18. März 2024, 5:46 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Beim Kauf einer Immobilie kann es vorkommen, dass eine Courtage anfällt. Doch worum handelt es sich dabei genau und wer erhält den Betrag?
Wer im Alltag nur wenige Berührungspunkte mit Immobilien hat, stößt beim Immobilienkauf oder -verkauf auf den einen oder anderen Begriff, der Fragen aufwirft. So ist es häufig auch, wenn eine Courtage anfällt. Worum es sich dabei handelt, erklärt myHOMEBOOK.
Was ist eine Courtage?
Der Begriff Courtage – auch Kurtage geschrieben – leitet sich von dem französischen Wort „courtier“ ab. Es bedeutet soviel wie Makler oder Agent. Bei einer Courtage handelt es sich im Grunde um die Vergütung eines Maklers. Vermittelt ein Makler eine Immobilie, erhält dieser eine Courtage bei Vertragserfüllung.
Der Betrag fällt auch dann an, wenn er lediglich Käufer und Verkäufer erfolgreich zusammenbringt. Hierbei gibt es sowohl einmalige als auch fortlaufende Vergütungen, die auch Folgecourtage genannt werden. Solche fortlaufenden Vergütungen fallen beispielsweise dann an, wenn Verträge betreut und verwaltet werden.
Wie hoch ist eine Maklercourtage?
Eine Courtage kann nicht nur anfallen, wenn ein Makler eine zu verkaufende Immobilie vermittelt. Auch bei Immobilienvermietung kann die Zahlung fällig sein. Die Höhe der Courtage hängt unter anderem davon ab, ob es sich um einen Kauf oder eine Vermietung handelt. Vermittelt ein Makler eine Verkaufsimmobilie, hängt die Vergütung vom Kaufpreis ab. In Deutschland ist es üblich, dass die Maklercourtage drei bis sieben Prozent des Kaufpreises beträgt – sie kann also verhandelt werden.
Für Immobilienvermietungen ist es etwas anders. Im Wohnungsvermittlungsgesetz ist die Höhe der Courtage geregelt. Laut § 3 Satz 2 des WoVermRG darf die Vergütung zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer nicht übersteigen.
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Wer bezahlt die Courtage?
Auch das hängt davon ab, ob es sich um ein Kauf- oder Mietobjekt handelt. Für den Verkauf einer Immobilie gibt es hinsichtlich der Courtage keine genaue Festlegung, welche Partei die Zahlung trägt. Meist teilen sich Käufer und Verkäufer die Vergütung des Maklers.
Anders ist es bei einer Immobilienvermietung. Um Vermieter von der Zahlung der Courtage zu entlasten, wurde 2015 das Bestellerprinzip eingeführt. Der Name verrät es bereits: Die Partei, die den Makler beauftragt hat, also bestellt, muss auch die Kosten tragen.