Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
Barrierefrei

Rampe vor der Haustür rollstuhlgerecht planen

Rampe für Rollstuhl vor der Haustür
Barrierefreiheit gewährt auch Menschen, die auf Rollstuhl und Gehhilfe angewiesen sind, ein sicheres Ankommen am Ziel. Erforderliche Rampen vor der Haustür dürfen dabei aber nicht zu steil sein Foto: Getty Images / 24K-Production
myHOMEBOOK Logo
myHOMEBOOK Redaktion

4. März 2023, 5:32 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Manche Ereignisse sind nicht vorhersehbar: Ist ein Mensch plötzlich auf einen Rollstuhl angewiesen, kann eine Rampe vor seinem Haus den Alltag erleichtern. Aber sie darf nicht zu steil sein.

Artikel teilen

Gut gemeint, schlecht gemacht: Wer sein Haus barrierefrei gestalten möchte, sollte auch die Details im Blick behalten. Etwa in der Frage, ob eine Rampe oder ein stufenloser Zugangsweg auch flach genug ist, damit Menschen mit Gehproblemen, mit Rollstuhl und Gehhilfe gut hochkommen. Experten erklären, worauf es bei der Rampe vor der Haustür ankommt.

Rampe vor der Haustür – die richtige Neigung

Die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen in Rheinland-Pfalz empfiehlt eine Neigung von maximal sechs Prozent. Geht es nicht ohne Stufen, sollten diese keine Überstände oder Untertritte haben. Zusätzliche Sicherheit beim Gehen bietet ein beidseitiger Handlauf in einer Höhe von 85 Zentimetern. Sehbeeinträchtigten Menschen helfen Stufenkanten, die über die gesamte Trittbreite eine auffällige, kontrastierende Markierung haben.

Auch interessant: Wie das Badezimmer barrierefrei eingerichtet wird

Mehr zum Thema

Was ist beim Bodenbelag wichtig?

Auf dem Weg und der Rampe vor der Haustür sollte ein rutschfreier Bodenbelag liegen, ohne Unebenheiten und ohne hervorstehende Kanten. Und vor allem: ohne Fußabtreter als Schmutzfang. Laut der Landesberatungsstelle sind Kokos- oder Bürstenmatten nicht sicher begehbar und für Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator schwer zu befahren.

mit Material der dpa

Themen Barrierefrei Wohnen

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.