20. Februar 2020, 16:38 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten
Auch wenn die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland kontinuierlich sinkt, macht sich eine kollektive Unsicherheit in der Gesellschaft breit. Viele möchten die Wohnung gegen unbefugten Zutritt absichern, auch als Mieter. Doch was ist erlaubt? Muss man als Mieter Maßnahmen wie zusätzliche Schlösser an der Tür abklären?
Möglichkeiten, um sich gegen Einbruch in der Wohnung abzusichern, gibt es viele. Panzerriegel, Sicherungen für Fenster, Alarmanlagen und Überwachungskameras sollen ein Gefühl der Sicherheit vermitteln. Eine der offensichtlichsten Lösungen ist das Anbringen von zusätzlichen Schlössern an der Wohnungstür – beispielsweise als Türkette.
Ist der Vermieter für die Sicherheit der Wohnung verantwortlich?
„Der Vermieter muss dem Mieter eine verschließbare Türe zur Verfügung stellen“, erklärt Volker Rastätter, Geschäftsführer des Münchner Mietervereins e. V. auf myHOMEBOOK-Anfrage. Dies beinhaltet jedoch keine sicherheitstechnischen Maßnahmen wie zusätzliche Türschlösser. Wie genau die Sicherheitsmaßnahmen sind, kommt darauf an, was im Mietvertrag festgehalten ist und wie die Wohnung übergeben wurde.
Auch wenn der Mieter entsprechende Bedenken gegenüber dem Vermieter äußert – weil beispielsweise in der Nachbarwohnung eingebrochen wurde – gibt es hier keine gesetzliche Verpflichtung. Lediglich die Reparatur eines defekten Türschlosses muss der Vermieter im Rahmen der Instandhaltung übernehmen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Mieter die Kosten für mehr Sicherheit in der Wohnung selbst tragen muss.
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Muss man den Einbau von zusätzlichen Schlössern mit dem Vermieter abklären?
„Nein, das müssen Mieter nicht mit dem Vermieter abklären“, erklärt Rastätter. „Wenn sie zusätzliche Schlösser einbauen und dies nicht abklären, müssen sie allerdings beim Auszug alles in den ursprünglichen Zustand zurückbauen.“ Das betrifft natürlich auch das Anbringen von zusätzlichen Schlössern an der Wohnungstür. Andere Maßnahmen sind dabei weniger invasiv, beispielsweise das Montieren von Türketten.
„Mit Einverständnis des Vermieters können auch in einer Mietwohnung Maßnahmen zum Einbruchschutz getroffen werden“, weiß auch Kriminaloberrat Harald Schmidt. „Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Vermieter“, rät der Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes auf myHOMEBOOK-Anfrage.
Hinweis: Werden Gegenstände ausgetauscht oder ausgebaut, die sich ursprünglich in der Wohnung befanden, muss man diese als Mieter unbedingt aufbewahren.
Muss ich dem Vermieter einen Schlüssel für das zusätzliche Türschloss übergeben?
„Mieter müssen dem Vermieter weder einen Schlüssel für Ihre Haustür geben, noch für zusätzliche Schlösser“, erklärt Rastätter. Wenn im Notfall die Tür durch die Polizei aufgebrochen werden muss, müssen Mieter jedoch für die Kosten aufkommen.
Wann sollte man über weitere Sicherheitsvorkehrungen nachdenken?
„Am besten ist es, sich Gedanken über Einbruchschutz zu machen, bevor etwas passiert ist“, erklärt Kriminaloberrat Schmidt. Denn schwerwiegender als der Sachschaden sind für viele Betroffene oftmals das verloren gegangene Sicherheitsgefühl, in manchen Fällen resultieren sogar tief greifende psychische Folgen.
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Welche Sicherheitsmaßnahmen muss man mit dem Vermieter abklären?
