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Urteil schafft Klarheit

Klage gegen Hausverwaltung! So viel darf der Anwalt verlangen

Anwalt Kosten
Anwaltskosten können schnell teuer werden – aber welches Honorar ist gerechtfertigt? Foto: Getty Images / Getty Images / shapecharge
Tobias Mahlstedt
Dr. Tobias Mahlstedt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

13. Mai 2024, 11:09 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Die Kosten für einen Rechtsanwalt können sehr schnell in die Höhe schießen. Doch was passiert, wenn man als Eigentümergemeinschaft einen Anwalt beauftragt und der Stundenlohn von einigen als zu teuer eingestuft wird? Dr. Tobias Mahlstedt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, weiß die Antwort.

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Wenn Ihre Eigentümergemeinschaft Klage erheben will oder verklagt wird, kann sie beschließen, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Geht es um einen vor dem Landgericht stattfindenden Prozess, ist die Mandatierung eines Anwalts sogar ein Muss. Doch wie teuer darf ein solcher Anwalt überhaupt sein? Sind Sie bei Ihrer Beschlussfassung völlig frei oder gibt es da Grenzen? Das Amtsgericht Bochum hatte darüber zu entscheiden, ob ein Beschluss, nach dem der Anwalt ein Honorar von 250 € pro Stunde erhalten soll, ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht (Urteil v. 16.01.24, Az. 95 C 25/23).

Eigentümergemeinschaft – Klage gegen Kosten für eigenen Anwalt

Im entschiedenen Fall wollte eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern (WEG) ihre ehemalige Verwalterin verklagen. Bei dieser Klage wollte sich die Gemeinschaft anwaltlich vertreten lassen. Die Eigentümer fassten daher den Beschluss, einen bestimmten Anwalt mit der Angelegenheit zu betrauen.

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Allerdings verlangte dieser ein Honorar von 250 Euro pro Stunde zuzüglich Umsatzsteuer. Außerdem ließ er sich die Fahrt- und Wartezeit bezahlen. Vergleichsangebote anderer Rechtsanwälte hatten die Eigentümer nicht eingeholt. Einem Wohnungseigentümer war dieser Anwalt zu teuer. Er erhob daher Anfechtungsklage gegen den Beschluss.

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Mindestens drei Vergleichsangebote für Beschluss einholen

Die Klage hatte Erfolg. Auch für die Beauftragung eines Rechtsanwalts müssen mindestens drei Vergleichsangebote eingeholt werden, damit der Beschluss ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. Zudem sah das Gericht das Honorar, das der Rechtsanwalt erhalten sollte, als zu hoch an. Ohne besonderen Grund sei ein Anwaltshonorar in dieser Höhe nicht zu rechtfertigen.

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Den Grund dafür sah das Gericht im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach muss die gegnerische Partei, wenn sie den Prozess verliert, nämlich die Rechtsanwaltskosten nur in dem Rahmen übernehmen, den das RVG vorgibt.

Das heißt, der diesen Rahmen überschreitende Betrag wäre auf jeden Fall von der Gemeinschaft zu zahlen. Das Gericht wies allerdings auch darauf hin, dass es durchaus auch Gerichte gebe, die jedes Anwaltshonorar, auch ohne Vergleichsangebote als gerechtfertigt ansehen.

Tobias Mahlstedt
Dr. Tobias Mahlstedt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Worauf Eigentümergemeinschaften achten sollten

Wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, der Ihre Eigentümergemeinschaft in einem Rechtsstreit vertreten soll, nehmen Sie am besten einen, der sich nach dem RVG bezahlen lässt. Verlangt Ihr Anwalt ein höheres Honorar, sollten Sie auf jeden Fall mindestens drei Vergleichsangebote einholen und auch gute Gründe für dessen Beauftragung haben.

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