
25. April 2024, 15:21 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Balkonkraftwerke können sich lohnen, etwa um einen Teil des eigenen Haushaltes mit Sonnenenergie zu versorgen. Doch nicht alle Stecker-Solaranlagen überzeugen im Test. „Stiftung Warentest“ deckt einige Mängel auf.
Balkonkraftwerke sollen Strom erzeugen und dabei helfen, Geld zu sparen – zumindest, solange die Sonne scheint. Unter Umständen sind sie auch eine Option für Mieter. Das neue Solarpaket der Bundesregierung hat dabei einige Erleichterungen auf den Weg gebracht. Laut der Stiftung Warentest sind die Anschaffungskosten für eine Anlage – je nachdem, wie viel Strom erzeugt und verbraucht wird – nach fünf bis acht Jahren wieder drin. Doch wie die „Stiftung Warentest“ (Ausgabe 05/24) nun herausgefunden hat, schwächeln auch einige der Balkonkraftwerke.
Acht Balkonkraftwerke bei „Stiftung Warentest“
Die Warentester haben acht Balkonkraftwerke, jeweils bestehend aus zwei Photovoltaik-Modulen und einem Wechselrichter, im auf 600 Watt gedrosselten Betrieb geprüft. In praller Sonne schöpfen demnach alle getesteten Anlagen reichlich Strom. Liegen sie zur Hälfte im Dunkeln, ist es damit allerdings vorbei. Dann erzeugen alle Anlagen im Test gar keinen Strom mehr. Zu einem Viertel abgedeckt, erbrachte selbst die an der Spitze liegende Anlage gerade mal noch etwas mehr als die Hälfte ihrer Leistung.
Verschenktes Potenzial durch Neigungswinkel
Ein weiterer Kritikpunkt: An der Balkonbrüstung zwingt die Halterung von einer der geprüften Anlagen die dazugehörigen Panels in die Senkrechte. Das verschenkt Potenzial und mindert den Stromertrag, so die Tester. Schließlich fangen die Panels das meiste Licht mit einer 30- bis 40-Grad-Neigung zur Waagerechten ein. Die Neigungswinkel, die die übrigen Anlage-Halterungen im Test am Balkon zulassen, liegen zwischen maximal 15 Grad und 35 Grad.
Hinweis: Wer sich fragt, wie viel Strom und Geld sich mit einem Steckersolargerät am Balkon, an der Hauswand oder auf dem Dach eigentlich einsparen lässt, kann das mit dem „Stecker-Solar-Simulator“ der Berliner Hochschule für Technik und Wirtschaft ausrechnen.
Mängel bei der Stabilität
Auch in puncto Stabilität sahen die Tester nicht nur Licht. Zwar erwiesen sich alle geprüften Anlagen als wasserdicht und hagelsicher. Liegt Schnee auf ihnen und stürmt es dazu, können manche Panels aber brechen. Bei zwei Testkandidaten war das bei einer Druckbelastung von 5400 Pascal (rund 540 Kilogramm pro Quadratmeter) der Fall, das PV-Panel eines Anbieters brach schon bei 2400 Pascal (rund 240 Kilogramm pro Quadratmeter).
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Probleme bei Wechselrichtern
Ein weiterer Knackpunkt ist die elektromagnetische Verträglichkeit der Wechselrichter, die mit den Anlagen verkauft werden. Wechselrichter verwandeln den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom, mit dem die Elektrogeräte im Haushalt arbeiten. Sie sind notwendig, können aber Elektrogeräte und Funkverbindungen elektromagnetisch stören – und so das heimische Internet zum Ruckeln bringen oder sogar Funknetze von Polizei und Rettungskräften beeinträchtigen.
Besonders störend ist ein Wechselrichter, der mit drei der Balkonkraftwerke im Test verkauft wurde – und „Stiftung Warentest“ zufolge von der Bundesnetzagentur vorläufig zur Überprüfung vom Markt entnommen wurde. Ein Umtauschrecht ist damit aber nicht verbunden.
Immerhin: Wechselrichter sind nicht fest mit der Anlage verbaut. Man kann sie also austauschen, wenn auch nicht ohne Kosten, so die Tester. Sie verteilen für die betroffenen Anlagen dreimal die Note „mangelhaft“ in der Gesamtwertung.

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Testsieger ist günstigstes Solarmodul
Insgesamt schneidet nur eine Balkon-Solaranlage „gut“ ab. Und zwar die Günstigste im Test: EPP Solar Balkonkraftwerk 830W. Sie ist den Angaben zufolge allerdings ein Auslaufmodell. Drei Balkonkraftwerke bekommen ein „befriedigend“, eines ist „ausreichend“.

Solarpaket erleichtert Anmeldung von Balkonkraftwerken
Mit dem Solarpaket möchte die Bundesregierung den Anteil der Sonnenenergie in Deutschland erhöhen. Noch in diesem Jahr sollen 13 Gigawatt Solarleistung dazukommen, 2025 sogar 18 Gigawatt. Deshalb wurde unter anderem auch die Anmeldung von Balkonkraftwerken vereinfacht. Demnach muss man nicht mehr den Netzbetreiber informieren, es reicht ein Eintrag im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Außerdem wurde die maximale Wechselrichterleistung von 600 auf 800 Watt erhöht.
Mit Material der dpa