8. September 2021, 12:32 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Üblicherweise bekommt man bei der Übergabe auch die Schlüssel zur Wohnung vom Vermieter ausgehändigt. Darf man diese einfach vervielfältigen? Und was ist beim Auszug zu beachten?
Leben mehrere Personen in einer Wohnung, kann es sein, dass die Schlüssel nicht ausreichen, die man vom Vermieter bekommen hat. In der Regel sind es zwei Exemplare, die man ausgehändigt bekommt. In jeder Stadt gibt es Dienstleister, bei denen man Schlüssel für einen geringen Preis nachmachen lassen kann. Was sagt das Mietrecht dazu? myHOMEBOOK hat bei einer Expertin nachgefragt.
Übersicht
Schlüssel nachmachen lassen – ist das erlaubt?
Grundsätzlich ist im Mietvertrag festgehalten, wie viele Schlüssel dem Mieter zur Verfügung gestellt werden. Sollte der Mieter mehr Schlüssel benötigen, kann er diese jedoch nachmachen lassen. Ob und wie viele Schlüssel man nachmachen lassen darf, regelt das Mietrecht eindeutig: „Der Mieter kann auf eigene Kosten so viele Schlüssel nachmachen lassen, wie er will“, erklärt Anja Franz vom Münchner Mieterverein. „Er braucht dazu keine Genehmigung des Vermieters, man muss es ihm aber mitteilen.“ Einen Anspruch auf Erstattung der Kosten hat der Mieter nicht.
Was ist bei Schlüsseln zum Mietshaus wichtig?
Während man den Schlüssel zur Mietwohnung bedenkenlos nachmachen lassen kann, gelten bei Haustüren von Mietshäusern andere Regeln. „Bei zentralen Schließanlagen braucht der Mieter die Genehmigung des Vermieters, die er ihm aber geben muss“, erklärt Franz. Außerdem gilt: „Der Vermieter muss dem Mieter beziehungsweise dem Schlüsseldienst bestimmte Angaben machen, damit der Schlüssel überhaupt hergestellt werden kann.“
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Wo kann man die Schlüssel nachmachen lassen?
In den meisten Städten gibt es Schlüsseldienste, die einen Schlüssel nachmachen können gegen eine kleine Gebühr. Das Prozedere geht meistens recht schnell, man muss nur einen entsprechenden Schlüssel mitbringen. „Der Mieter kann die Schlüssel nachmachen lassen, wo er möchte – es gibt allerdings Sicherheitsschlüssel, die nicht jeder Schlüsseldienst anfertigen kann“, sagt Franz.
Muss man nachgemachte Schlüssel beim Auszug wieder abgeben?
Zieht der Mieter aus seiner Wohnung aus, muss er dem Vermieter bei der Wohnungsübergabe alle vorhandenen Schlüssel zurückgeben. Dazu zählen auch die, die er selbst nachmachen lassen hat, wie der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland informiert. Generell gilt: Der Mieter darf nach Wohnungsübergabe keine Schlüssel behalten.
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Was passiert, wenn man nachgemachte Schlüssel behält?
Sollte der Mieter nach dem Auszug die nachgemachten Schlüssel wissentlich behalten, ist die Wohnungsübergabe nicht ordnungsgemäß erfolgt. Im schlimmsten Fall schuldet der Mieter dem Vermieter dann sogar eine Entschädigung für die verspätete Übergabe. Vernichtet er die nachgemachten Schlüssel nachweislich, genügt dies.