28. August 2024, 15:17 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten
Gerade Mieter in einer Wohnanlage dürfte die Frage interessieren, ob all die Sachen, die im Keller lagern, im Falle eines Falles auch versichert sind. myHOMEBOOK klärt über den Versicherungsschutz für Kellerräume auf.
Wer haftet eigentlich, wenn Dinge aus einem Keller gestohlen oder durch einen Wasserschaden unbrauchbar werden? Eine wichtige Frage für alle Mieter, zu deren Wohnung auch ein Kellerraum im Haus gehört. Welche Versicherung kommt für Schäden oder Diebstahl im Kellerabteil auf? Und tut sie das überhaupt?
Die Art des Kellers spielt bei der Versicherung eine Rolle
Für den Versicherungsschutz von Wertgegenständen spielt die Art des Kellers eine Rolle. Hier gibt es zwei verschiedene Arten:
- Gemeinschaftlich genutzte Räume: In fast jedem Haus befinden sich Räume, die von allen Mietern gemeinsam genutzt werden. Typisch ist etwa der Gemeinschaftskeller für das Abstellen von Fahrrädern und Kinderwagen. Oder auch ein Raum, in dem die Mieter ihre Waschmaschine nutzen können.
- Selbst genutzter Keller: Zusätzlich zur Wohnung kann ein eigener Kellerraum vermietet werden, der dann nur von den Mietern, Familienangehörigen oder im Mietvertrag genannten Personen genutzt werden darf.
Für den Versicherungsschutz ist bei einem selbst genutzten Keller allerdings wichtig, dass dieser abschließbar ist und damit lediglich vom gerade erwähnten Personenkreis betreten werden kann. Im Idealfall sollte der Keller auch von außen nicht einsehbar sein. Das ist in größeren Miethäusern aber nicht immer der Fall. Dort wurde oftmals ein größerer Raum durch Gitterkonstruktionen aus Holz oder Metall in einzelne Abteile aufgeteilt. Das kann Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Muss es aber nicht.
Diebstahl, Feuer, Wasser – welche Versicherung haftet für Schäden im Keller?
Die Hausratversicherung gehört zu den Policen, deren Abschluss grundsätzlich zu empfehlen ist. Denn sie kommt für Schäden und Verluste an den Gegenständen auf, die zum eigenen Hausrat gehören. Und das kann auch für den Keller zutreffen.
Nicht versichert sind in der Hausratversicherung die Dinge, die in einem Gemeinschaftskeller untergebracht sind. Aus Sicht der Versicherer ist das Risiko einfach zu hoch. Selbst, wenn der Fahrradkeller abschließbar ist, kann es sein, dass ein anderer Mieter schlicht vergisst, diesen auch abzuschließen. Wer sich gegen den Verlust seines Fahrrads versichern will, sollte also unbedingt eine eigene Spezialversicherung dafür abschließen.
Anders sieht dies bei den selbst genutzten Kellerräumen von Mietern aus. Die Versicherungsgesellschaften beziehen sich in ihren Vertragsbedingungen in der Regel auf einen Mustertext, der vom Gesamtverband der Versicherer (GDV) herausgegeben wird. In diesen „Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen“ (VHB) ist das Wort „Keller“ zwar nicht ausdrücklich enthalten. Es gibt hier aber die Formulierung von „gemeinschaftlich genutzten, verschließbaren Räumen, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird“.
Ein Kellerraum kann dazu zählen. Welche Ansprüche die Versicherung an den selbst genutzten Kellerraum stellt, um die darin abgestellte Gegenstände zu versichern, sollte dann in den exakten Bedingungen des abgeschlossenen Tarifs stehen. Ist der Keller für Dritte nicht einsehbar und abschließbar, ist die Lage klar. Die Hausratversicherung greift auch hier.
Eher schlecht sieht es hingegen aus, wenn der Keller aus einem einfachen Lattenverschlag besteht, der nur durch ein Vorhängeschloss gesichert wird. Dieser „Schutz“ kann schnell überwunden werden. Einige Versicherer bestehen also auf einem gemauerten Keller oder wenigstens einer Käfigkonstruktion aus Metall. Wer unsicher ist, ob die Hausratversicherung auch bei einem abschließbaren, aber einsehbaren Kellerabteil zahlt, fragt am besten einmal bei seiner Gesellschaft nach.
