17. Januar 2023, 11:14 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten
Sie wohnen in einer Eigentumswohnung und die Nachbarwohnung steht zum Verkauf? Dann bietet sich die Chance, aus zwei Wohnungen eine zu machen. Sollte man zugreifen?
In Großstädten geeigneten und großen Wohnraum zu finden, ist oftmals mit sehr viel Aufwand verbunden. Häufig sind große Wohnungen schlichtweg nicht mehr zu bekommen. Viele Familien, die sich vergrößern möchten, zieht es deswegen in die Randgebiete. Braucht man mehr Wohnfläche, besteht jedoch auch die Möglichkeit, zwei Wohnungen miteinander zu verbinden.
Inhaltsverzeichnis
Wohnungen miteinander verbinden – welche Kosten entstehen?
Endlich Platz für ein Homeoffice, zwei Bäder und ein Gästezimmer? Verbindet man zwei Wohnungen, könnte dieser Traum Realität werden. Bevor Sie sich jedoch in die Detailplanung stürzen, sollten Sie einen Blick auf die entstehenden Kosten richten. Es ist immer wichtig, sich frühzeitig Gedanken über etwaige Finanzierungen zu machen. Daher ist eine Kostenzusammenstellung besonders wichtig. Erst wenn man eine realistische Einschätzung seiner Finanzen hat, sollte man über eine zweite Immobilie nachdenken.
Zudem sollten die Renovierungskosten nicht unterschätzt werden. Denn es ist nicht nur der Wanddurchbruch, der durchgeführt werden muss, um die Wohnungen zu verbinden – viele weitere Faktoren spielen bei den Kosten eine Rolle. Zum Beispiel, ob Bodenbeläge und Fliesen ausgetauscht werden müssen oder die Raumaufteilung so bleiben kann, beziehungsweise der gesamte Grundriss verändert werden muss. Müssen Elektro- und Lichtleitungen neu verlegt werden? Ähnlich kann es mit der Heizung sein. Bei diesen Renovierungsarbeiten handelt es sich nicht um kosmetische Ausbesserungen. Deswegen fallen sie auch nicht sonderlich auf, greifen aber trotzdem erheblich in die Tasche. Zusätzliche Betriebskosten, wie Strom, Gas und Versicherungen können überdies zu erheblichen Kosten beitragen.
Hinweis: Wenden Sie sich an Finanzberater, Experten, Architekten und Planer. Diese können bei diesen Fragen weiterhelfen.
Auch interessant: Wie man große Räume optimal beleuchtet
Welche Möglichkeiten gibt es?
Nebenliegende Wohnungen
Wird die nebenliegende Wohnung frei, besteht theoretisch die Möglichkeit, die beiden Wohnungen miteinander zu verbinden. Eine Zusammenlegung ist aber nicht immer ohne Weiteres möglich. Die Wände, die beim Durchbruch entnommen werden sollen, dürfen nicht tragend sein. Nur nichttragende Zwischenwände sind für die Erweiterung des Wohnraums zulässig. Außerdem wichtig: Eine Verbindung von zwei Wohnungen ist nur dann zulässig, wenn die tragende Wand weder Brandschutz noch Statik des Gebäudes beeinträchtigt.
Übereinanderliegende Wohnungen
Auch bei dieser Variante ist eine Verbindung zweier Wohnungen möglich. Dabei ist es egal, ob die Wohnung nun neben oder unter der eigenen Wohnung liegt. Ein Deckendurchbruch ist in diesem Fall immer notwendig. Wichtig: Bei einem Deckendurchbruch braucht man eine Baugenehmigung. Denn bei dieser Baumaßnahme handelt es sich um eine Nutzungsänderung. Zudem ist eine Decke ein wichtiger Bestandteil der Statik und muss geprüft werden. Des Weiteren muss eine geeignete Treppe eingebaut werden, um die Verbindung beider Wohnungen herzustellen.
Wichtig: Die vorhandenen Grundrisse sind bei der Zusammenführung der Wohnungen sehr wichtig. Deswegen sollte man bereits vorher mit einem Architekten eigene Wünsche formulieren. Der Architekt kann nämlich Auskunft darüber geben, was letztendlich realisiert werden kann. Deswegen ist es wichtig, die Planung auf dem Papier schon bald möglich in Angriff zu nehmen, um später nicht enttäuscht zu werden.
Welche Genehmigungen werden im Vorfeld benötigt?
