10. Februar 2020, 8:40 Uhr | Lesezeit: 1 Minute
Sobald eine Unwetterwarnung erlassen wird, sollten Mieter hellhörig werden. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass Gegenstände am Haus, die ihnen gehören, niemanden verletzen. myHOMEBOOK erklärt, was diese Pflicht genau bedeutet.
Die Verkehrssicherungspflicht gilt auch für Mieter. Bei drohendem Unwetter müssen sie dafür sorgen, dass niemand durch ihr Eigentum zu Schaden kommt. Das erklärt Beate Heilmann von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV). Dazu gehört auch, bei einer Sturmwarnung Balkonkasten und Sonnenschirm zu sichern und anzubinden, damit der Sturm sie nicht vom Balkon fegt.
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Mieter sind schadenersatzpflichtig
„Kommt dennoch jemand zu Schaden, sind Mieter schadenersatzpflichtig“, erklärt Heilmann. Zwar greift hier grundsätzlich der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung. „Allerdings nicht, wenn ich grob fahrlässig gehandelt habe.“ Wer also darüber nachdenkt, bei einer Sturmwarnung den Balkonkasten abzuhängen, es dann aber doch nicht macht, muss bei einem Schaden unter Umständen haften.