20. Juni 2019, 12:37 Uhr | Lesezeit: 1 Minute
Wenn Pflanzen von Schädlingen befallen sind, will man sie loswerden. Allerdings darf nicht jedes Gewächs einfach kompostiert werden. myHOMEBOOK erklärt, bei welchem Befall die Pflanzen in welche Tonne gehören.
Auch mit Blattläusen oder Milben befallene Pflanzen, dürfen in der Biotonne entsorgt werden. Darauf macht der Verband kommunaler Unternehmen aufmerksam, der unter anderem die Entsorger vertritt.
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Kompostierung entfernt Schädlinge
Denn durch die Kompostierung und Vergärung der kommunalen Sammlung werden Schädlinge und Pilze entfernt. Doch was gilt bei Pflanzen, die zum Beispiel von Raupen des Eichenprozessionsspinners befallen sind? Unter Umständen sollten Betroffene dies den Behörden melden.
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Wann Pflanzen in den Restmüll gehören
Zudem gilt: Sind Pflanzen oder Erde von gesundheitsschädlichen oder umweltgefährdeten Schädlingen befallen, gehören sie in den Restmüll. Das gilt auch, wenn die Pflanzen selbst gesundheitsschädlich sind wie zum Beispiel der Riesenbärenklau oder die Beifuß-Ambrosie.