13. August 2023, 12:22 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Mit der Zeit wird der Keller bei vielen Menschen eher zu einem Ort, an dem Gerümpel lagert. Dabei steckt in den Räumen so viel mehr Potenzial. Allerdings braucht es für viele Umbauarbeiten eine Genehmigung.
Die meisten Kellerräume sind dunkel, staubig und voll gestellt mit altem Kram und Gerümpel. Dabei könnte man den Keller auch dafür nutzen, um den Wohnraum zu erweitern. Etwa für ein Homeoffice, einen Hobbyraum oder Ähnliches. Doch funktioniert man den Abstellraum zu einem Wohnraum um, dann müssen ein paar Dinge beachtet werden. So weist der Verband Privater Bauherren (VPB) darauf hin, dass häufig eine Baugenehmigung eingeholt werden muss.
Baugenehmigung bei Umnutzung einholen
Insbesondere dann, wenn aus einem einfachen Lagerbereich eine abgeschlossene Wohnung werden soll, sprechen Experten von einer sogenannten Nutzungsänderung. Diese Änderung der Nutzung muss generell von den zuständigen Behörden genehmigt werden.
Die Landesbauordnungen sind hierbei der Schlüssel. Sie legen fest, welche Anforderungen die neuen Wohnräume erfüllen müssen – zum Beispiel zur Mindestraumhöhe. Auch Aspekte wie ausreichend Licht und Luft sind essenziell. Zudem dürfen Brandschutzauflagen und die Energieeinsparverordnung bei den Planungen nicht vernachlässigt werden.
Noch bevor es aber in die Planung geht, rät der VPB dazu, sich beim zuständigen Bauamt zu informieren, ob die sogenannte Nutzungsänderung am Gebäude überhaupt möglich ist.
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Fördermöglichkeiten für den Keller als Wohnraum
Sind erforderliche Genehmigungen eingeholt, rät die BHW Bausparkasse, sich vor Start des Projekts professionellen Rat und Kostenvoranschläge einzuholen, um auf der sicheren Seite zu sein. Um einen Keller zum Wohnraum umgestalten zu können, muss dieser unbedingt trocken sein. Laut BHW können Abdichtungs-, Dämm- und Sanierungsarbeiten schon mal 15.000 bis 30.000 Euro kosten.
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Doch neben neuem Wohnraum kann man durch eine gut ausgeführte Dämmung auch den Energieverbrauch des gesamten Hauses reduzieren, so die BHW. Außerdem werden solche Umbaumaßnahmen auch von der KfW gefördert. Vorausgesetzt, die Förderung wird vor der Sanierung beantragt und von einem Fachbetrieb umgesetzt. Wurden die Arbeiten bereits vor Antragstellung begonnen, können immerhin die Kosten ab dem Fertigstellungsjahr von der Steuer abgesetzt werden. Das Finanzamt erkennt laut BHW bis zu 20 Prozent an.
Mit Material der dpa