
5. Oktober 2020, 14:08 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Ein Feuer in der Garage kann schnell ausser Kontrolle geraten. Als Brandquellen kommen viele Dinge in Frage. Deren Lagerung ist teilweise sogar verboten. Um welche es sich handelt und wie man die Brandgefahr in der Garage minimieren kann, lesen Sie hier.
Nicht jede Garage ist tiptop aufgeräumt. Da steht schnell mal ein Kanister Benzin herum. Die alten Putzlappen sind ölverschmiert. Und der Eimer mit alten Lackresten wurde schon vor längerer Zeit vergessen. Kommt eine offene Feuerquelle – zum Beispiel eine Zigarette – hinzu, kann es brandgefährlich werden. Mit Feuer ist nicht zu spaßen, erst recht nicht in der Garage, denn schnell entstehen hier Gefahrenquellen.
Kein offenes Feuer in der Garage
Sich in der Garage eine Zigarette anzünden, das sollten sich selbst hartgesottene Raucher verkneifen. Für Kleingaragen bis 100 Quadratmeter besteht zwar kein generelles Rauchverbot. Dieses kann jedoch bei einem Mietverhältnis vom Vermieter verhängt werden. In vielen gemeinschaftlich genutzten Tiefgaragen ist es zudem üblich, dass das Rauchen verboten ist. Geregelt wird das über die jeweilige Hausordnung.
In Garagen mit mehr als 100 Quadratmeter Fläche ist es hingegen generell verboten, zu rauchen und offenes Feuer zu verwenden. So regeln es die Garagenverordnungen der Länder.
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Brennbare Stoffe sind Gefahrenquellen in der Garage
Niemals sollte man Benzin, Diesel, aber auch brennbare Lösungsmittel offen in der Garage herumstehen lassen. Auch nicht, wenn man die Garage zur Werkstatt umfunktioniert hat. Denn auch hier schieben die Garagenverordnungen der einzelnen Kommunen einer unkontrollierten Lagerung von Gerümpel schnell einen Riegel vor. In kleinen Garagen in Bayern dürfen beispielsweise nicht mehr als 20 Liter Benzin oder 200 Liter Diesel außerhalb der Fahrzeuge gelagert werden. Und das auch nur in bruchsicheren und dicht verschlossenen Behältern.
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Fahrzeugzubehör darf gelagert werden
Gepäckträger, Reifen, Kindersitz oder auch ein Wagenheber gelten prinzipiell als Fahrzeugzubehör. Und das darf man als Mieter auch in der Garage unterbringen, solange keine anderen Fahrzeuge behindert werden.
Was laut Garagenverordnung und deutschem Baurecht nicht geht, ist die Lagerung der alten Skiausrüstung, des Rasenmähers, alter Möbel oder persönlichen Krempels. Da kann es schnell Ärger mit dem Vermieter oder den zuständigen Behörden geben. Auch Getränkekisten dürfen nicht in der Garage untergebracht werden.
Ordnung sollte man also halten, auch wenn die Garage einem selbst gehört und kein Vermieter reinreden kann. Denn je weniger herumsteht, desto weniger kann auch in Brand geraten. In jedem Fall sollte man aber seine Garage mit einem Feuerlöscher ausstatten.
Tipp: Das Löschmittel verfällt mit der Zeit. Deswegen muss man das Ablaufdatum eines Feuerlöschers regelmäßig prüfen und die Geräte warten lassen.
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Kinder können Brand auslösen
Deswegen sollte man die Garage stets verschlossen halten, auch wenn man nur kurz die Garage verlässt. So können Kinder ohne Aufsicht gar nicht erst in die Versuchung geraten zu zündeln, wo es besonders gefährlich ist.
Auch alte und defekte Elektrogeräte können eine Gefahrenquelle in der Garage sein und Feuer verursachen, genauso wie überlastete Mehrfachsteckdosen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte nur solche Geräte benutzen, die ein offizielles Siegel tragen: TÜV-, GS-, CE- oder VDE-Zeichen.