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Steigende Kosten

Wie sich Verbraucher vor hohen Abschlagszahlungen schützen können

Stromzähler
Welchen Vebrauch misst mein Zähler pro Jahr? Spätestens auf der Jahresabrechnung steht es Foto: Getty Images
dpa

21. August 2022, 11:31 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Knöpft Ihnen der Energieversorger jeden Monat zu viel Geld ab? Oder haben Sie eher Angst vor hohen Nachzahlungen? Wer seine Abschlagszahlungen frühzeitig prüft, kann beides vermeiden.

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Steigende Energiepreise, Gasumlage und Co.: Auf Verbraucher kommen aktuell einige Mehrkosten zu. Doch in manchen Fällen kann es sich lohnen, genauer hinzuschauen. Wenn Energieversorger nämlich höhere Abschlagszahlungen ankündigen, sollten Betroffene diese prüfen, rät die Verbraucherzentrale NRW.

Warum sollte man die Abschlagszahlungen prüfen?

Wenn der Abschlag trotz kletternden Preisen nicht angepasst wird, drohen hohe Nachzahlungen. Verlangen die Versorger zu viel Abschlag, überweisen Verbraucherinnen und Verbraucher monatlich mehr Geld als eigentlich nötig. Beides ist nicht ideal. Verbraucher können allerdings selbst aktiv werden.

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Verbrauchskosten und Fixkosten ermitteln

Wer prüfen möchte, ob die Anpassung seiner Abschlagszahlungen korrekt vorgenommen wurde, kann dafür zum Beispiel den Energiepreis-Rechner der Verbraucherzentrale nutzen. Haushalte, die feststellen, dass die neue Abschlagshöhe nicht richtig ausgewiesen wurde, sollten sich laut den Verbraucherschützern an ihren Energieversorger wenden. Dort können sie eine Anpassung der Abschlagshöhe verlangen.

Auch interessant: Nebenkostenabrechnung – was Mieter darüber wissen sollten

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Welche Daten braucht der Energiepreis-Rechner?

Folgenden Eingangsdaten sind für den Rechner nötig: der aktuelle Brutto-Preis je Kilowattstunde samt Steuern und weitere Kosten sowie der Jahresverbrauch. In vielen Fällen kommen zudem der Grundpreis und manchmal auch ein Mess-Entgelt hinzu. Über den aktuellen Brutto-Preis informieren Versorger in der Regel, andernfalls lässt er sich dort erfragen. Die anderen Daten lassen sich zum Beispiel der letzten Jahresabrechnung entnehmen.

mit Material der dpa

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