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Landgericht in Karlsruhe entscheidet

Darf man Wäsche zum Lüften aus dem Fenster hängen?

Bettwäsche am Fenster lüften
Lüftet man die Bettwäsche am offenen Fenster, kann dies schon mal zum Konflikt unter Nachbarn führen Foto: GettyImages / Peter Carruthers
Felix Mildner
Redaktionsleiter

12. August 2024, 5:35 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Wenn man über Jahre hinweg Tür an Tür mit seinen Nachbarn wohnt, kann es schon mal passieren, dass man sich auch an Kleinigkeiten stört. Manche Kleinigkeiten landen dann sogar vor Gericht – wie in diesem Fall aus Karlsruhe.

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In einer Nachbarschaft kann es schon mal vorkommen, dass man sich über bestimmte Verhaltensweisen ärgert. Doch nicht jedes Verhalten ist auch wirklich zu beanstanden. Ein Beispiel hierfür ist das Lüften von Bettwäsche am Fenster. Ein aktuelles Urteil klärt auf, was beim Lüften von Bettwäsche am Fenster erlaubt ist.

Urteil über Lüften von Bettwäsche am Fenster

Sollten sich Ihre Nachbarn daran stören, dass Sie morgens Ihre Bettwäsche zum Lüften aus dem Fenster hängen, müssen sie dies hinnehmen – sofern es nicht ausdrücklich in der Hausordnung untersagt ist. Das zeigt ein Beschluss des Landgerichts Karlsruhe (Az.: 11 S 85/21), auf den die Zeitschrift „Das Hauseigentum“ (Ausgabe 8/2024) hinweist.

Dazu passend: Nachbar darf nach Urteil weiterhin aus dem Fenster sehen



Darum ging es im konkreten Fall

In dem verhandelten Fall hatten Wohnungseigentümer sich daran gestört, dass die Eigentümerpartei über ihnen seit 30 Jahren morgens ihre Kopfkissen und Bettdecken zum Lüften über die Fensterbrüstung hing. Die Kläger wollten dieses Verhalten für die Zukunft untersagen lassen – aber ohne Erfolg. Zunächst wies das zuständige Amtsgericht die Klage ab, und auch die Berufung vor dem Landgericht Karlsruhe wurde abgewiesen.

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Die Begründung der Richter

Das Gericht argumentierte, dass das Eigentum der Kläger durch das Verhalten der Nachbarn nicht geschädigt werde. Ein paar einzelne Haare, die dadurch eventuell in die Wohnung der Kläger gelangen, stellen keinen Nachteil dar, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht. Das Lüften von Wäsche am geöffneten Fenster sei vielmehr ein in vielen Haushalten übliches und sozialadäquates Verhalten, dessen Nachteile regelmäßig hinzunehmen seien.

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Was sagt die Hausordnung?

Auch die Hausordnung stand dem Wäschelüften der Beklagten nicht entgegen. Diese untersagte lediglich das Aufhängen von feuchter Wäsche, weil dadurch etwa unschöne Wasserränder an der Fassade des Hauses entstehen könnten. Beim Auslegen von trockener Wäsche besteht diese Gefahr hingegen nicht.

Das Lüften von Bettwäsche am Fenster ist also ein übliches Verhalten, das Nachbarn – sofern nicht anders in der Hausordnung geregelt – hinnehmen müssen. Selbst wenn dies gelegentlich zu geringfügigen Beeinträchtigungen führt.

Mit Material der dpa

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