27. Februar 2024, 12:42 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Gute Nachrichten für alle, die ihre alte Heizung gegen eine moderne Heizanlage in ihrem Haus tauschen wollen! Ab heute, 27. Februar 2024, gibt es Förderungen für den Heizungstausch. Hier erfahren Eigentümer, was sie darüber wissen müssen.
Ende 2023 hatte sich die Ampelkoalition auf neue Förderungen für den Heizungstausch geeinigt, jetzt kann man sie beantragen. Bis zu 70 Prozent Zuschuss sollen dabei möglich sein, wenn man geschickt vorgeht – und falls die finanziellen Mittel dafür ausreichen. Denn bei den vergangenen Starts der Förderprogramme waren die Töpfe oft schneller leer als erwartet. Nun sollen aber auch ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, wie die Wirtschaftswoche berichtet.
Was ist neu?
Im Gegensatz zu den Förderungen, die 2023 angeboten wurden, ist nun nicht mehr das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Eigentümer wenden sich nunmehr an die KfW, um den Zuschuss zu beantragen. Wird der Antrag bewilligt, gibt es eine Förderung von bis zu 70 Prozent. Das ambitionierte Ziel dahinter: Bis 2045 sollen alle Wohnhäuser in Deutschland klimaneutral sein. Deshalb werden auch nur klimaschonende Heizsysteme gefördert, die keine fossilen Brennstoffe nutzen. Hier lesen Sie, welche weiteren Neuerungen es bei Förderungen 2024 gibt.
Wer hat Anspruch?
Ab dem 27. Februar 2024 nimmt die KfW Förderanträge entgegen. Vorerst profitieren davon die Bewohner selbst genutzter Einfamilienhäuser. Allerdings hat nicht jeder Eigentümer Anspruch auf den Zuschuss. Die gesetzlichen Vorgaben müssen erfüllt sein, und hier steckt der Teufel im Detail. Hier ist es auf jeden Fall ratsam, einen zertifizierten Energieberater zu konsultieren.
Diesen benötigt man ohnehin, alternativ reicht auch ein zertifiziertes Fachunternehmen. „Die Experten erstellen zunächst eine Bestätigung für den Förderantrag“, erklärt KfW-Sprecherin Christine Volk auf myHOMEBOOK-Anfrage. Erst danach könne man den Antrag auf Förderung einreichen. „Den Antrag stellen Eigentümer selbst“, ergänzt Volk. Weitere Infos zum Ablauf gibt es auf den Seiten der KfW.
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Wie geht es weiter?
Aktuell können Eigentümer von selbst bewohnten Einfamilienhäusern die Förderung beantragen. Laut der Wirtschaftswoche sollen ab Mai auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) dazukommen. Anschließend sind Vermieter von Eigentumswohnungen an der Reihe.
Zuerst Firma beauftragen, dann Förderantrag stellen
„Seit dem 1. Januar 2024 gilt eine wichtige Neuerung bei den Förderungen. Bisher kümmerten sich Eigentümer zuerst um die Förderung, dann wurde der Handwerker beauftragt. Das ist jetzt anders. Nun müssen Eigentümer zuerst einen Dienstleister mit der Planung des Heizungstausches beauftragen, der auch die Höhe der Förderung ermittelt. Zudem kümmert er sich um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Auf dieser Grundlage kann man anschließend die Förderung bei der KfW beantragen.“– Felix Mildner, Redaktionsleiter