Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
Baumarktpartner von myHOMEBOOK
OBI Logo
Bauherren, aufgepasst!

Warum man beim Hausbau von Teilabnahmen absehen sollte

Besprechung beim Hausbau
Während des Bauprozesses Teilabschnitte formell abzunehmen, kann für Bauherren nachteilig sein Foto: Getty Images
myHOMEBOOK Logo
myHOMEBOOK Redaktion

12. August 2022, 5:47 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Wer zum ersten Mal eine Immobilie baut, wird mit vielerlei neuen Verträgen, Absprachen und Regelungen konfrontiert. Längst nicht alle sind zum Vorteil der Bauherren. Wo sollte man genau hinschauen?

Artikel teilen

Wer eine Immobilie baut, schließt dazu in der Regel einen Bauvertrag. In manchen dieser Verträge sind beim Hausbau sogenannte Teilabnahmen vorgesehen. Bauherren sollen also während des Baufortschritts einzelne Bauabschnitte begutachten und förmlich abnehmen. Der Verband privater Bauherren (VPB) rät davon aber ab.

Hausbau – Vorsicht bei Teilabnahmen

Laut VPB dienen solche Teilabnahmen beim Hausbau lediglich dazu, das Risiko einer Beschädigung der Bausubstanz vom Bauunternehmer auf den Bauherren zu übertragen, wenn sich der Verursacher nicht mehr ermitteln lässt. Darum sei diese Regelung nicht im Sinne der Bauherren und sollte deshalb auch nicht vertraglich vereinbart werden. Als Teil des Kleingedruckten sind solche Regelungen laut VPB ohnehin oft unwirksam.

Für sinnvoll erachtet der Bauherren-Verband allerdings regelmäßige Kontrollen, mit denen Bauherren ihre unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Die Experten kontrollieren bei sogenannten Bautenstandsbesichtigungen, ob die Qualität stimmt. Mängel lassen sich so rechtzeitig entdecken – und das liegt ganz im Interesse der Bauherren.

Passend dazu: Welche Baumängel bei Neubauten besonders häufig auftreten

https://oembed/myhomebook/affiliate/b46f305c3696f51c3a35ea38fa7497987fc506a4357c576ffc48f6d4cb7e9821/8e6e2b30-0677-421d-83d2-e1e4481878f8/embed

Mehr zum Thema

Bauabnahme dennoch unverzichtbar

Teilabnahmen sind beim Hausbau nicht von Vorteil – unverzichtbar sei aber die Bauabnahme am Ende des Baus. Rechtlich sei sie neben dem Vertragsschluss der wichtigste Schritt beim Bauen. Mit der Abnahme akzeptieren die Bauherren den Bau laut VPB formal als vertragsgemäße Leistung. Ab dem Zeitpunkt der Bauabnahme kehrt sich auch die Beweislast um. Von nun an müssen die Bauherren alle Mängel nachweisen.

Auch interessant: Wann ein Bausparvertrag sinnvoll ist

mit Material der dpa

Themen Immobilien
Aktuelle Angebote entdecken
OBI Logo
Anzeige
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale- Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für diesen .
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.