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Bis zu 500 Euro Zuschuss

Welche Förderungen es für Balkonkraftwerke gibt

Förderung für Balkonkraftwerk
Stecker-Solaranlagen für den Balkon können die eigene Stromrechnung senken. Die Anschaffung wird in manchen Ländern, Landkreisen oder Kommunen bezuschusst Foto: Getty Images / amriphoto
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myHOMEBOOK Redaktion

28. Juli 2023, 5:05 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Diese Recherche kann sich lohnen! Wer darüber nachdenkt, sich ein Solarmodul für den Balkon zuzulegen, sollte prüfen, ob es regionale Förderprogramme gibt. So lassen sich mehrere hundert Euro sparen.

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Aufhängen, einstecken, Strom sparen: So leicht kann es sein, mit einer Stecker-Solaranlage die eigene Stromrechnung zu senken. Wenn da nur nicht die teure Anschaffung wäre. Doch schon seit Anfang dieses Jahres fällt für den Kauf dieser sogenannten Balkonkraftwerke in Deutschland keine Umsatzsteuer mehr an. Wer bei einem Händler kauft, der diesen Vorteil an die Kunden weitergibt, spart 19 Prozent. Und noch besser: Manche Bundesländer, Städte und Gemeinden fördern den Kauf zusätzlich mit einem Zuschuss. Die Förderung für die Balkonkraftwerke bis zu mehreren hundert Euro betragen.

Regionale Förderungen für Balkonkraftwerke

In Berlin können Mieterinnen und Mieter laut dem Ratgeberportal Finanztip etwa pauschal 500 Euro Zuschuss zur Anschaffung bekommen. In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen gibt es die 500 beziehungsweise 300 Euro Förderung unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich auch für Eigentümer – sofern der Fördertopf für Balkonkraftwerke noch nicht ausgeschöpft ist.

Mehr dazu: Balkonkraftwerke – die besten Mini-Solaranlagen im Vergleich

Welche weiteren Zuschüsse gibt es?

Wer nicht in einem der drei Bundesländer lebt, muss nicht zwingend leer ausgehen. Stattdessen sollte er oder sie sich darüber informieren, ob es am Wohnort kommunale Förderprogramme gibt. Laut dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) sollten Verbraucherinnen und Verbraucher diese Informationen der jeweiligen Internetseite ihrer Gemeinde, ihrer Stadt oder ihres Landkreises entnehmen können. Zuständig seien unter anderem die jeweiligen Umweltämter oder Stabsstellen für Klimaschutz.

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Wichtig: Antrag vor dem Kauf stellen

Aber Achtung: „In der Regel ist der Antrag auf Förderung vor dem Kauf der Anlage zu stellen“, sagt Ursula Krickl vom DStGB. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten also nicht einfach draufloskaufen, sondern sich vorab informieren – auch darüber, ob überhaupt noch Geld zum Verteilen vorhanden ist. Krickl zufolge waren die regionalen Förderungen für Balkonkraftwerke bislang teilweise schnell vergriffen.

mit Material der dpa

Themen Photovoltaik Strom

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