
29. September 2023, 10:38 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Warmes Trinkwasser aus dem Wasserhahn kann insbesondere nach der Sanierung von Leitungen zum Problem werden. Denn im Wasser könnte sich der chemische Stoff Bisphenol A befinden.
Ein warmes Glas Wasser am Morgen soll ja bekanntlich den Stoffwechsel anregen. Doch auf warmes Wasser aus dem Wasserhahn sollte man da besser verzichten. Untersuchungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart (CVUA) haben ergeben, dass sich unter Umständen der chemische Stoff Bisphenol A im Trinkwasser befinden könnte. Dieser hat eine hormonähnliche Wirkung und steht im Verdacht, krebserregend zu sein. Gesundheitsämter in Baden-Württemberg nahmen bereits im Jahr 2022 einige Proben von Warmwasser in Wohngebäuden. Verursacht wurde die kritisch hohe Konzentration offenbar durch Sanierungen der Trinkwasserleitungen.
Sanierung mit Epoxidharz wird zum Problem
Die Experten nahmen gezielt Proben aus Gebäuden, deren Trinkwasserleitungen auf bestimmte Art und Weise saniert wurden. Konkret es um den Einsatz von Epoxidharz. Laut dem CVUA wurden in den 1970er- und 1980er-Jahren Trinkwasserleitungen häufig mit verzinktem Stahl verbaut. Nach einigen Jahren waren diese allerdings korrodiert und mussten saniert worden.
Statt alle Leitungen aufwendig auszutauschen, entschied man sich vor allem in den Jahren zwischen 2000 und 2015 dazu, Epoxidharz einzusetzen. Bei dem Verfahren wurden die Leitungen zunächst entleert und intensiv gereinigt. Zum Abschluss wurde ein 2-Komponenten-Epoxidharz – bestehend aus Bisphenol A und Epichlorhydrin – in das Leitungssystem gepresst. So wurden die Innenwände gleichmäßig mit dem Epoxidharz beschichtet und konnten nach Trocknung wieder genutzt werden.
Das Problem: Epoxidharze sind laut der Experten nur bis 65 Grad beständig. Allerdings sind gelegentlich thermische Desinfektionen des Trinkwassersystems, etwa zur Beseitigung von Legionellen, nötig – hierfür beträgt die Wassertemperatur mindestens 70 Grad. Die hohen Temperaturen können die Schutzschicht aus Epoxidharz schädigen und das Trinkwasser kontaminieren.
Proben überschritten Grenzwerte deutlich
Die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg entnahmen die Proben an zentralen Stellen der Warmwasserbereitung, etwa dem Warmwasserspeicher, sowie an den Wasserhähnen in den Wohnungen. Dabei wurden Konzentrationen von bis zu 211 Mikrogramm pro Liter festgestellt.
Ein besorgniserregendes Zeichen für die Experten, denn laut CVUA liegt der ab 2024 gültige Grenzwert bei 2,5 Mikrogramm pro Liter. 87 Prozent der entnommenen Proben haben diesen Wert überschritten.
Immerhin eine gute Nachricht gab es bei den Untersuchungen auch: Bei den Kaltwasserproben lagen die Konzentrationen alle unterhalb der Nachweisgrenze.
Verzehr von Warmwasser stellt Risiko dar
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat Bisphenol A zuletzt hinsichtlich der toxikologischen Eigenschaften neu bewertet. Sie hält eine Aufnahme des Stoffes bis zu einer Menge von 0,2 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag für alle vertretbar. Die Experten des CVUA kommen zu dem Schluss, dass der Verzehr der von ihnen untersuchten Wasserproben demnach mit einem Risiko verbunden wäre.

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Mieter und Eigentümer sollten sich informieren
Mieter sollten sich bei ihren Vermietern informieren, ob die Wasserleitungen mit Epoxidharz saniert wurden. Ist das der Fall, raten die Experten des CVUA dazu, kein warmes Wasser mehr aus der Leitung zu trinken. Außerdem sollten mit dem Warmwasser auch keine Speisen zubereitet werden, empfiehlt das Umweltbundesamt. Auch Eigentümer sollten sich über den Zustand der Leitungen ein Bild verschaffen.
Laut Stiftung Warentest können Mieter sich auch rechtlich wehren, sollte eine zu hohe Belastung von Bisphenol A festgestellt werden. Sie könnten dann etwa einen Austausch der betroffenen Rohre fordern. Sollte der Vermieter nicht in angemessener Zeit reagieren, sei das ein Mangel, so die Experten von Stiftung Warentest. Mieter hätten dann die Möglichkeit, die Miete zu mindern oder fristlos zu kündigen.
Sollte der Vermieter die zu hohe Belastung bestreiten und es kommt zu einem Rechtsstreit, müssen Mieter zunächst Beweise vorlegen. Gelingt das, muss der Vermieter die Kosten für ein Gutachten übernehmen.