garagen kann man zwar bis an die Grundstücksgrenze bauen, handelt es sich dabei jedoch um eine Umnutzung zu Wohnraum, muss man die Abstandsregeln für Wohngebäude einhalten, was oft nicht möglich ist. Obendrein kann die Außendämmung hinderlich sein.
Unzureichende Belüftung und Belichtung
Bei einem Umbau müssen Aufenthaltsräume ausreichend belüftet und belichtet werden. Wenn Fensterflächen nicht groß genug, sprich nicht mindestens ein Achtel der Grundfläche ausmachen, kann man die Anforderungen nicht erfüllen. Zudem muss ein zweiter Rettungsweg vorhanden sein, der meist über die Fenster gewährleistet wird.
Zweckentfremdung
Zwar lassen sich zusätzlich Fenster einbauen und die Deckenhöhe durch unterschiedliche Maßnahmen bei einem Umbau erhöhen, trotzdem sollte man hellhörig werden, wenn die Garage beispielsweise an das Haus angebaut ist oder sich separat auf dem Grundstück befindet. In diesem Fall kann es eventuell schwierig werden – auch wenn man keinen richtigen Umbau geplant hat. Nutzt man die Garage als Werkstatt, Hobbyraum, Fitnessraum oder für andere Zwecke, wird das als Zweckentfremdung angesehen und kann zu Bußgeld oder sogar zum Abriss führen.
Budgetplanung
Der Antrag wurde bewilligt und nun kann man endlich loslegen, vorausgesetzt man hat auch das nötige Kleingeld. Beim Umbau einer Garage in einen Wohnraum können die Kosten schnell in die Höhe schießen. Deswegen ist es ratsam, einen detaillierten Budgetplan aufzustellen, mit dem man die Kosten realistischer einschätzen kann. Es ist sinnvoll, wenn man mehrere Kostenvoranschläge miteinander vergleicht, weil man auch mit mehreren Gewerken zu tun hat.
Ganz entscheidend bei der Kostenaufstellung ist auch, ob man einen Architekten oder ein Bauunternehmen für den Umbau engagiert. Ein Architekt wäre beispielsweise hilfreich, wenn man jemanden sucht, der einem auch bei der Beratung und Planung behilflich sein kann. Ein Bauunternehmen kann wiederum besser geeignet sein, wenn die Umwandlung mehr standardisiert ist und man Kosten sparen möchte. Manchmal sind jedoch beide für den Umbau nötig. Bei der Budgetplanung sollte man auch unbedingt unerwartete Ausgaben berücksichtigen. Es kann immer mal vorkommen, dass unerwartete Probleme oder Schwierigkeiten auftauchen, die Mehrkosten verursachen können.
Zudem können Kosten für Einbauten, baurechtliche Vorgaben, Planungs- und Genehmigungskosten, Bodenbeläge und Wände, Heizung, Elektrik und Sanitäranlagen und für die Isolierung und Dämmung entstehen.
Wie gestaltet man die Wohnbereiche, wird eine Küche benötigt und braucht man entsprechende Geräte wie Kühlschrank, Herd oder Spüle? Muss ein Badezimmer mit Dusche eingebaut werden oder reicht auch ein einfaches WC aus? Das sind wichtige Fragen, die man vorher klären sollte, um die Budgetplanung realistischer zu gestalten.
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Kosten für den Umbau einer Garage
Die Kosten für den Umbau einer Garage in eine kleine Wohnung können erheblich variieren. Das ist oft von der Größe der Garage und dem Umfang der Arbeiten abhängig. Die meisten Kosten entstehen durch die Planung und Genehmigung und den Bauarbeiten selbst (Isolierung, Elektrik, Sanitär, Fenster und Türen, Boden, Wände) sowie die Innenausstattung und Möblierung. Erfahrungsgemäß können Kosten von 15.000 bis 40.000 Euro entstehen.