6. Mai 2020, 17:26 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Für eine Garage ist kein Platz, das Auto soll aber trotzdem sicher untergestellt werden? Dann ist ein Carport eine praktische Sache. myHOMEBOOK erklärt, was man bei der Planung und beim Bau eines Carports unbedingt wissen sollte – und wo die Tücken liegen.
Sie schützen das Auto vor den Widrigkeiten des Wetters, beanspruchen weniger Platz als eine herkömmliche Garage und bieten mitunter sogar noch Platz für einen Abstellraum: Carports, die „offenen Garagen“, erfreuen sich großer Beliebtheit. Doch dürfen sie einfach so auf dem eigenen Grundstück aufgestellt werden oder bedarf es einer Baugenehmigung? Muss ich gar meinen Nachbarn um Erlaubnis fragen und was sollte bei der Planung eines Carports für E-Autos beachtet werden? myHOMEBOOK hat die Antworten auf diese und weitere Fragen rund um Planung und Bau eines Carports.
Dürfen Carports auf dem eigenen Grundstück aufgestellt werden?
Wer einen Carport auf dem eigenen Grundstück aufstellen möchte, kann dies nicht ohne Weiteres tun. Denn auch auf dem eigenen Besitz gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sprich: Ob als Anbau ans Haus, mit Tor oder frei stehendes Carport mit integriertem Schuppen: Grundsätzlich handelt es sich bei diesen um Bauten, die gewissen Verordnungen unterliegen. Vor dem Bau also unbedingt die deutschlandweit geltenden, aber auch gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes und der Kommune checken!
Welche gesetzlichen Bestimmungen müssen beachtet werden?
Wer einen Carport plant, sollte sich wie bei grundsätzlich jedem Bauvorhaben auch über folgende gesetzliche Verordnungen informieren:
- deutschlandweit geltendes Planungsrecht
- Länderbauordnung
- kommunaler Bebauungsplan
- kommunale Sonderregelungen
- Denkmal- und Umweltvorschriften
Diese Verordnungen geben Aufschluss darüber, innerhalb welcher Bereiche des Grundstücks Sie ein Carport errichten dürfen, wie groß er sein darf und wann ein Bauantrag notwendig ist.
Muss ein Bauantrag gestellt werden?
Grundsätzlich gelten Carports als genehmigungspflichtig. Bei ihnen handelt es sich um feststehende, bauliche Umgestaltungen. Jedoch gibt es auch Ausnahmen. In jedem Falle gibt es jedoch keine deutschlandweit geltende Verordnung. Vielmehr entscheidet jedes Bundeslandes individuell, ob und wie Bauwillige einen Bauantrag stellen müssen. Mitunter haben Städte und Gemeinden sogar darüber hinausgehende Auflagen.
Für den Bauantrag eines Carports sind folgende Unterlagen notwendig:
- Baubeschreibung
- max. zwei Jahre alter Flurkartenauszug mit Lageplan (Maßstab 1:500)
- Bauzeichnung des Carports mit Grundriss, Ansichten und Schnitt
Viele Carporthersteller stellen übrigens die notwendigen Unterlagen ihren Kunden schon bereit.
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Tipp: Bauen Sie keinesfalls einfach los! Informieren Sie sich unbedingt grundsätzlich vorab mit Ihrem konkreten Bauvorhaben bei der kommunalen Baubehörde. Diese entscheidet, ob ein Bauantrag notwendig ist. Hier kann man auch alle geltenden Gesetzmäßigkeiten erfragen. Das erspart später jede Menge Ärger und beugt auch eventuellen Nachbarschaftsstreitigkeiten vor.
Muss ich meine Nachbarn um Erlaubnis fragen?
Jein. Grundsätzlich gilt es beim Planen und Bauen eines Carports unbedingt die kommunalen Verordnungen zur Grenzbebauung eingehend zu checken. In diesen ist die Grenzbebauung, als auch der Abstand von Gebäuden zum Nachbargrundstück verbindlich geregelt. So muss in der Regel ein Grenzabstand von drei Metern eingehalten werden. Auch für den Fall, dass der Carport direkt auf der Grenze stehen soll, gelten diverse Auflagen.
Ihre Nachbarn müssen Sie also nicht unbedingt um Erlaubnis fragen. Jedoch schadet es keinesfalls, im Vorfeld der Baumaßnahmen das freundliche Gespräch mit ihnen zu suchen. Sind die Nachbarn in die Baupläne eingeweiht, können sie eventuelle Bedenken im Vorfeld benennen. Keineswegs sollte der Carport natürlich die Zufahrt zum Nachbargrundstück einschränken. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Nachbarn sichert das Bauvorhaben zusätzlich und verbindlich ab.
Welche Arten von Carports gibt es?
Carport ist nicht gleich Carport. Grundsätzlich lassen sich frei stehende Carports und Anbau-Carports unterscheiden. Je nach Anzahl der Autos finden ein, zwei oder mehrere PKW in ihm Platz. Soll nur ein einzelner Wagen untergestellt werden, bieten sich Anbau-Carports mit drei bis fünf Metern Grundfläche an. Sollen zwei Autos nebeneinander untergestellt werden, ist ein Doppel-Carport von sechs bis acht Metern angebracht. Anbau-Carports, auch bekannt als Anlehn-Carports, lassen sich direkt an Wohnhaus oder Nebengelass anbauen. Bei frei stehenden Carports ist die Platzwahl individueller.
Hinweis: Grundsätzlich sind nicht nur Flachdächer bei Carports möglich. Auch ein Spitzdach, Walmdach oder Bogendach ist denkbar.
Strom im Carport für E-Autos – das ist zu beachten
Bei der Planung eines Carports empfiehlt es sich auch an einen separaten Stromanschluss zu denken. Denn um auch E-Autos im Carport richtig laden zu könnten, bedarf es einer geeigneten Elektroinstallation. Diese sollte unbedingt vom Fachmann installiert werden! So muss die Stromleitung nicht nur mit der Ladestation kompatibel sein. Sie muss auch über wichtige Sicherheitsvorkehrungen, wie einen eigenen Fehlerstromschutzschalter und einen separaten Leitungsschutzschalter verfügen.
Eine smarte Ladestation kann ebenfalls eingeplant werden. Zudem kann der Carport auch mit einer Fotovoltaikanlage kombiniert werden. Inzwischen gibt es sogar schon sogenannte Solarcarports.
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Kann man Carports selber bauen?
Theoretisch lassen sich Carports mit einigem handwerklichen Können komplett selbst planen und bauen. Praktisch ist es aber sinnig auf einen fertigen Bausatz zurückzugreifen. Diese sind hinsichtlich der Statik professionell geplant und geprüft. Wer dennoch einen individuellen Carport bevorzugt, sollte diesen lieber mit einem Fachmann an seiner Seite realisieren.