Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
Stromzähler-Tausch

Brauche ich für einen Smart Meter einen neuen Zählerschrank?

Zählerschrank
In manchen Fällen ist für einen Smart Meter auch ein neuer Zählerschrank nötig Foto: Getty Images
Felix Mildner
Redaktionsleiter

21. Januar 2025, 10:32 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Sie denken über den Einbau eines Smart Meters nach? Wenn Sie Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind, sollten Sie diese Idee gut abstimmen – insbesondere, wenn es um eine ältere Immobilie geht.

Artikel teilen

Bis 2032 sollen nahezu alle Haushalte in Deutschland mit digitalen Stromzählern ausgestattet sein. Doch besonders in Gebäuden, die vor 1965 errichtet wurden, können umfangreiche Anpassungen notwendig sein. Diese können mit erheblichen Kosten verbunden sein. Denn obwohl die Smart Meter an sich nicht besonders teuer sind, kann ein neuer Zählerschrank etwas mehr Geld kosten.

Umbau älterer Zählerschränke für Smart Meter oft notwendig

Der Austausch herkömmlicher Stromzähler gegen digitale Messeinrichtungen oder Smart Meter erfordert in vielen Fällen bauliche Anpassungen. Laut Verbraucherzentrale betrifft dies insbesondere Gebäude aus der Zeit vor 1965. Erste Erfahrungen der Messstellenbetreiber zeigen, dass der Umbau bei etwa einem Viertel aller Haushalte erforderlich ist – und damit deutlich häufiger als ursprünglich angenommen.

Passend dazu: Smart-Meter-Pflicht! Wer 2025 seinen Stromzähler tauschen muss

Kosten können mehrere Tausend Euro betragen

Die Kosten für den Umbau eines Zählerschranks können stark variieren. Verbraucherschützer raten Eigentümern, sich frühzeitig von einem Fachbetrieb beraten zu lassen und mehrere Angebote einzuholen. Ist für die Installation des neuen Messsystems ein Umbau notwendig, können nämlich schnell erhebliche einmalige Kosten entstehen, warnt die Verbraucherzentrale. In einigen Fällen könnten diese bis zu mehrere Tausend Euro betragen.

Was gilt in Wohnungseigentümergemeinschaften?

Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gilt eine Besonderheit: Der Zählerschrank zählt nämlich zum Gemeinschaftseigentum. Daher ist für einen Umbau ein gemeinschaftlicher Beschluss erforderlich. Laut dem Verband Wohnen im Eigentum handelt es sich bei so einem Umbau um eine Erhaltungsmaßnahme, deren Kosten von allen Eigentümern getragen werden müssen.

Mehr zum Thema

So geht es nach dem Umbau weiter

Nachdem ein Zählerschrank umgebaut wurde, übernimmt der Messstellenbetreiber die Installation des Smart Meters. Diese modernen Geräte messen den Stromverbrauch digital und können die Daten direkt an Netzbetreiber oder Stromversorger übermitteln. Damit ermöglichen sie eine genauere Abrechnung und können langfristig helfen, den Energieverbrauch effizienter zu gestalten. Zudem ermöglichen die Geräte auch die Nutzung dynamischer Stromtarife.

Mit Material der dpa

Themen Immobilien Strom

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.