
6. Dezember 2024, 13:23 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Zum Jahreswechseln treten einige Änderungen in Kraft. Eine davon betrifft auch die Baumärkte. Was sich konkret ändert und was Kunden darüber wissen sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.
Zum 1. Januar 2025 gibt es neue Regelungen in den Baumärkten, die auch Käufer bestimmter Produkte betreffen. Konkret geht es um Biozide, etwa in Form von verschiedenen Schädlingsbekämpfungsmitteln oder Holzschutzprodukten, die im Baumarkt erhältlich sind. Die Mitarbeiter sind dann dazu verpflichtet, die Kunden beim Kauf in einem Gespräch umfassend über Anwendung, Gefahren und Alternativen aufzuklären. Im Folgenden erfahren Sie, welche Produkte betroffen sind und was sich für die Kunden konkret ändert.
Neue Vorschriften bei Bioziden im Baumarkt
Die neuen Vorschriften basieren auf der Biozidrechts-Durchführungsverordnung (§ 10 ChemBiozidDV) und betreffen verschiedene Produktgruppen. Dazu zählen neben Rodentiziden und Insektiziden – also Mitteln zur Bekämpfung von Nagetieren und Insekten – auch bestimmte Holzschutzmittel, wie die IHK Karlsruhe informiert.
Diese Produkte sind betroffen
Folgende biozidhaltige Mittel sind von der neuen Regelung betroffen:
- Rodentizide: Mittel zur Bekämpfung von Schadnagern wie Ratten oder Mäusen, die nicht auf Vergrämung oder Köderung basieren.
- Insektizide, Akarizide und Mittel gegen Arthropoden: Produkte zur Bekämpfung von Insekten und Spinnentieren, die ebenfalls keine Vergrämungsmittel oder Köder sind.
- Bestimmte Beschichtungen: Dazu zählen Mittel zum Schutz von Oberflächen vor Algenwachstum oder mikrobiellen Schäden, etwa bei Farben oder Lacken.
- Holzschutzmittel: Schutz vor holzzerstörenden Organismen und Insekten, ab der Verarbeitung im Sägewerk.
- Schutz für Baustoffe: Produkte, die Mauerwerk und Verbundstoffe vor Schäden durch Mikroorganismen oder Algen schützen.
Beratung und Dokumentation wird Pflicht
Ein wichtiger Bestandteil der neuen Regelungen ist das verpflichtende Beratungsgespräch, sowohl im stationären Handel als auch online. Dabei sind die Verkäufer dazu angehalten, ihre Kunden detailliert über die richtige Anwendung, mögliche Alternativen, Risiken, Lagerung und Entsorgung der Produkte zu informieren. Zusätzlich müssen die Mitarbeiter Hinweise zum Verhalten bei Unfällen geben. Dabei reicht es nicht aus, den Kunden während des Kassierens aufzuklären – es muss sich um ein separates Gespräch handeln.
Beim Onlinehandel ist eine Beratung via Telefon oder per Video-Call vorgesehen. Zudem muss der Verkäufer die Aufklärung dokumentieren und nachweisen.
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Ausnahmen in bestimmten Bereichen
Für bestimmte Produkte wie Beschichtungsschutzmittel, Holzschutzmittel und Schutzmittel für Baumaterialien entfällt für Privatpersonen die Pflicht zum Beratungsgespräch. Bei Gewerbekunden greift weiterhin die Aufklärungspflicht.
Bestimmte Biozide dürfen im Baumarkt zudem künftig nicht mehr frei im Selbstbedienungsbereich angeboten werden – mit ein paar Ausnahmen. Alle anderen Mittel dürfen Verkäufer nur auf direkte Anfrage eines Kunden aushändigen.
Ziele der neuen Regelungen über Biozide im Baumarkt
Die verschärften Vorgaben sollen einerseits die Sicherheit der Verbraucher verbessern, andererseits die Umwelt schützen. Durch umfassende Aufklärung soll das Risiko einer unsachgemäßen Nutzung reduziert werden. Gleichzeitig wird der Zugang zu potenziell gefährlichen Substanzen stärker reglementiert, um Missbrauch zu vermeiden.

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Das sagen die Baumärkte zu den neuen Regelungen
myHOMEBOOK hat bei einigen großen Baumarktketten nachgefragt, was sie von den neuen Vorschriften halten. „Vor dem Hintergrund der neuen Biozidverordnung werden wir alle betreffenden Artikel erst nach einem Abgabegespräch an unsere Kunden aushändigen“, sichert eine Toom-Sprecherin zu. Die Baumarktkette sei „gut auf die bevorstehenden Veränderungen vorbereitet.“ Man habe die Mitarbeiter geschult und die Prozesse in den vergangenen Monaten an die neuen Vorschriften angepasst.
Bei Obi werden die neuen Richtlinien ebenfalls umgesetzt. Die entsprechenden Produkte werden laut einem Unternehmenssprecher „hinter Verschluss“ gesetzt sowie mit „Hinweisen zur Beratungsmöglichkeit“ versehen. „Schon jetzt sind unsere Mitarbeitenden auf alle Produkte geschult, die wir verkaufen“, ergänzt der Sprecher auf myHOMEBOOK-Anfrage und begrüßt die neuen Verordnungen: „Dieser Schritt kann einen hilfreichen Beitrag für Mensch und Umwelt leisten.“
Auch bei Bauhaus ist man auf die Neuerungen vorbereitet. Die betroffenen biozidhaltigen Produkte werden laut einem Sprecher „ausschließlich an sachkundige Personen nach persönlichem Abgabegespräch durch einen geschulten Fachberater“ verkauft – und zwar an „separaten Orten, die vom regulären Kundenregal abgetrennt sind.“ Gleiches gelte für den Einkauf im Onlineshop der Baumarktkette. Bestellung und Versand erfolge „erst nach einem erforderlichen, persönlich geführten Rückruf beim Kunden in Form eines Abgabegesprächs.“