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Nachgefragt

Darf mich mein Vermieter zwingen, meinen Keller vorübergehend zu räumen?

Keller
Muss der Keller geräumt werden, gelten bestimmte Regeln Foto: Getty Images / anela
Felix Mildner
Redaktionsleiter

13. November 2023, 15:06 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Mit der Zeit sammelt sich im Keller einiges an Gerümpel an, wofür kein Platz in der Wohnung ist. Gelegentlich kann es passieren, dass der Vermieter fordert, den Raum zu räumen – etwa wenn Bauarbeiten anstehen. Darf er das überhaupt? Und wer haftet, wenn etwas abhandenkommen sollte?

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Ein Keller ist in erster Linie ein Lagerraum und in vielen Fällen Bestandteil der Mietsache. Auch wenn es sich nur um ein paar Quadratmeter handelt – der Ort wird gerne genutzt, etwa für die Weihnachtsdeko, alte Haushaltsgeräte oder sonstige Dinge, die man nicht in der Wohnung haben möchte. Es kann allerdings vorkommen, dass der Vermieter den Mieter auffordert, den Keller zu räumen. myHOMEBOOK hat bei einer Mietrechtsexpertin nachgefragt, was in diesem Fall erlaubt ist – und was nicht.

Wann müssen Mieter den Keller räumen?

„Wenn Arbeiten im Keller vorgenommen werden müssen, die der Mieter nicht zu vertreten hat, kann der Vermieter ihn auffordern, den Keller zu räumen beziehungsweise räumen zu lassen“, erklärt Anja Franz vom Mieterverein München auf myHOMEBOOK-Anfrage. Mieter müssen sich also durchaus danach richten.

Allerdings gibt es auch für den Vermieter einige Vorschriften, die er dabei beachten muss. Denn die anfallenden Kosten dafür muss laut Franz der Vermieter übernehmen, schließlich könne der Mieter nichts für die Umstände. „Auch wenn Gegenstände aus diesem Grund eingelagert werden müssen, muss der Vermieter dies organisieren und die Kosten dafür übernehmen“, ergänzt die Expertin.

Übrigens: Auch Brandschutzmaßnahmen können ein Grund sein, warum Mieter den Keller räumen müssen.

Dazu passend: Was dürfen Mieter im Keller lagern?

Muss der Vermieter einen Ersatzraum bereitstellen?

Aber wohin mit dem ganzen Krempel? In der Wohnung ist in vielen Fällen nicht ausreichend Platz, und der Vor- oder Trockenraum ist oft ungeeignet. Zudem ist er in der Regel nicht gesichert. Ist der Keller allerdings Bestandteil des Mietvertrags – und das ist er in der Regel –, hat der Mieter laut Franz Anspruch auf einen Ersatzraum, wo er seine Gegenstände lagern kann.

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Wer haftet, wenn dabei etwas abhandenkommt?

Die vermieteten Kellerabteile sind in der Regel mit einem Vorhängeschloss versehen – nur der Mieter hat entsprechend Zutritt. Wenn nun der Keller geräumt werden muss und sich theoretisch jemand an dem andernorts gelagerten Hab und Gut bedienen könnte, müssen Mieter den Vermieter darüber informieren. Das ist etwa der Fall, wenn sich der Ersatzraum nicht absperren lässt. „Wenn der Vermieter nichts unternimmt, haftet er beziehungsweise die Versicherung“, erklärt Franz.

Aber: Stellen die Mieter ihr Gerümpel in den nicht abschließbaren Trockenraum, wird der Vermieter dafür nicht haften müssen. Schließlich handle es sich dabei nicht um einen offiziellen Lagerraum, sagt die Mietrechtsexpertin. Generell gilt: „Für Schäden haftet immer der, der den Schaden verursacht hat, beziehungsweise der dafür verantwortlich ist.“

Themen Mietrecht
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