22. März 2023, 17:22 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Unter einer Abschreibung bei Immobilien versteht man den Wertverlust einer Immobilie im Laufe der Zeit. Dieser Wertverlust kann steuerlich geltend gemacht werden.
Die Abschreibung zeigt die begrenzte Nutzungsdauer einer Immobilie auf. Zu unterscheiden ist jedoch, dass es dabei nicht um den Wert des Grundstücks geht, sondern um den Wert der Immobilie. Denn ein Grundstück weist in der Regel keinen Wertverlust auf. Eine Abschreibung passiert oftmals im Zeitraum von mehreren Jahren. In der Buchhaltung kann man die jährlichen Aufwendungen erfassen.
Welche Methoden der Abschreibung sind gängig?
Eine Abschreibung bei Immobilien wird auf Grundlage der Anschaffungskosten des Gebäudes und der voraussichtlichen Nutzungsdauer berechnet. Als Steuerzahler hat man die Möglichkeit, unterschiedliche Abschreibungen von Immobilien zu nutzen. Die beiden gängigsten Methoden sind die lineare Abschreibung und die degressive Abschreibung von Immobilien.
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Lineare Abschreibung
Viele Steuerzahler nutzen die lineare Abschreibung, denn diese Methode scheint die Einfachste zu sein. Bei der linearen Abschreibung wird der Anschaffungs- oder Herstellungswert der Immobilie über die Nutzungsdauer linear verteilt. Die Nutzungsdauer für Wohngebäude beträgt erfahrungsgemäß 50 Jahre. Bei gewerblich genutzten Gebäuden ist die Nutzungsdauer kürzer und bei 33 und 50 Jahren.
Beispiel: Wird eine Immobilie für 500.000 Euro gekauft und die Nutzungsdauer auf circa 50 Jahre geschätzt, beträgt die jährliche Abschreibung 10.000 Euro.
Degressive Abschreibung
Die degressive Abschreibung ist eine schnellere Methode. Obwohl der Abschreibungsbetrag in den ersten Jahren höher ist, nimmt er jedoch allmählich wieder ab. Sie kann bei der Anschaffung oder Herstellung von Gebäuden in Höhe von 3 Prozent des Anschaffungs- oder Herstellungswerts des Gebäudes pro Jahr angewendet werden. Die maximale Abschreibungsdauer liegt bei 50 Jahren.
Beispiel: Wird eine Immobilie für 500.000 Euro erworben und die degressive Abschreibung von 3 Prozent angewendet, beträgt die Abschreibung im ersten Jahr 15.000, im zweiten Jahr 13.950 (3 Prozent von 465.000) und so weiter.
Diese Methode ist nur für den steuerlichen Gewinn vorhergesehen. Vor allem müssen steuerliche Voraussetzungen erfüllt sein, um die Abschreibung bei Immobilien geltend zu machen.
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Was passiert nach Ende der Abschreibung einer Immobilie?
Wenn die Abschreibungsdauer für die Immobilie verstrichen ist, kann man die Absetzung für Abnutzung (AfA) steuerlich nicht mehr geltend machen. Nur der neue Eigentümer kann die Immobilie erneut abschreiben und bis zu 50 Jahre geltend machen.