15. März 2021, 14:06 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Wer fit ist, hat kein Problem bei einem defekten Fahrstuhl ein paar Treppen zu laufen. Allerdings sollte das nicht Sinn der Sache sein, denn immerhin zahlen Mieter für einen funktionierenden Aufzug. Wann ihnen daher eine Mietminderung zusteht und was zu tun ist.
Volle Einkaufstüten, Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl – und dann ist der Aufzug defekt. Vor allem gehbehinderte Menschen und Rollstuhlfahrer sind in solch einer Situation schlichtweg hilflos. Richtig ärgerlich wird es, wenn der Vermieter trotz Info nichts unternimmt. Welche Rechte haben Mieter, wenn der Fahrstuhl längere Zeit ausfällt?
Aufzug defekt – was tun?
Die anderen sagen schon Bescheid? Verlassen Sie sich nicht auf den Gedanken, dass die Nachbarn die Hausverwaltung oder den Vermieter informiert haben, wenn der Aufzug defekt ist. Denn meist haben die Mitbewohner im Haus denselben Gedanken. Wissen die Zuständigen nichts, wird auch kein Techniker beauftragt. Der Stillstand dauert dann nur unnötig länger an.
Bei einem kaputten Fahrstuhl sollten Mieter ihrer Hausverwaltung Bescheid geben – und zwar umgehend. Geschieht nach spätestens drei Werktagen nichts? Noch mal eindringlich nachhaken und ruhig etwas nerven.
Wann kann man die Miete mindern bei einem defekten Aufzug?
Das kommt darauf an. Fällt der Fahrstuhl kurzfristig aus, zum Beispiel aufgrund von Stromausfall oder angekündigten Wartungsarbeiten, handelt es sich juristisch oftmals um einen unerheblichen Bagatellfall. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird das unter Paragraf 536 behandelt. Eine Mietminderung kann dann nur schwer begründet werden.
Generell hat man als Mieter jedoch einen Anspruch, dass der Lift wieder instand gesetzt wird. Hält das Ärgernis länger an, sollte man Dampf machen. Dabei gibt es allerdings einiges zu beachten. Denn die Höhe der Mietminderung wird unter anderem daran bemessen, in welchem Stockwerk man wohnt und wie lange der Aufzug defekt ist.
Ein gehbehinderter Mieter im sechsten Stock kann demnach mehr Miete mindern, als der Nachbar aus dem vierten Stockwerk, der zudem noch gut zu Fuß ist. Ist der Fahrstuhl ausgefallen, liegt die Spanne für eine Mietminderung meist zwischen fünf und zwanzig Prozent, berechnet von der Warmmiete.
Letztlich zählt bei der Bemessung der einzelne Fall. So entschied das Amtsgericht Berlin-Mitte (Az.: 10 C 24/07), dass bei einem Fahrstuhl, der ausgefallen ist, die Gesamtmiete ab dem zehnten Stockwerk um 20 Prozent gemindert werden könne. Bei einer Lage in der sechsten Etage immerhin noch um 15 Prozent.
Vor Mietminderung Rat einholen
Achtung: Eine Minderung der Miete ist immer ein drastischer Schritt. Ist die Minderung unberechtigt, folgt die Kündigung vom Vermieter. Heikle Streitfälle landen dann schnell vor Gericht. Richter entscheiden dabei recht unterschiedlich, deshalb sollten sich Mieter vorab generell mit einem Anwalt besprechen oder Rat bei einem Mieterverein suchen.
Die Experten vom Berliner Mieterverein (BMV) empfehlen zudem, dem Vermieter die Absicht zur Minderung der Miete schriftlich mitzuteilen. Wird der Fahrstuhl wegen einer angekündigten Modernisierung stillgelegt, muss man die Vermieterseite sogar vorab informieren.
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Expertin klärt auf 6 typische Gründe, die eine Mietminderung rechtfertigen
Service Wann ist eine Mietminderung rechtmäßig?
Anspruch auf Ersatzunterkunft und Kosten für Hilfe
Wer wegen seiner gesundheitlichen Verfassung bei einem defekten Aufzug die Wohnung nicht mehr verlassen kann, hat möglicherweise Anspruch auf eine Ersatzunterkunft während des Ausfalls. Die zusätzlichen Kosten müsse dann der Vermieter tragen, erklärt Mietrechts-Expertin Aliki Bürger vom BMV in einer Presseerklärung.
In einzelnen Fällen könnten betroffene Mieter zudem Ansprüche für Aufwandserstattungen geltend machen, wie Hilfe von Nachbarn oder Bekannten, um das Treppenhaus zu überwinden. Auch Erstattungen für andere Dienstleistungen wie Einkaufs- oder Bringdienste seien während der Reparatur des Fahrstuhls möglich.