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Versicherungsexpertin klärt auf

Wer haftet bei einem Diebstahl im Fahrradkeller?

Fahrradkeller
Bei einem Diebstahl im Fahrradkeller ist der Ärger meist groß. Allerdings greift hier eine bestimmte Versicherung. Foto: Getty Images
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myHOMEBOOK Redaktion

13. Oktober 2020, 10:47 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Wenn ein Fahrrad im Keller eines Mietshauses abhandenkommt, ist es für den Betroffenen eine ärgerliche Angelegenheit. Vor allem, wenn der eigens dafür vorgesehene Fahrradkeller nicht abgeschlossen war, entsteht schnell Unmut unter den Mietern. Wer muss für den Schaden aufkommen?

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Ein Diebstahl im Gemeinschaftskeller ist leider keine Seltenheit. Fahrräder stehen dabei weit oben auf der Liste. Besonders ärgerlich ist es, wenn der Fahrradkeller zum Zeitpunkt nicht abgeschlossen war – versehentlich oder auch absichtlich. In den meisten Fällen sucht der Betroffene dann schnell nach einem Schuldigen, meistens jedoch erfolglos. Wer beim Diebstahl im Fahrradkeller haftet, erklärt Julia Alice Böhne vom Bund der Versicherten e.V. auf Anfrage von myHOMEBOOK.

Diebstahl im Fahrradkeller – wer haftet für den Schaden?

„Fahrräder gehören zu den versicherten Gegenständen in der Hausratversicherung“, erklärt Böhne. Dazu zählen auch Kleidung, Möbel, Küchenutensilien oder Elektrogeräte. Eine Hausratversicherung greift bei folgenden Gefahren:

  • Feuer
  • Leitungswasserschaden
  • Sturm
  • Hagel
  • Einbruch

„Wird ein Fahrrad aus einem Fahrradkeller entwendet, kann der Schaden durch die Hausratversicherung reguliert werden. Allerdings nur dann, wenn es sich um einen sogenannten Einbruchdiebstahl handelt“, sagt die Expertin. Das ist dann der Fall, wenn der Dieb zunächst in den Fahrradkeller eingebrochen ist und danach das Fahrrad gestohlen hat. „Wurde nicht eingebrochen, handelt es sich um einfachen Diebstahl, der in der Regel nicht von der Hausratversicherung gedeckt ist.“

Passend dazu: Die 5 wichtigsten Versicherungen für Haus- und Wohnungsbesitzer

Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, sein Fahrrad zu versichern?

Auch einen „einfachen Diebstahl“ aus dem Fahrradkeller kann man im Rahmen der Hausratversicherung absichern. Meistens geht das mit einem Beitragszuschlag einher. „Viele Hausratversicherer bieten einen Diebstahlschutz fürs Fahrrad bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme oder bis zu festgelegten Summen gegen Mehrbeitrag an“, erklärt Böhne. „Manche Anbieter sehen auch eine beitragsfreie Mitversicherung bis zu bestimmten Prozentsätzen der Deckungssumme oder gesonderten Obergrenzen vor. Hier besteht dann die Möglichkeit, gegen Mehrbeitrag diese Entschädigungsgrenzen zu erhöhen.“

Hinweis: Der Versicherer zahlt bei einem Diebstahl im Freien oder in einem Gemeinschaftskeller nur, wenn das Fahrrad mit einem handelsüblichen Schloss abgeschlossen war.

Auch interessant: Wann die Versicherung bei Einbruch NICHT haftet

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Lohnt sich eine separate Fahrrad- oder E-Bike-Versicherung?

Besitzer von Fahrrädern – in der Regel besonders von teuren Modellen wie E-Bikes – können sich auch überlegen, eine separate Versicherung abzuschließen. Diese kann auch unabhängig von der Hausratversicherung sein. „Der Versicherungsschutz erstreckt sich je nach Anbieter nicht allein auf Diebstahl und Einbruchdiebstahl, sondern beinhaltet beispielsweise auch Raub, Vandalismus, Leistungen bei Unfall- und Sturzschäden sowie Elektronik- und Feuchtigkeitsschäden“, so die Expertin. Dabei sind die Räder bis zu einem bestimmten Kaufpreis versicherbar.

Im Einzelfall kann eine spezielle Fahrradversicherung eine Alternative zur Hausratversicherung darstellen. „Da diese Angebote unterschiedlich ausfallen, sollten diese genau miteinander verglichen werden – auch mit dem Angebot der jeweiligen Hausratversicherung“, empfiehlt sie weiter.

Themen Versicherung
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