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Bei der Immobiliensuche

Warum gelten Küche und Bad nicht als Wohnräume?

Küche in Wohnung
Warum gelten Küche und Bad bei Immobilienanzeigen nicht als eigenständige Räume? Foto: Getty Images
Odett Schumann
Autorin und Interior Designerin

20. November 2024, 6:16 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Bei der Wohnungs- oder Immobiliensuche stößt man häufig auf Formulierungen, die zwar geläufig, aber nicht immer auch erklärbar sind. Oder hätten Sie gewusst, warum Bad und Küche nicht als Wohnräume gelten und worin sich ein Zimmer überhaupt von einem Raum unterscheidet? myHOMEBOOK klärt auf.

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Auf dem Wohnungs- oder Immobilienmarkt ist oft die Rede von einer 3-Raum-Wohnung oder einem 1-Zimmer-Apartment. Und doch birgt das potenziell neue Zuhause meist noch mehr Räume. Das liegt daran, dass Küche und Badezimmer in der Angabe nicht mitgezählt werden. Warum ist das so? Und was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Raum und einem Zimmer? myHOMEBOOK hat die Antworten.

Das ist der Grund, warum Bad und Küche nicht als Wohnräume gelten

Laut Maklerverständnis fallen unter den Begriff des Zimmers Räume wie das Wohnzimmer, das Schlafzimmer, das Arbeitszimmer oder auch das Kinderzimmer. Bad und Küche dagegen werden grundsätzlich nicht als Wohnräume genutzt, sondern primär um menschliche Grundbedürfnisse zu erfüllen. Ohne diese beiden Zimmer wäre eine Wohnung entsprechend nicht bewohnbar. Wird also in einem Inserat eine 4-Zimmer-Wohnung beworben, finden sich hier neben Bad und Küche auch noch ein Wohn- oder Esszimmer, ein Schlafzimmer, ein Arbeitszimmer sowie ein Kinderzimmer.

Und was ist mit Abstellraum, Hobbykeller und Co.?

Neben Bad und Küche gelten auch eine Kochnische oder ein Abstellraum nicht als eigenständige Zimmer. Dies trifft insbesondere auch auf Räume zu, die außerhalb der Wohnung liegen wie etwa ein Hobbykeller oder ein ausgebautes Zimmer auf dem Dachboden. Sind diese allerdings beheizt und damit auch bewohnbar, werden sie oftmals als halbe Zimmer veranschlagt. Ebenfalls nicht zur Wohnfläche berechnet werden Kellerräume, Waschküche, Heizraum sowie Garage.

Was gilt überhaupt als ein Zimmer?

Gemütliches Wohnzimmer
Das Wohnzimmer ist ein klassisches Beispiel für die Definition eines Zimmers Foto: Getty Images/Westend61

Ein Zimmer gilt per Definition als Teil einer Wohnung oder eines Hauses und dient stets zum Zwecke des Wohnens. Die Art der Nutzung unterscheidet sich dabei zum Beispiel in Wohn-, Ess-, Schlaf-, Kinder- oder auch Arbeitszimmer. Zu einem Zimmer gehören stets Decke, Boden sowie Wandflächen, von denen mindestens eine über eine Zimmertür verfügt. Bei einem Durchgangszimmer sind es meist zwei oder noch mehr Türen. Die Grundfläche eines Wohnraums beträgt Minimum zehn Quadratmeter, sind es weniger handelt es sich um ein sogenanntes halbes Zimmer. Fast immer gibt es auch ein oder mehrere Fenster. So ist für die Versorgung mit Licht und Luft gesorgt.

Eine Ausnahme, die auch mal ohne Fenster auskommt, sind innenliegende Bäder, die entsprechend von keiner Außenwand begrenzt werden. Außerdem verfügen Zimmer mit ungewöhnlichen Lagen wie etwa unterm Dach oder aber im Keller häufig nur über kleine Fenster wie beispielsweise einer Luke oder Oberlichtern.

Auch interessant: Was ist eigentlich ein „halbes Zimmer“?

Und was gilt als ein Raum?

Grundsätzlich wird ein Raum in der Architektur durch seine horizontalen und vertikalen Elemente definiert. Gemeint sind beispielsweise Decken, Stützen, Fenster, Fassaden oder auch Mauern. Dabei wird zwischen mehreren Arten von Räumen unterschieden. So ist unter einem Innenraum ein Schlafzimmer genauso wie ein Flur oder auch eine Abstellkammer zu verstehen. Das Pendant dazu bilden Außenräume wie Gärten oder Wiesen. Auch gibt es die Unterscheidung zwischen dem privaten (z.B. Wohnung oder Hotelzimmer) und dem öffentlichen Raum (z.B. Parkanlagen, Sportflächen oder auch der Verkehrsraum).

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Unterschied zwischen Zimmer und Raum

Es lässt sich in jedem Fall sagen, dass jedes Zimmer auch ein Raum ist, aber nicht jeder Raum zwangsläufig auch ein Zimmer. Ob Wohn-, Schlaf- oder Arbeitszimmer, sie alle dienen stets zu Wohnzwecken, was man von Räumen jedoch nicht behaupten kann. Und von jenen gibt es in nahezu jedem Haus oder auch in einer Wohnung immer welche, die aber eben nicht der Definition eines klassischen Zimmers entsprechen: Abstellkammer, Foyer, Hausflur, Kellerabteil oder Waschküche.

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