22. März 2019, 12:22 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Ob Einfamilienhaus oder Geschosswohnung – sind die Wände hellhörig, geht das den Hausbewohnern schnell gehörig auf die Nerven. Dauerkrach ist dann vorprogrammiert. Was die Ursache für den schlechten Schallschutz ist und wie er behoben wird, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB).
Früher vermörtelte man Steine beim Mauern, heute verklebt man sie nur noch in der Lagerfuge. Und zwar oftmals schlecht: In 70 Prozent der von ihm begutachteten Baustellen sieht Experte Johannes Deters vom VPB fachliche Fehler beim Mauerwerk. „Die vertikalen Stoßfugen zwischen den Steinen im Mauerwerk klaffen über ein zulässiges Maß hinaus auseinander. Oft kann man direkt zwischen den Steinen hindurchsehen“, so der Diplom-Ingenieur. Und das vermindert den Schallschutz. Stoßfugen, die größer als fünf Millimeter seien, müssen daher vor dem Verputzen geschlossen werden.
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Lückenhafte Fachkenntnis bei Maurern
Grund für die offenen Stoßfugen: Viele auf dem Bau Beschäftigte verfügten nicht mehr über ausreichende Fachkenntnisse im Maurerhandwerk. Wie wichtig Stoßfugen seien, wüssten diese nicht, klaffende Lücken werden einfach überputzt. Das Problem sei den meisten Bauherren und auch der Mehrzahl der Firmen gar nicht bewusst. Das Zuputzen der breiteren, offenen Stoßfugen sei deshalb gang und gäbe, wenn niemand die Baustelle kontrolliert.
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Auch Statik ist gefährdet
Deters fügt hinzu, dass auch die Standsicherheit des Hauses beeinträchtigt werden könne. Gerade wenn noch andere Fehler hinzukämen, etwa zu geringe Überbindmaße der Steine oder zu geringer Mörtelauftrag. Schubkräfte könnten dann nicht mehr ausreichend aufgenommen werden. „Das kann sich später unter anderem durch treppenförmige Risse im Putz abzeichnen“, warnt der Experte vom VPB.
Offene Stoßfugen im Mauerwerk seien technische Fehler
Was tun, wenn während der Bauzeit erhebliche Lücken an den Stoßfugen im Mauerwerk klaffen? „Solche Fehler müssen fachgerecht nachgebessert werden“, fordert Deters. „Im Extremfall bedeutet das Rückbau und Neubau der Mauerwerkswand. Alles andere ist häufig Flickschusterei!“
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Gewährleistung Mängel am Haus sind fünf Jahre reklamierbar
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Ist Schadensersatz möglich?
Ja, das ist in letzter Konsequenz möglich, sofern der Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist gerügt wird. Innerhalb von zumeist fünf Jahren ab Bauabnahme ist die Baumfirma verpflichtet, den Mangel auf eigene Kosten zu beseitigen. Nach Verjährung der Gewährleistungsfrist ist das Bauunternehmen dazu allerdings nicht mehr verpflichtet, und auch sämtliche Schadensersatzansprüche des Bauherrn entfallen.