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Grenze angehoben

Bauspardarlehen jetzt bis 50.000 Euro ohne Grundbucheintrag

Kleinere Bauspardarlehen müssen nicht im Grundbuch stehen
Kleinere Bauspardarlehen müssen nicht im Grundbuch stehen Foto: Getty Images
dpa

18. August 2021, 4:18 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Immobilienkredite stehen in der Regel im Grundbuch. Bei kleineren Bauspardarlehen kann es aber Ausnahmen geben. Die Grenze dafür ist nun angehoben worden.

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Immobilienkredite sichert man in der Regel durch eine Grundschuld im Grundbuch ab. Kleinere Bauspardarlehen sind von dieser Pflicht laut der Bausparkassen-Verordnung jedoch ausgenommen. Bisher waren entsprechende Bauspardarlehen bis zu 30.000 Euro von einem Grundbucheintrag befreit. Diese Grenze wurde nun angehoben.

Wo liegt die Grenze für Bauspardarlehen ohne Grundbucheintrag?

Laut der aktuellen Bausparkassen-Verordnung können Bauspardarlehen jetzt bis zu einer Höhe von 50.000 Euro ohne Eintrag ins Grundbuch aufgenommen werden. Das spart Grundbuchkosten. Die entsprechende Änderung ist seit Ende Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

„Die sogenannten Blankodarlehen eignen sich besonders für Modernisierungen, energetische Sanierungen und altersgerechte Umbauten“, sagt Christian König, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Privaten Bausparkassen.

Auch interessant: Geerbter Immobilienbesitz – Grundbuchamt muss manchmal warten

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Wann kann man den Grundschuld löschen lassen?

Sobald ein Immobilieneigentümer sein Bauspardarlehen bei der Bank abbezahlt hat, kann er seinen Grundbucheintrag löschen lassen. Dafür stellt ihm die Bank eine Bescheinigung aus, die sogenannte Löschungsbewilligung. Mit diesem Schriftstück kann der Eigentümer einen Notar damit beauftragen, beim Grundbuchamt die Löschung der Grundschuld zu veranlassen. Das ist beispielsweise empfehlenswert, wenn er seine Immobilie verkaufen möchte, da potenzielle Käufer Immobilien mit „sauberem“ Grundbucheintrag erwerben möchten.

Dabei kommen auf den Immobilienbesitzer allerdings Kosten zu: Er muss die Notarkosten und die Gebühren des Grundbuchamtes tragen. Die betragen in der Regel je 0,2 Prozent der Grundschuld.

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