18. August 2021, 4:18 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Immobilienkredite stehen in der Regel im Grundbuch. Bei kleineren Bauspardarlehen kann es aber Ausnahmen geben. Die Grenze dafür ist nun angehoben worden.
Immobilienkredite sichert man in der Regel durch eine Grundschuld im Grundbuch ab. Kleinere Bauspardarlehen sind von dieser Pflicht laut der Bausparkassen-Verordnung jedoch ausgenommen. Bisher waren entsprechende Bauspardarlehen bis zu 30.000 Euro von einem Grundbucheintrag befreit. Diese Grenze wurde nun angehoben.
Wo liegt die Grenze für Bauspardarlehen ohne Grundbucheintrag?
Laut der aktuellen Bausparkassen-Verordnung können Bauspardarlehen jetzt bis zu einer Höhe von 50.000 Euro ohne Eintrag ins Grundbuch aufgenommen werden. Das spart Grundbuchkosten. Die entsprechende Änderung ist seit Ende Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
„Die sogenannten Blankodarlehen eignen sich besonders für Modernisierungen, energetische Sanierungen und altersgerechte Umbauten“, sagt Christian König, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Privaten Bausparkassen.
Auch interessant: Geerbter Immobilienbesitz – Grundbuchamt muss manchmal warten
Immobilien-Tipps Was es bringt, die Grundschuld aus dem Grundbuch zu löschen
Eigenheim als Sicherheit Wann sich eine Immobilie als Kreditsicherheit lohnt
Übersicht Darüber gibt das Grundbuch alles Auskunft
Wann kann man den Grundschuld löschen lassen?
Sobald ein Immobilieneigentümer sein Bauspardarlehen bei der Bank abbezahlt hat, kann er seinen Grundbucheintrag löschen lassen. Dafür stellt ihm die Bank eine Bescheinigung aus, die sogenannte Löschungsbewilligung. Mit diesem Schriftstück kann der Eigentümer einen Notar damit beauftragen, beim Grundbuchamt die Löschung der Grundschuld zu veranlassen. Das ist beispielsweise empfehlenswert, wenn er seine Immobilie verkaufen möchte, da potenzielle Käufer Immobilien mit „sauberem“ Grundbucheintrag erwerben möchten.
Dabei kommen auf den Immobilienbesitzer allerdings Kosten zu: Er muss die Notarkosten und die Gebühren des Grundbuchamtes tragen. Die betragen in der Regel je 0,2 Prozent der Grundschuld.