7. Juni 2024, 16:05 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Seit 100 Tagen läuft die neue Heizungsförderung der KfW. In einem Pressegespräch zieht KfW-Inlandsvorständin Katharina Herrmann Bilanz und erklärt, wie viele Anträge bereits eingegangen sind.
Seit mittlerweile 100 Tagen bietet die Förderbank KfW Eigentümern Zuschüsse und vergünstigte Kredite an, um die Energiewende im Eigenheim zu realisieren. Jetzt zieht die KfW eine erste Zwischenbilanz: „Die Förderung ist ein wichtiger Baustein der Energiewende im Gebäudesektor – und sie kommt an“, sagte die für das inländische Fördergeschäft zuständige Vorständin Katharina Herrmann am Freitag in Frankfurt/Main. Wie ist der aktuelle Stand bei der Heizungsförderung?
Bisher 34.000 Anträge bewilligt
„Bis Ende Mai hat die KfW rund 34.000 Zuschussanträge für den Austausch alter Heizungsanlagen zugesagt“, erklärt Herrmann. Zudem seien bereits Fördermittel in Höhe von 507 Millionen Euro für die Kunden reserviert. Wie lange die Fördertöpfe wohl ausreichen? „Die Ausstattung wird als ausreichend angesehen“, heißt es in der Pressekonferenz. „Wir sagen nur zu, was mit Mitteln hinterlegt ist.“
So hoch sind die bewilligten Förderungen
Die Förderung ist bei 30.000 Euro gedeckelt. Schöpft man dabei die vollen 70 Prozent Förderleistung aus, bekommt man 21.000 Euro Zuschuss für die neue Heizung. „Alle erhalten die Grundförderung von 30 Prozent“, heißt es seitens der KfW. Zwei Drittel würden zudem den Geschwindigkeitsbonus nutzen und möglichst zeitnah den Heizungstausch vornehmen.
Den Bonus für einkommensschwache Haushalte würde ein Viertel nutzen. Und der Effizienzbonus für besonders leistungsstarke Wärmepumpen wird von der Hälfte der Antragsteller angefordert. Im Schnitt werden rund 15.000 Euro von der KfW bezuschusst.
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Welche Heizungen eingebaut werden
„Wärmepumpen werden am häufigsten verbaut“, sagt ein KfW-Sprecher. Dicht darauf folgt das Heizen mit Biomasse. Diese beiden Heiztechnologien würden zusammen 80 Prozent der Anträge ausmachen. Nachfolgend kommen Solarthermie und Fernwärme. Kaum eingebaut werden die Gasheizungen, die auch mit Wasserstoff laufen („H2-ready“).
Gestaffelter Plan bei der Heizungsförderung
Die KfW setzt den Fahrplan für die Heizungsförderung aus Mitteln des Bundes gestaffelt um:
- Seit dem 27. Februar können selbst nutzende Eigentümer von Einfamilienhäusern die Förderung beantragen.
- Am 28. Mai folgte die zweite Gruppe der privaten Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) beim Gemeinschaftseigentum.
- Ende August soll die dritte und letzte Antragstellergruppe folgen. Diese umfasst unter anderem Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und WEG beim Sondereigentum.
Nach einer Zusage haben die Kunden 36 Monate Zeit, den Heizungsaustausch durchzuführen. Die Einreichung von Nachweisen der Durchführung ist etwa sechs Monate nach Start der jeweiligen Antragstellergruppe möglich. Die Ende Februar gestartete Gruppe der selbstnutzenden Einfamilienhausbesitzer kann laut Plan im September digital Nachweise einreichen und nach erfolgreicher Prüfung die Auszahlung ab Oktober bekommen.
Schon jetzt können alle Antragsteller mit einem förderfähigen Heizungstausch beginnen. Startet das Vorhaben bis zum 31. August, lässt sich die Antragsstellung bis zum 30. November nachholen. Ab dem 1. September muss man den Antrag allerdings unbedingt vor Beginn der Arbeiten stellen.
Sanierung Heizungsförderung der KfW ab September! Wer den Zuschuss beantragen kann
Zuschuss von der KfW Ab heute Förderung für den Heizungstausch beantragen
Service Neue Förderung für energetische Sanierungen startet
Aktuelle KfW-Förderprogramme im Überblick (Stand Juni 2024)
Programm | Worum geht's? | Für wen? | Welche Förderung? | Wo gibt's die Förderung? | Förderhöchstbeträge |
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Bundesförderung für effiziente Gebäude Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude | Einbau einer klimafreundlichen Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien | Angelaufen für Privatpersonen; Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern und von Mehrfamilienhäusern; Wohnungseigentümer- Gemeinschaften bei Gemeinschaftseigentum | Zuschuss | Direkt bei der KfW | Grundzuschuss 30 % von bis zu 30.000 Euro förderfähiger Kosten, ausbaufähig bis zu 70 % (Bonusförderung); zusätzlich Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro möglich |
Barrierereduzierung – Investitionszuschuss | Für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort | Privatpersonen; für selbstgenutzte Einfamilienhäuser und Wohnungen | Zuschuss | Antragsformular | 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro; Zuschuss bis zu 6.250 Euro für den Standard „Altersgerechtes Haus“ |
Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude | Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden (u.a. Heizung), Ergänzung zur Investitionszuschussförderung | Privatpersonen; für selbstgenutzte Einfamilienhäuser | Zinsverbilligter Ergänzungskredit | Banken und Sparkassen | Maximal 120.000 Euro je Wohneinheit; zusätzlicher Zinsvorteil bei Haushaltsjahreseinkommen bis zu 90.000 Euro |
Wohneigentum für Familien | Bau oder Erwerb von neuem selbstgenutzten und klimafreundlichen Wohneigentum | Familien und Alleinerziehende mit Kindern mit einem jährlichen Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind | Zinsverbilligter Kredit | Banken und Sparkassen | 170.000 Euro bis 270.000 Euro; abhängig vom Gebäudestandard und der Anzahl der Kinder |
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude | Neubau und Ersterwerb von klimafreundlichen Wohngebäuden | Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren | Zinsverbilligter Kredit | Banken und Sparkassen | Bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit |
Bundesförderung für effiziente Gebäude Wohngebäude – Kredit | Energieeffiziente Sanierung zu Effizienzhäusern nach dem Gebäudeenergiegesetz | Privatpersonen | Zinsverbilligter Kredit mit Tilgungszuschuss | Banken und Sparkassen | Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit, zwischen 5 % und 20 % Tilgungszuschuss abhängig von der erreichten Effizienzhausstufe; zusätzliche Förderung möglich, etwa für Baubegleitung |
KfW-Wohneigentumsprogramm | Für den Kauf oder Bau eines Eigenheims für alle, die Wohnraum kaufen oder bauen und selbst darin wohnen wollen | Privatpersonen, die Immobilie selbst nutzen | Zinsverbilligter Kredit | Banken und Sparkassen | Bis zu 100.000 Euro |