Mehr dazu: Wer haftet bei einem Diebstahl im Fahrradkeller?
Typische Fälle für die Versicherung
Und wenn es zu Schäden kommt? Wer zahlt nun eigentlich was? Greift die Hausratversicherung immer? Ein Blick auf „typische“ Schäden, wie sie im Keller auftreten können:
- Diebstahl oder Feuer im Keller: Hier sollte die Hausratversicherung den entstandenen Schaden begleichen. Es kann aber sein, dass es im Vertrag eine Ausschlussklausel gibt, die etwa Brandstiftung ausschließt. Das sollte geprüft werden. Außerdem sollte man auch darauf achten, was im Keller gelagert wird. Dazu im nächsten Abschnitt aber mehr.
- Wasserschäden: Werden im Keller gelagerten Dinge durch Wasser unbrauchbar, wird es leider etwas komplizierter. Für die Eigentümer ist es zwar unerheblich, woher das Wasser im Keller stammt, für die Versicherungen ist es aber von Interesse.
- Schaden durch Leitungswasser: Die meisten Policen der Hausratversicherungen greifen nur für Wasserschäden, die durch Leitungswasser entstehen. Ein Beispiel: Der Keller ist überflutet, weil die Wasserleitung, die den Waschkeller versorgt, undicht war.
- Andere Wasserschäden: Komplizierter wird es, wenn das Wasser aus einer anderen Quelle stammt. Das können etwa sein:
- Steigendes Grundwasser
- Niederschlag, der durch undichte Kellerfenster eindringt
- Rückstau aus der KanalisationRegenwasser aus Fallrohren
- Überschwemmungen.
Hier kommt es tatsächlich auf den Einzelfall an. Bietet der Versicherer gegen einen Aufpreis auch die Absicherung gegen sogenannte Elementarschäden (darunter fallen dann Ereignisse wie Starkregen), ist es sinnvoll, diesen Zusatzbaustein in die Hausratversicherung aufzunehmen. Hier hilft aber nur ein Blick in die Vertragsunterlagen.
Gut zu wissen Das sollte in der Hausratversicherung enthalten sein
Versicherungsexpertin klärt auf Wer haftet bei einem Diebstahl im Fahrradkeller?
Schutzpolice Hausratversicherung greift auch auf Balkon und Terrasse
Achtung bei teuren Gegenständen!
Wer eine Hausratversicherung abschließt, muss eine gewünschte Versicherungssumme angeben. Die Versicherer empfehlen üblicherweise einen bestimmten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche. Ob der Keller in die Berechnung einbezogen werden sollte, hängt von den baulichen Gegebenheiten ab.
Kann der Keller etwa als Hobbyraum genutzt werden (oder wird so genutzt), sollte die Fläche in die Wohnfläche eingerechnet werden. Ist es dagegen ein reiner Abstellraum, ist dies keine Wohnfläche. Am besten ist es, beim Abschluss der Police die Option „Unterversicherungsverzicht“ abzuschließen.
Sollen im Keller Dinge gelagert werden, die über Koffer, Winterkleidung und andere Dinge hinausgehen, etwa teure Werkzeuge, dann ist der vom Versicherer garantierte Verzicht auf „Unterversicherung“ wichtig.
Unterversicherung bedeutet vereinfacht, dass der tatsächliche Wert der versicherten Dinge deutlich über der Versicherungssumme liegt. Liegt Unterversicherung vor, muss die Versicherung dann auch nur einen Teil des Schadens erstatten. Mit einem Unterversicherungsverzicht tritt dieses Problem nicht auf.
Im Zweifel die Vertragsbedingungen lesen
„Das Thema Versicherungsschutz für den Keller ist erstaunlich kompliziert und wenig verbraucherfreundlich gelöst. Wer einen ummauerten Keller mit abschließbarer Tür hat, ist auf der sicheren Seite. In allen anderen Fällen bietet nur der Blick in die Vertragsbedingungen endgültig Aufschluss.“