26. November 2024, 12:04 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Ab 2025 treten neue gesetzliche Regelungen für die Nutzung der Biotonne in Kraft, die sowohl Eigentümer als auch Mieter betreffen. Besonders wichtig: Fehler bei der Mülltrennung können künftig kostspielig werden, da bei Verstößen Bußgelder drohen. Was sich ändert und worauf Sie achten sollten.
Die gesetzliche Neuerung mit dem Titel „Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen“ bringt eine entscheidende Anpassung der Bioabfallverordnung aus dem Jahr 2022 mit sich. Im Fokus steht die korrekte Trennung von Bioabfällen, die alle betrifft, deren Biomüll von kommunalen Entsorgungsbetrieben abgeholt wird. In typischer Amtssprache wurden die „Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung“ überarbeitet. Das neue Gesetz für die Biotonne soll ab 2025 gelten.
Worum geht es bei dem neuen Gesetz für die Biotonne?
In Deutschland wird seit vielen Jahren der Müll getrennt. Vor den Häusern stehen (je nach Region) die Tonnen für Restmüll, Papier, Wertstoffe und auch Bioabfall. Und eigentlich sollte inzwischen jeder wissen, was in die Biotonne gehört. Das sind:
- Alte Lebensmittel
- Eierschalen
- Essensreste (am besten eingewickelt in Zeitungspapier)
- Obst- und Gemüsereste
- Kaffeesatz, -filter, Tee, Teebeutel.
- Küchenpapier
Auch Blumen und Laub dürfen über die Biotonne entsorgt werden. Und wer seinen Rasen gemäht oder Sträucher beschnitten hat, darf die Reste in die Biotonne werfen.
Viele Kommunen bieten für größere Mengen der Gartenabfälle auch spezielle Säcke an. Wer in einem Mehrfamilienhaus lebt und für den Garten verantwortlich ist, sollte dieses Angebot in Betracht ziehen. Die Nachbarn reagieren meist wenig erfreut, wenn sie ihren Biomüll wegen des Gartenabfalls nicht mehr in die Tonne werfen können. Das alles sollte hinlänglich bekannt sein. Warum wird ein neues Gesetz beim Biomüll benötigt?
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Was ist das Problem mit der Biotonne?
Biomüll kann zu wertvollem Kompost verarbeitet werden. Wer einen eigenen Garten besitzt, kann selbst (in kleinerem Mengen) kompostieren. Und der Kompost ist ein guter Dünger für neue Pflanzen. Industriell werden aus einer Tonne Biomüll um die 500 kg Kompost, wie eine Initiative deutscher Entsorgungsbetriebe verrät.
Das Kompostieren funktioniert aber nur dann, wenn auch nur kompostierbare Abfälle in der Tonne landen. Alles, was da nicht hineingehört, aber trotzdem entsorgt wird, nennt die Abfallwirtschaft „Störstoffe“.
Und genau die sind das Problem. In einer älteren Erhebung wurde eine Störquote von bundesweit 4,6 Prozent errechnet. Im Ergebnis sind das 92.000 Tonnen weniger Kompost.
Für die Industrie sind die Störstoffe eine Herausforderung. Dabei spielen gerade Kunststoffe eine große Rolle. Denn daraus kann bei der mechanischen Zerkleinerung Mikroplastik entstehen, das schädlich für die Umwelt ist.
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Möglichst wenig Plastik in der Biotonne
Die Novellierung des eingangs erwähnten Gesetzes ist ein Teil der europaweit harmonisierten Gesetzgebung mit dem Ziel, Kunststoffe („Plastik“) zurückzudrängen. Das Gesetz verfügt nun, dass Biomüll aus der Biotonne ab Mai 2025 nur noch maximal 1,0 Prozent Fremdstoffe enthalten darf.
Eine wichtige Vorgabe, die direkt auf die Entsorgungs- und Kompostierbetriebe einwirkt. Denn diese verstoßen gegen das Gesetz, wenn sie diese Vorgabe nicht beachten. Die bisher noch nie festgesetzte Quote können die Firmen nur dann einhalten, wenn alle noch besser darauf achten, nur die richtigen Abfälle auch in der Biotonnen zu entsorgen.
Im Klartext: Entsorgungsunternehmen und Kommunen werden verstärkt darauf achten, ob die Biotonne „sortenrein“ ist. Zur Vorbereitung auf die neue Gesetzeslage haben im Jahr 2024 auch viele Kommunen bereits stichprobenartig die korrekte Trennung kontrolliert. Dabei haben es die Kontrolleure bisher bei Verwarnungen und Hinweisen belassen.
Wird während der Abholung eine falsche Trennung festgestellt, lassen die Entsorgungsunternehmen die Tonne einfach stehen. Sie wird erst dann mitgenommen, wenn der Anteil der Störstoffe beseitigt ist. Keine schöne Aufgabe, den Müll zu durchsuchen.
Bei der Entsorgung werden die Tonnen nicht nur gesichtet. Auch die Fahrzeuge besitzen Detektoren, die etwa Metalle im Biomüll erkennen. Dann blockiert das Abholfahrzeug automatisch den Transport der Tonne, die dann nicht entleert werden kann.
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In welchen Fällen Bußgeld drohen kann
Ab Mai 2025 könnten dann sogar Bußgelder drohen. Die als Ordnungswidrigkeit allerdings von jeder Kommune individuell festgelegt werden können. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das sich auch mit dem Biomüll beschäftigt, sieht empfindliche Strafen bei groben Verstößen von bis zu 2500 Euro vor.
Juristisch ist im Einzelfall zunächst die Frage zu klären, ob es sich um einen groben Verstoß handelt. Insofern werden Bußgelder vermutlich in der Regel darunter liegen. Ärgerlich wären sie aber allemal. Und das Stehenlassen der vollen Biotonne gerade in den Sommermonaten ist fast schon Strafe genug.
Die verschärfte Gesetzeslage sollte aber für alle ein Ansporn sein, noch stärker darauf zu achten, dass nur Dinge in der Biotonne landen, die auch dort hineingehören. Das Einwerfen von jeglichen Verpackungen sollte man demnach unbedingt vermeiden.