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Heizungsgesetz beschlossen

Sollten Eigentümer mit dem Heizungstausch auf die kommunale Wärmeplanung warten?

Wärmepumpe
Sollte die Wärmepumpe noch warten, bis die kommunale Wärmeplanung feststeht? Experten klären auf Foto: Getty Images / Oliver Hasselluhn
Felix Mildner
Redaktionsleiter

13. September 2023, 15:33 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Wer eine neue Heizung einbaut, muss sich nicht nur von seiner alten trennen, sondern auch von fossilen Brennstoffen. So will es das neue Heizungsgesetz. Doch sollten Eigentümer noch abwarten, bis die geforderte Wärmeplanung steht?

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Über Monate hinweg wurde über die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gerungen – am 8. September wurde der Beschluss dann gefasst. Einige Punkte wurden deutlich entschärft. So soll die geplante Regelung, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, nur für Neubauten gelten. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden, eine Austauschpflicht ist damit vom Tisch. Ein zentraler Bestandteil ist zudem die kommunale Wärmeplanung. Welche Auswirkungen hat diese auf Eigentümer? Und sollten sie mit dem Heizungstausch besser noch abwarten, bis die Wärmeplanung steht?

Was die Wärmeplanung für Hausbesitzer bedeutet

Ein wichtiger Aspekt bei der Novelle des Heizungsgesetzes ist die verpflichtende und flächendeckende Wärmeplanung auf kommunaler Ebene. Erst wenn diese steht, sollen die Vorschriften auch für Bestandsbauten gelten, dass Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen müssen. Anschließend liegt es an den Eigentümern, sich beim Heizungstausch zu entscheiden.

Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern, die noch keine Wärmeplanung aufgestellt haben, sollen demnach bis Mitte 2026 Zeit bekommen. Kleinere Kommunen haben bis Sommer 2028 Zeit, Gebiete zu definieren, in denen ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz geplant sind.

Auch interessant: Solarthermie oder Photovoltaik – was ist die bessere Wahl?

Ist es sinnvoll, mit dem Heizungstausch auf die Wärmeplanung zu warten?

Hausbesitzer, die ihre Heizlösung im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit erneuerbaren Energien modifizieren oder modernisieren wollen, müssen nicht auf die Wärmeplanung der Kommunen für neue Wärme- oder Wasserstoffnetze warten. Das rät die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online. Stattdessen sollten sie beizeiten prüfen, welche Heizungsart sich für ihr Gebäude eignet und den Heizungstausch vorausschauend planen.

So dauerten die Planung und Errichtung solcher Netze möglicherweise lange, außerdem könnten die Kosten für das Heizen mit Fernwärme oder Wasserstoff deutlich teurer sein als mit einer Wärmepumpe. Vor allem mit der Kombination Wärmepumpe plus eigene Photovoltaik-Anlage auf dem Dach lasse sich ein hoher Grad an Unabhängigkeit von den Energiepreisen und ein zusätzlicher Kostenvorteil erreichen, so die Fachleute.

Der Verband Wohneigentum sieht aktuell keinen akuten Handlungsbedarf für Eigentümer. Allerdings sei es wichtig, das Thema nicht auf die lange Bank zu schieben. Der Verband rät zu einer professionellen Energieberatung mit einem individuellen Fahrplan. Zudem können auch kleinere Hebel bereits den Energieverbrauch senken, etwa smarte Thermostate oder die Dämmung von Teilbereichen.

Welche Heizung lohnt sich ab 2024?

Im Vergleich zu einer neuen Gasheizung könne die Wärmepumpe laut Berechnungen von co2online einen Kostenvorteil von bis zu 20.000 Euro auf 20 Jahre bedeuten. Dafür sorgten die geplanten hohen Förderungen sowie die durch den CO2-Preis deutlich steigenden Betriebskosten einer Gasheizung.

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Welche Förderungen gibt es ab 2024 für klimafreundliche Heizungen?

Laut dem Verband Wohneigentum profitieren Hausbesitzer von den Bundesförderungen für effiziente Gebäude, entweder in Form von Zuschuss oder günstigen Krediten:

  • 30 Prozent Grundförderung steht allen Eigentümern zu, die eine klimafreundliche Heizung einbauen.
  • Zudem gibt es einen einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozent für Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro.
  • Steigt man noch vor 2028 auf erneuerbare Energien um, gibt es weitere 20 Prozent „Geschwindigkeitsbonus“. Dafür müssen die ausgetauschten Heizungen mindestens 20 Jahre alt sein.
  • Insgesamt gibt es maximal 70 Prozent Förderung, wenn man alle Zuschüsse kombiniert – was theoretisch möglich ist. Die Förderung darf allerdings nicht mehr als 70 Prozent der Kosten übersteigen.

mit Material der dpa

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