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Sicherheitsrisiko

Bei Sturmwarnungen Balkonkästen abhängen

Bei Sturmwarnungen sollten Balkonkästen in Sicherheit gebracht werden
Balkonkästen können ein Sicherheitsrisiko darstellen Foto: Getty Images
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myHOMEBOOK Redaktion

10. Februar 2020, 8:40 Uhr | Lesezeit: 1 Minute

Sobald eine Unwetterwarnung erlassen wird, sollten Mieter hellhörig werden. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass Gegenstände am Haus, die ihnen gehören, niemanden verletzen. myHOMEBOOK erklärt, was diese Pflicht genau bedeutet.

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Die Verkehrssicherungspflicht gilt auch für Mieter. Das erklärt Beate Heilmann von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV). Dazu gehört auch, bei einer Sturmwarnung Balkonkasten und Sonnenschirm zu sichern und anzubinden, damit der Sturm sie nicht vom Balkon fegt.

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Mieter sind schadenersatzpflichtig

„Kommt dennoch jemand zu Schaden, sind Mieter schadenersatzpflichtig“, erklärt Heilmann. Zwar greift hier grundsätzlich der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung. „Allerdings nicht, wenn ich grob fahrlässig gehandelt habe.“ Wer also darüber nachdenkt, bei einer Sturmwarnung den Balkonkasten abzuhängen, es dann aber doch nicht macht, muss bei einem Schaden unter Umständen haften.

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