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Muss ein Mietshaus in Quarantäne, wenn ein Nachbar Corona hat?

Muss ein Miethaus in Quarantäne, wenn ein Nachbar Corona hat?
Wie muss man sich in Zeiten von Corona seinen Nachbarn gegenüber verhalten? Foto: Getty Images
Laura Graichen Redakteurin

18. März 2020, 4:31 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu stoppen und das Risiko einer Infektion zu verringern, sollten Restaurants und Bars aktuell gemieden und soziale Kontakte auf ein Minimum beschränkt werden. Am besten ist es also, wenn man zu Hause bleibt. Was ist aber, wenn ein Nachbar im eigenen Haus erkrankt ist? Was bedeutet das dann für die Bewohner? myHOMEBOOK fragte bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung in Berlin nach.

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In einem Mietshaus wohnen mehrere Parteien, die sich einen Eingang, einen Keller, ein Treppenhaus oder einen Aufzug und einige von ihnen auch eine Etage teilen. Das heißt, es gibt viele Orte und Punkte, an denen sich Nachbarn begegnen. Wie müssen sich Nachbarn deshalb in Zeiten von Corona verhalten? Und was gelten für Regeln, wenn es einen Fall im Mietshaus gibt? Pressesprecherin Lena Högemann von der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung beantwortet die wichtigsten Fragen.

Muss ein Mietshaus in Quarantäne, wenn ein Nachbar Corona hat?

„Während der Zeit der häuslichen Isolation ist das Gesundheitsamt mit den Betroffenen täglich in Kontakt, um den Gesundheitszustand zu beobachten und rasch zu handeln, falls Symptome auftreten sollten. Gleichzeitig sollen die Betroffenen Kontakte zu anderen Personen meiden, damit das Virus im Zweifelsfall nicht weiterverbreitet werden kann“, ergänzt Högemann auf Nachfrage von myHOMEBOOK. Eine allgemeine Quarantäne für ein ganzes Wohnhaus wird bei der Corona-Infektion eines einzelnen Bewohners aber nicht verhängt.

Das Gesundheitsamt stellt hierfür konkrete Hinweise zur Verfügung:

  • Bekannte sollen die Einkäufe für Betroffene übernehmen.
  • Sie müssen Einkäufe und Ähnliches vor der Wohnungstür abstellen, ohne dass es zu einem Kontakt zwischen den Personen kommt.

Außerdem übernimmt das Gesundheitsamt auch die Testung der betroffenen Personen. Wenn nach der Quarantäne von 14 Tagen die Ergebnisse negativ ausfallen, gilt die häusliche Isolation als beendet.

Wie steht es um Personen, die Kontakt zum betroffenen Nachbarn hatten?

Laut Högemann müssen alle Kontaktpersonen der Kategorie I in häusliche Isolation: „Das heißt, dass 14 Tage Quarantäne zwingend notwendig sind, da dies die Inkubationszeit abdeckt.“ Die Entscheidung für eine Quarantäne liegt beim Gesundheitsamt, das sich nach den Empfehlungen des Robert Koch Instituts richtet.

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Wie kontrolliert man die häusliche Isolierung?

Die Art der Isolierung entscheidet darüber, wie die Kontrolle erfolgt. „Wenn es sich um eine freiwillige Isolierung handelt, dann gibt es keine Handhabung. Wenn es eine durch das Gesundheitsamt angeordnete Isolierung ist, dann ist diese verpflichtend und muss befolgt werden. Außerdem kann es bei Verstoß zu einer Absonderung in einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses kommen (nach §30 Infektionsschutzgesetz (IfSG))“, so Högemann.

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