11. August 2023, 12:57 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Im Sommer kommt man gerne im Garten zusammen. Es wird gegrillt, im Pool geplanscht oder auch Ball gespielt. Aber was ist eigentlich, wenn der Ball mal rüber zum Nachbarn fliegt? Darf man dann einfach das Grundstück betreten und den Ball holen?
Im eigenen Garten kann man weitestgehend machen, was man möchte – sich erholen oder auch sportlich betätigen. Gerade Kinder spielen gerne mal Fußball. Doch einmal nicht aufgepasst, und schon landet der Ball über dem Zaun. Ist der Nachbar gerade selbst im Garten, wirft er ihn wahrscheinlich netterweise zurück. Aber was ist, wenn die Nachbarn nicht da sind – darf man den Ball dann einfach aus dem fremden Garten holen? Oder könnte es sich gar um Hausfriedensbruch handeln, wenn man einfach das fremde Grundstück betritt?
Wann ist es Hausfriedensbruch?
Betritt man Privatgrund, dann braucht man grundsätzlich erst einmal die Zustimmung des Eigentümers. Anders ist es, wenn etwa ein Betretungsrecht besteht oder Gefahr droht, heißt es auf dem Informationsportal anwalt.de. Ein Betretungsrecht kann demnach formlos oder vertraglich vereinbart werden, wenn etwa das Grundstück betreten werden muss, weil beispielsweise eine Grenzwand nur so renoviert werden kann. Ein Notfall wäre, wenn schnelle medizinische Hilfe benötigt wird, weil der Nachbar zusammengebrochen ist.
Hinweis: Wer Hausfriedensbruch begeht, muss im Zweifel sogar mit Gefängnis rechnen. Laut dem Strafgesetzbuch kann das mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe geahndet werden.
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Darf man den Ball ohne Erlaubnis holen?
Aber wie sieht es nun bei einem Ball aus, der versehentlich beim Spielen auf das Nachbargrundstück geflogen ist? Eine schnelle Recherche im Internet zeigt: Jede Website behauptet etwas anderes. Deshalb hat myHOMEBOOK bei Rechtsanwalt Thomas Pliester nachgefragt. Dieser stellt klar: „Das mögen vom Grundsatz her Bagatellen sein, aber Eigentum bleibt nun einmal Eigentum. Ohne Einwilligung des Eigentümers dürfen Sie das Eigentum nicht betreten oder in sonstiger Weise beeinträchtigen.“
Unterschiede zwischen Kindern und Erwachsenen oder gar Ausnahmen gibt es in dem Fall auch nicht. „Das ballspielende Kind darf also den Garten des Nachbarn ebenso wenig betreten wie dessen Eltern oder sonstige Dritte. Das geht nur mit Einwilligung des Nachbarn“, erklärt Pliester. Grundsätzlich sollte man also mit seinen Nachbarn vorab sprechen, um im Zweifelsfalls keine Probleme zu bekommen.