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Wie Nachbarschaftshilfe in Corona-Zeiten funktioniert

Um Hilfsbedürftige zu schützen, sollten Einkäufe ohne nahen Kontakt übergeben werden – Lächeln ist aber erlaubt
Um Hilfsbedürftige zu schützen, sollten Einkäufe ohne nahen Kontakt übergeben werden – Lächeln ist aber erlaubt Foto: iStock/DGLimages
Christian Glass
Christian Glass Redakteur

18. März 2020, 17:29 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Der Coronavirus lässt Deutschland und die Welt still stehen. Die Schwächsten sind besonders gefährdet. Zum Schutz sollten sie daher bis auf weiteres keinen Kontakt mehr zur Außenwelt haben. Doch in der Corona-Krise formiert sich derzeit eine Welle der Hilfsbereitschaft unter Nachbarn. Und auch im Internet bieten immer mehr Menschen ihre Unterstützung an. myHOMEBOOK gibt einen Überblick über die Solidarität in dieser schwierigen Zeit.

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Menschen ab 65 Jahren sind vom Coronavirus besonders bedroht. Und auch immungeschwächte Menschen und chronisch Kranke gehören zur Risikogruppe. Sie sollten möglichst jeden Kontakt vermeiden. Bedeutet: Nicht vor die Tür gehen, keinen Besuch erhalten – Stillstand in der Wohnung! Die Distanz nach draußen ist zwar notwendig, die Einsamkeit jedoch hart und schwer auszuhalten. Deshalb ist Nachbarschaftshilfe in Zeiten von Corona besonders wichtig.

So braucht es das aktive Hinschauen aller, gerade jetzt, wo ambulante Pflegedienste an ihre Grenzen stoßen. Gabriele Schlimper vom Paritätischen Wohnfahrtsverband Berlin sagte im Deutschlandfunk, dass jede Hilfe besser sei als keine Nachbarschaftshilfe. Und sei es nur ein Zettel im Treppenhaus oder Briefkasten.

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Nachbarschaftshilfe und Corona – Jung hilft Alt

Das wird vielen jüngeren Leuten klar, die vom Virus vielleicht nicht so direkt bedroht sind. Und so finden sich derzeit immer mehr Aufrufe in den sozialen Medien, denen zu helfen, die nun Unterstützung brauchen. Eine Welle der Solidarität bricht sich derzeit im Netz Bahn. Auf Facebook beispielsweise gründen sich Gruppen, die gefährdeten Menschen Hilfe und Austausch anbieten. Und auch auf Twitter geht die Hilfsbereitschaft viral. Unter dem Hashtag #NachbarschaftsChallenge werden Zettel gepostet, die Nachbarn Hilfe in dieser schweren Zeit anbieten.

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Es geht aber auch offline. In Berlin werden beispielsweise Zettel aufgehängt mit dem Angebot, für Hilfebedürftige einkaufen zu gehen oder Medikamente aus der Apotheke zu holen.

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Online entstehen zudem Portale, die Hilfsangebote sammeln und dann an Hilfsbedürftige weitervermitteln. Eines dieser Portale ist nachbarschaft.care. Dort kann jeder Hilfe anbieten. Hilfesuchende können wiederum direkt über die Seite mit Helfern in Kontakt treten. Auch auf der Webseite gegen-den-virus.de können Helfer eine Vorlage für einen Aushang downloaden.

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Einkaufen für ältere Menschen

In jedem Fall sollte man den direkten Kontakt vermeiden. Einen Mindestabstand von eineinhalb Metern einzuhalten, dürfte in einer normalen Wohnung so gut wie unmöglich sein. Menschen, die unter Quarantäne stehen, können die Wohnung zudem weder verlassen noch darf man selbst die Wohnung betreten. Deshalb sollte der Einkauf vor der Tür abgestellt werden.

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Kinder betreuen – worauf sollte man achten?

Soweit möglich, sollte man nur ein Kind betreuen. Sollten es mehrere Kinder sein, dann nur in einer kleinen Gruppe ohne oft wechselnde Kinder in der Gruppe. Allerdings ist die Betreuung mit einigen Risiken verbunden, vor allem der Ansteckung.

Auf myHOMEBOOK-Anfrage sagt eine Sprecherin des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dazu: „Für privat organisierte Kinderbetreuung fremder Kinder gibt es keine bundesgesetzliche Regelung. Auch in Zeiten des Coronavirus stehen Kindeswohl und Kinderschutz an erster Stelle. Dies kann zum Beispiel bedeuten, auf Führungszeugnisse zu achten. Eltern müssen natürlich auch die Regelungen zum Verbot von Schwarzarbeit beachten.“

Die Sprecherin betonte außerdem, wie großartig es sei, dass sich viele Menschen gegenseitig bei der Kinderbetreuung helfen und unterstützen. Überall sei zu spüren, wie verantwortungsbewusst mit der aktuellen Situation umgegangen wird, da insbesondere die Großeltern nicht für die Betreuung in Anspruch genommen werden.

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