4. Oktober 2020, 5:03 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Ab einem gewissen Alter wächst der Wunsch nach den eigenen vier Wänden und einem selbstständigen Leben. Ab welchem Alter ist dies aber tatsächlich umsetzbar?
Irgendwann wird das Kinderzimmer zu eng, Jugendliche möchten lieber alleine oder mit Freunden zusammenwohnen, als sich eine Wohnung mit ihrer Familie zu teilen. Mit dem 18. Lebensjahr ist jeder in Deutschland volljährig und kann derartige Entscheidungen für sich treffen. Was aber, wenn man nicht so lange warten möchte? Ab welchem Alter darf man ausziehen?
Ab welchem Alter darf man ausziehen?
Bis zum 18. Lebensjahr haben die Eltern oder Erziehungsberechtigten das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne. Das bedeutet, sie dürfen über den Wohnort des Jugendlichen entscheiden, bis er es für sich selbst tun kann. Möchte man schon vor der Volljährigkeit ausziehen, braucht es deshalb die Zustimmung der Eltern. Alternativ, wenn beispielsweise das Verhältnis zu den Eltern gestört ist, kann das Familiengericht ihnen dieses Recht entziehen. Das passiert aber nicht etwa nur aufgrund des Wunschs nach mehr Selbstständigkeit, sondern zum Beispiel, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Dann dürfen Jugendliche schon ab einem Alter von 16 Jahren ausziehen.
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Eltern können frühzeitigem Auszug auch zustimmen
Ein anderer Fall wäre, wenn der/die Jugendliche eine Lehrstelle in einem anderen Ort aufnehmen und deshalb ausziehen möchte. Dann können Eltern, sofern sie ihr Kind für reif genug erachten, einem Auszug vor dem 18. Lebensjahr zustimmen. Demnach dürften Jugendliche schon im Alter von 16 Jahren ausziehen. Kommen sie alleine allerdings nicht zurecht, kann das Jugendamt sie wieder zurück in die Familie geben oder in Einrichtungen wie einem Jugendheim unterbringen.
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Hinweis: Erst mit dem 18. Lebensjahr wird man geschäftsfähig. Das bedeutet, dass Mietverträge oder andere wichtige Verträge für beispielsweise Strom bei einem Auszug unter 18 Jahren von den Eltern oder den Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden müssen.