10. Oktober 2022, 11:05 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Deutschland steckt mitten in der Energiekrise. Oberstes Ziel ist es aktuell, den Energieverbrauch so weit wie möglich zu senken und Kosten zu sparen. Doch wie weit dürfen dabei Vermieter gehen? Können sie die Heizung ihrer Mieter drosseln?
Die Energiekosten steigen in Deutschland immer weiter an, alles wird teurer. Damit über den Winter keine Gas-Engpässe drohen, hat die Bundesregierung den Energieverbrauch per Verordnung gedrosselt. In öffentlichen Gebäuden darf die Raumtemperatur von 19 Grad nicht mehr überschritten werden. Aber wie sieht es in den privaten Wohnungen aus? Dürfen auch Vermieter die Heizung drosseln, um die Kosten zu senken und Energie zu sparen? myHOMEBOOK hat nachgefragt.
Wie weit kann der Vermieter bei der Heizung gehen?
Aufgrund der Energiekrise hat die Bundesregierung die Temperaturen am Arbeitsplatz bis Ende Februar 2023 neu geregelt. Damit während der Heizperiode keine Engpässe bei der Energieversorgung drohen, dürfen private Unternehmen die Heizung runterdrehen. In öffentlichen Räumen muss sogar wenig geheizt werden.
Bei Mietwohnungen sieht das aber ganz anders aus – der Vermieter kann die Heizung nicht einfach drosseln. „Der Vermieter muss nach wie vor die Heizung so einstellen, dass tagsüber – von 6 bis 23 Uhr – eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad erreicht werden kann“, erklärt Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin des DMB Mieterverein München e.V. gegenüber myHOMEBOOK.
Eine Nachtabsenkung zwischen 23 und 6 Uhr ist dagegen erlaubt. „Je nach Isolierung des Hauses wird es nachts unterschiedlich schnell kalt in den Wohnräumen. Der Vermieter muss gewährleisten, dass die Temperatur nachts nicht unter 17 bis 18 Grad fällt. Diese Grenzwerte gelten, egal, was im Mietvertrag steht“, so Lutz-Plank. Mieter müssen sich also keine Sorgen machen, dass der Vermieter die Heizung zu weit herunterdrosselt.
Was können Mieter tun, wenn die Heizung dennoch kalt bleibt?
Bleibt die Heizung kalt, sollte man sich zuerst an seinen Vermieter wenden und ihn dazu auffordern, den Mangel zu beheben. Am besten setzt man gleich eine angemessene Frist – im Winter sind das wenige Werktage.
Wann kann man die Miete mindern?
Kümmert er sich nicht in der angegebenen Zeitspanne um die Heizung, können Mieter ab dem ersten Tag rückwirkend ihre Miete mindern. Die Höhe der Mietminderung richtet sich dabei nach dem eingeschränkten, vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. „Wer sich absichern möchte, kann seine Miete auch erst einmal unter Vorbehalt zahlen. Dies sollte der Mieter aber bereits in der Mängelanzeige schriftlich ankündigen“, rät Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtschutz Leistungs-GmbH. Sofern sich der Vermieter nach einigen Monaten nicht bereit erklärt, den unter Vorbehalt gezahlten Anteil der Miete zu erstatten, kann der Mieter besagten Betrag einklagen.
Hinweis: Bevor man sich für eine Mietkürzung entscheidet, sollte man sich mit einem Anwalt für Mietrecht beraten. Fällt die Mietminderung zu hoch aus oder ist grundlos, kann dem Mieter die Kündigung drohen. Bleibt die Heizung kalt, sollten Mieter außerdem sowohl die Außentemperatur als auch die Temperatur in dem entsprechenden Raum messen und zusammen mit dem Zeitraum protokollieren.
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Mieter können selbst Energiesparen
Aufgrund der aktuellen Energiekrise hat die Bundesregierung in Mietverträgen vorgegebene Mindesttemperaturen erst einmal auf Eis gelegt. Steht eine solche Temperatur im Mietevertrag, ist diese Regelung mit der neuen Verordnung erstmal bis Ende Februar 2023 außer Kraft gestezt. Das bedeutet, Mieter können aktuell auch weniger heizen, um Energie zu sparen und die Kosten zu senken.
„Allerdings sollten auch Mieter aufpassen beim Energiesparen: Denn Mieter haben die Pflicht, angemessen zu heizen und zu lüften, sodass kein Schaden, zum Beispiel Schimmel, entsteht“, sagt Lutz-Plank vom DMB. Auf eine vorgegebene Mindesttemperatur hochheizen müssen Mieter aber eben aktuell nicht.