Um sich im Nachhinein keinen Ärger mit dem Vermieter einzuhandeln, sollten etwaige Umbaumaßnahmen vorab abgesprochen werden. Das betrifft vor allem alle Sicherheitsvorkehrungen, die in die bauliche Substanz eingreifen und nicht ohne Weiteres zurückgebaut werden können. Klärt der Mieter die Maßnahmen nicht mit dem Vermieter ab, muss er sie zum Auszug auf eigene Kosten zurückbauen. „Von daher empfiehlt es sich immer, solche Maßnahmen mit dem Vermieter abzuklären und sich eine Bestätigung geben zu lassen, dass bei Auszug das zusätzliche Schloss verbleiben darf“, rät Rastätter.
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Generell gilt: Wenn Wände, Türen oder Fenster beim Einbau beschädigt werden, muss der Mieter den Vermieter vorab fragen.
Vor Eingriff in die Bausubstanz mit Vermieter sprechen
Bereits ein kleines Loch in der Wohnungstür, das man für den Einbau eines Türspions oder eines zusätzlichen Schließzylinders benötigt, zählt als Eingriff in die Bausubstanz. Schließlich lässt sich das Loch nicht mehr ohne Weiteres beim Auszug verschließen. Auch Verstärkungen an Holzrahmenfenstern, Alarmanlagen im Außenbereich oder die Montage von Gittern an den Fenstern ist nicht ohne Zustimmung des Vermieters zulässig.
Im Gegensatz dazu dürfen Mieter die Maßnahmen, die nicht in die Bausubstanz eingreifen, eigenständig und ohne vorherige Abklärung durchführen. Dabei kann es sich beispielsweise um entsprechende Türverstärkungen oder Schlösser für Kunststofffenster handeln.
Um sich abzusichern, sollte man das Vorhaben für mehr Sicherheit in der Wohnung mit dem Vermieter absprechen. Am besten fertigt man dazu eine schriftliche Vereinbarung an. Bei teuren Anschaffungen kann man auch den Vermieter fragen, ob er sich an den Kosten beteiligt.
Weitere Sicherheitsmaßnahmen für die Wohnung:
- Zusätzliches oder sichereres Türschloss einbauen
- Verstärkung der Wohnungstür
- Querriegel mit Schloss an der Tür
- Einbau eines Türspions
- Tür- und Fenstergriffe gegen verschließbare austauschen
- Installation einer Alarmanlage in der Wohnung
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Sicherheitsmaßnahmen für die Wohnung
Neben dem Einbau von zusätzlichen Schlössern an der Wohnung hat der Mieter mehrere Möglichkeiten, sich gegen Einbruch abzusichern – sobald er mit dem Vermieter gesprochen hat. „Haus- und Wohnungstüren sollten einbruchhemmend sein“, empfiehlt Schmidt. Denn Tatsache ist, dass viele Außentüren schon allein mit körperlicher Gewalt, also ohne den Einsatz von Einbruchwerkzeug, leicht zu überwinden sind.
Bereits eingebaute Türen können nachgerüstet werden. „Wichtig ist, dass die Nachrüstung für Türblatt, Türrahmen, Türbänder, Türschlösser, Beschläge, Schließbleche und auch Zusatzsicherungen in ihrer Wirkung sinnvoll aufeinander abgestimmt ist“, erklärt der Kriminaloberrat. Wichtig: Einbruchhemmende Türen können ihren Zweck nur dann erfüllen, wenn sie nach der Anleitung des Herstellers fachgerecht eingebaut werden. Ein Verzeichnis von Herstellern geprüfter und zertifizierter einbruchhemmender Türen findet man unter www.k-einbruch.de/sicherheitstipps.
Schmidt verrät gegenüber myHOMEBOOK auch nützliche Verhaltenstipps, mit denen man präventiv Einbrüche verhindern kann. Dazu zählen:
- Tür beim Verlassen von Haus oder Wohnung immer abschließen.
- Fenster, Balkon- und Terrassentüren immer abschließen. Gekippte Fenster sind offene Fenster!
- Schlüssel niemals draußen verstecken. Einbrecher finden jedes Versteck!
- Wenn man den Schlüssel verliert, unbedingt Schließzylinder auswechseln.
- Auf Fremde in der Wohnanlage oder auf dem Nachbargrundstück achten.
- Keine Hinweise auf Abwesenheit geben.