27. August 2024, 10:58 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Die Energiewende in Deutschland schreitet voran und soll durch die Heizungsförderung weiter beschleunigt werden. Ab September 2024 können sich Hausbesitzer auf eine Bezuschussung durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) freuen. Im Folgenden erfahren Sie, wie hoch die Förderung ausfällt, wer davon profitiert und welche Heizungsarten gefördert werden.
Was lange währt, könnte bald lohnenswert sein. Bereits vor mehreren Monaten wurde die Heizungsförderung beschlossen, allerdings mussten Interessierte länger auf die Bezuschussung warten. Nun können die ersten Anträge gestellt, und die ersten Förderungen sollen ab September ausgezahlt werden. Grundlage hierfür ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG).
Übersicht
Worum geht es bei der Heizungsförderung?
Wie der Name bereits andeutet, handelt es sich um eine finanzielle Förderung des Bundes. Wer auf klimafreundlichere Heizungsanlagen umsteigt, kann sich rückwirkend einen Betrag von der KfW auszahlen lassen. Ziel der Heizungsförderung ist es, den Umstieg auf energieeffizientere und klimafreundlichere Anlagen zu beschleunigen. Der Bund unterstützt nicht nur mit Zuschüssen, sondern gewährt teilweise auch zinsvergünstigte Kredite.
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Welche Heizungen und Umbauten werden gefördert?
Nun fragt man sich, was genau unter energieeffiziente beziehungsweise klimafreundliche Heizungen und Anlagen fällt. Die KfW hat hierbei klare Regelungen. Und zwar wird der Kauf und die Installation von folgenden Anlagen gefördert:
- Solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- Elektrisch angetriebene Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- Wasserstofffähige Heizungen
- Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
Zudem wird der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz sowie die Fachplanung und Bauleitung durch einen Experten für Energieeffizienz gefördert. Die KfW betont außerdem, dass Eigenbauanlagen und gebrauchte Modelle in der Regel nicht förderfähig sind.
So hoch ist die Förderung
Die KfW fördert den Einbau und die Installation einer klimafreundlichen Heizungsanlage in einem Einfamilienhaus mit bis zu 30.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern hängt die Förderung von der Anzahl der Wohneinheiten ab: Für die erste Wohnung gibt es 30.000 Euro, für die zweite bis sechste jeweils 15.000 Euro und ab der siebten Wohnung jeweils 8.000 Euro. Unabhängig von der Antragstellergruppe können maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss gewährt werden.
Für alle genannten Heizungsanlagen gibt es eine Grundförderung von 30 Prozent. Es kann ein Zuschuss für die förderfähigen Gesamtkosten beantragt werden. Die KfW weist jedoch darauf hin: „Manche Kosten können wir nicht anrechnen, sie sind nicht förderfähig.“ Welche Kosten konkret nicht „förderfähig“ sind, sollte im Einzelfall erfragt werden.
Zusätzlich kann auf alle genannten Heizungsanlagen ein Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent sowie ein Einkommensbonus von 30 Prozent gewährt werden. Bei Wärmepumpen gibt es außerdem einen Effizienzbonus von fünf Prozent. Den Klimageschwindigkeitsbonus erhält man beispielsweise, wenn Sie eine bestehende Öl- oder Kohleheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzen. Der Einkommensbonus greift, wenn das jährliche Haushaltseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt.
Was man beachten muss und wer davon profitiert
Förderungen sollte man sich nicht entgehen lassen. Daher lohnt es sich, wichtige Fristen im Kalender zu markieren. Laut der KfW gilt: „Bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.“
Privatpersonen, die Eigentümer eines bestehenden, selbstgenutzten Einfamilienhauses, eines bestehenden ungeteilten Mehrfamilienhauses oder Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind, können ihren Antrag ab dem 27.08.2024 stellen. Für Unternehmen gilt dasselbe. Kommunen hingegen müssen noch eine Weile warten; die Antragstellung ist erst ab November 2024 möglich.
Im Kundenportal „Mein KfW“ kann man den Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ beantragen. Ab dem 30.09.2024 ist dann eine Verifizierung der Identität für selbstnutzende Eigentümer in Einfamilienhäusern möglich, während dies für Eigentümer in Mehrfamilienhäusern bzw. für Wohnungseigentümergemeinschaften erst ab November 2024 möglich ist.
Vor dem Antrag muss man jedoch noch eine andere Voraussetzung erfüllen: Sie müssen einen Experten für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen beauftragen, um sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen zu lassen. Nur mit dieser Bestätigung dürfen Sie einen Antrag stellen und auf den Zuschuss hoffen.
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Wie funktioniert der Antrag zur Heizungsförderung?
Wie bereits erwähnt, muss ein Experte Ihnen eine Bestätigung zum Antrag (BzA) ausstellen. Anschließend muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, um den Antrag stellen zu können. Dieser Vertrag tritt jedoch erst in Kraft, wenn Sie von der KfW eine Förderzusage für Ihr Vorhaben erhalten haben.
Es ist ebenfalls wichtig, dass Sie ein Konto bei „Meine KfW“ besitzen. Registrieren Sie sich gegebenenfalls, um den Antrag stellen zu können. Dafür benötigen Sie unter anderem die 15-stellige BzA-ID. Zudem müssen Sie Ihr Projekt innerhalb von 36 Monaten nach der Zusage der KfW vollständig abgeschlossen haben. Spätestens 36 Monate nach der Zusage müssen Sie alle Nachweise, einschließlich Rechnungen, im Kundenportal hochladen. Erst danach wird der Zuschuss ausgezahlt.