
25. Februar 2019, 16:09 Uhr | Lesezeit: 1 Minute
Um Schränke oder Haken im Bad oder in der Küche zu montieren, kommt man in vielen Fällen um das Bohren in eine Fliese nicht herum. Aber dürfen Mieter das überhaupt?
Unter gewissen Umständen ist es erlaubt, in Badezimmer- und Küchenwände in die Fliesen zu bohren. Beispielsweise, um etwa einen Spiegel, Handtuchhalter, eine Duschstange oder Halterungen für die Klopapierrolle und die Toilettenbürste anzubringen.
Auch interessant: In 5 Schritten richtig bohren

„Easy DIY“ In 4 Schritten richtig in Fliesen bohren

Wohnungsübergabe Wann Mieter für Abnutzungen zahlen müssen

Streichen, einbauen, Löcher bohren Was Mieter in der Wohnung verändern dürfen – und was nicht
Löcher in Fugen platzieren
Wenn Mieter in Fliesen bohren, sollten sie darauf achten, dass sie möglichst nicht die Wandfliesen anbohren, sondern die Löcher in die Fugen platzieren. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
Denn wenn das Anbohren der Fliesen für die normale Nutzung des Raumes nicht unbedingt erforderlich ist, stellt es eine verbotene Substanzverletzung dar. Das kann dazu führen, dass der Mieter die beschädigten Fliesen spätestens beim Auszug ersetzen muss. Lassen sich keine Ersatzfliesen beschaffen und lässt sich auch durch andere Fliesen kein dekorativ ansprechender Zustand erzielen, droht sogar eine komplette Neuverfliesung des Bades oder der Küche auf Kosten des Mieters.
Grundsätzlich empfiehlt es sich ohnehin, die Bad- und Küchenaccessoires an die Fliesen zu kleben, statt zu bohren.