Möchten Eigentümer einer Wohnung die entsprechende Nachbarwohnung kaufen, um beide miteinander zu verbinden, sollte man sich im Vorfeld von den anderen Eigentümern im Haus eine Zustimmung oder Genehmigung einholen. Grundsätzlich kann jeder Wohnungseigentümer eine Genehmigung über eine bauliche Veränderung von den anderen Eigentümern verlangen – insbesondere bei Bauvorhaben, die die Statik des Gebäudes beanspruchen. Dies wäre beim Zusammenlegen von zwei Wohnungen oder auch bei einem Deckendurchbruch der Fall.
https://oembed/myhomebook/affiliate/ef220ea32d703f34dfebdac0130f25d60803f7b19810357147ec4b3eac8c347d/8e6e2b30-0677-421d-83d2-e1e4481878f8/embed
Eine Zustimmung seitens der Eigentümer ist zudem notwendig, wenn eine beabsichtigte bauliche Veränderung laut Wohnungseigentumsgesetz „die Rechte der übrigen Eigentümer nicht über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt“. Hat die Mehrheit positiv darüber entschieden, kann eine solche Umbaumaßnahme seinen Weg gehen.
Wichtig: Da Wohnungseigentümer mit anderen Eigentümern gemeinsam in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) leben, gelten besondere Regeln. Dieses sind nicht mit den Regeln von Eigentümern von Einfamilienhäusern gleichzusetzen.
Braucht man für die Zusammenlegung von zwei Wohnungen eine Baugenehmigung?
In der Regel muss ein Bauantrag bei der Verbindung zweier Wohnungen gestellt werden. Denn oft ist ein Durchbruch von tragenden Wänden unvermeidbar.
Auch interessant: Wie man bei der Badsanierung Zeit und Geld spart
Was sind die Vorteile?
Eine Erweiterung der bestehenden Wohnung durch die Verbindung beider Wohnungen kann viele Vorteile mit sich bringen. Zum einen bleibt in der vertrauten Umgebung leben. Ein kompletter Umzug hingegen kann in einigen Fällen sehr viel aufwendiger sein als die Zusammenlegung beider Wohnungen.
Trotzdem sollte man die Zusammenlegung von zwei Wohnungen nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denn oft ist diese Baumaßnahme ein schwieriger und langwieriger Prozess.
Was sollte man bedenken?
Manche Eigentümer spielen womöglich mit dem Gedanken, die Wohnungen an die eigenen Kinder zu übergeben. Es kann aber auch sein, dass man die zusammengelegte Immobilie wieder verkaufen möchte. Unter diesem Gesichtspunkt würde es einen größeren Sinn machen, die kombinierten Einheiten wieder aufzulösen. Denn getrennte und kleine Wohnungen lassen sich gewinnbringender verkaufen.
Deswegen sollte man sich schon vorher Gedanken machen und mehrere Alternativen durchspielen. Bereits bei der Zusammenlegung ist es wichtig, die Einheiten so zu planen, dass sie später wieder leicht voneinander zu trennen sind. Planen Sie deshalb bereits mit dem Architekten eine gewisse Flexibilität im Grundriss ein. Das kann später Dinge immens vereinfachen.
Offenen Wohnraum planen Kann man eine tragende Wand entfernen?
Tipps zur Planung Worauf es beim Umbau eines Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus ankommt
Wohnraum erweitern Was man vor der Aufstockung eines Einfamilienhauses wissen sollte
Rückbau in den ursprünglichen Zustand
Da auch Mietwohnungen miteinander verbunden werden können, ist bei Auszug ein Rückbau in den ursprünglichen Zustand meist eine Auflage des Vertrages. Es ist wichtig, sich vorher mit dem Vermieter auf eine Regelung zu einigen und diese in einer Vereinbarung festlegen. Aus dem Mieterlexikon geht hervor: „In einer solchen Vereinbarung sollte geregelt werden, wie beim Auszug aus dem Mietobjekt zu verfahren ist, denn sonst besteht die Gefahr, dass der Mieter nicht nur alle getätigten Investitionen verliert, sondern darüber hinaus auch noch zum Rückbau verpflichtet ist“. Auf mündliche Vereinbarungen sollte man eher verzichten, da diese später nicht nachzuweisen sind. Es ist immer besser, alles schriftlich festzulegen.
Sollte es keine Vereinbarung geben, ist der Mieter laut Mietrecht grundsätzlich dazu verpflichtet, die Wohnung bei Auszug in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Als Mieter muss man jedoch bei einem Rückbau der Wohnung keine Neuteile verwenden. Weiter heißt es: „Die Rückbaupflicht soll nicht zu einer Bereicherung des Vermieters führen“.