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Brandgefahr vermeiden

So schützen Sie Balkon und Terrasse an Silvester vor Feuerwerkskörpern

Silvester Balkon Terrasse Schäden
Es kann immer mal vorkommen, dass eine Rakete sich an Silvester verirrt und in die falsche Richtung fliegt. Wichtig ist, dass man auf den Fall der Fälle vorbereitet ist Foto: Getty Images
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myHOMEBOOK Redaktion

29. Dezember 2023, 12:19 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Für viele gehört zu einem krönenden Abschluss eines Jahres ein großes Feuerwerk. Doch bei den Unmengen an Knallern und Raketen kann es schnell mal passieren, dass ein Feuerwerkskörper in die falsche Richtung fliegt. Im schlimmsten Fall kann das sogar zu Bränden und großen Schäden führen. Deshalb sollte man unbedingt vor dem Feuerwerk an Silvester einige Vorkehrungen auf dem Balkon und auf der Terrasse treffen, damit es gar nicht erst so weit kommt.

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Jedes Jahr kommt es an Silvester zu zahlreichen Unfällen oder Bränden aufgrund von unsachgemäßen Gebrauchs von Feuerwerkskörpern. Häufig kommt es aber auch nur versehentlich zu Schäden in der Wohnung und am Gebäude durch Raketen oder Böller entstehen. Deshalb gibt der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) Tipps, damit das neue Jahr nicht gleich mit einer Katastrophe beginnt. Balkon und Terrasse sollte man auch auf Silvester vorbereiten.

Balkon und Terrasse auf Feuerwerk vorbereiten

Wenn sich Silvester nähert, sollte man vorab nochmal auf dem Balkon und der Terrasse nach entzündlichen Materialien sehen und diese entfernen. Darüber informiert der DFV. Dazu zählen unter anderem folgende Gegenstände und Gerümpel, die oft auf Balkon oder Terrasse gelagert werden:

  • Gartenmöbel
  • Sonnenschirm
  • leere Kisten
  • Zeitungsstapel
  • Weihnachtsbaum

Gerümpel kann sich an Silvester schnell entzünden

Vor allem bei leicht entzündlichen Materialien wie Kartonagen, Papier oder dem trockenen Tannenbaum ist Vorsicht geboten. Diese Gegenstände können schnell Feuer fangen, wenn sie ein Knallkörper trifft – absichtlich oder versehentlich. „Wenn Balkon oder Terrasse vollgestellt sind, erhöht sich damit die Brandlast ungemein“, warnt Frank Hachemer, Vizepräsident des DFV.

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Hat sich das Gerümpel nämlich erst einmal entzündet, kann sich der Brand schnell auch auf den Wohnraum ausbreiten. Auch Wohn- und Hauseingänge sollte man deshalb von brennbarem Gerümpel freihalten. Außerdem sollte man Türen und Fenster geschlossen halten, damit kein Feuerwerkskörper in die Wohnung gelangen kann.

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Was ist im Brandfall an Silvester zu tun?

Die Feuerwehr rät dazu, einen Brand auf Balkon oder Terrasse nur zu löschen, wenn er ohne Selbstgefährdung möglich ist. Ansonsten sollte man die Türen schließen, mit allen Personen das Gebäude räumen und die Feuerwehr mit dem kostenlosen Notruf 112 alarmieren.

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Welche Versicherung zahlt im Schadensfall an Silvester?

Mögliche Gefahrenquellen für die Wohnung gibt es an Silvester reichlich – bedingt vor allem durch die Kombination aus Feuerwerk, Alkohol und Leichtsinnigkeit. Gut, dass Versicherungen viele Schäden am Gebäude abdecken, vorausgesetzt, man hat sie abgeschlossen. Eine Übersicht:

  • Hausratsversicherung: Wenn sich eine Rakete oder ein Böller durch ein offenes Fenster in eine Wohnung verirrt hat, kann schnell ein Feuer ausbrechen. Bei Brandschäden greift die Hausratsversicherung.
  • Wohngebäudeversicherung: Wird in der Silvesternacht die Hauswand, das Dach oder die Garage beschädigt, hilft eine abgeschlossene Gebäudeversicherung. Diese greift neben Schäden am Haus auch dann, wenn der Briefkasten durch einen Böller demoliert wurde.
  • Privathaftpflichtversicherung: Diese Versicherung deckt berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter ab. Dabei geht es in der Regel um Schaden am fremden Eigentum. Wenn beispielsweise Partygäste leichtsinnigerweise in einer Wohnung Feuerwerk zünden und dadurch ein Schaden entsteht, kommt dafür die private Haftpflichtversicherung auf. Ist diese Police nicht abgeschlossen, bleiben die Gäste auf den Kosten sitzen.
  • Kaskoversicherung: Wird an Silvester das eigene Auto von einem Feuerwerkskörper beschädigt, kommt bereits die Teilkaskoversicherung auf. Die Vollkasko greift auch bei selbstverschuldetem Schaden.

Mit Material der dpa

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