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Achtung, Bußgeld!

Dinge, die nach 22 Uhr in der Wohnung verboten sind

Dinge, die nach 22 Uhr in der Wohnung verboten sind
Ab 22 Uhr beginnt in der Regel die gesetzlich festgelegte Nachtruhe – dann darf kein Lärm verursacht werden Foto: Getty Images / Eoneren
Katharina Regenthal
Redakteurin

10. Dezember 2024, 13:25 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Gerade in Mehrfamilienhäusern sollten Ruhezeiten genau eingehalten werden. Ist das nicht der Fall, kann im Zweifel sogar Bußgeld drohen. Was man nach 22 Uhr in der Wohnung auf keinen Fall machen darf, lesen Sie hier.

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In Deutschland gelten gesetzliche Ruhezeiten. Wie der Name bereits verrät, sollen diese dafür sorgen, dass man ab einer bestimmten Uhrzeit zur Ruhe kommen kann. Hält man sich nicht daran, führt das nicht nur zu Ärger mit den Nachbarn, sondern es kann auch empfindliche Strafen geben. myHOMEBOOK erklärt, wie die genau aussehen und welche Dinge nach 22 Uhr in der Wohnung verboten sind.

Wann gesetzlich festgelegte Ruhezeiten gelten

Wie bereits erwähnt, gelten in Deutschland gesetzlich festgelegte Ruhezeiten. Von Montag bis Samstag sind diese in der Regel nachts zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen gilt zudem eine ganztägige Ruhezeit. Wie bei so vielen anderen Regelungen gibt es aber auch hier Ausnahmen und Unterschiede in den jeweiligen Bundesländern. Die Ruhezeiten der Bundesländer im Überblick finden Sie hier.

Diese Dinge sind nach 22 Uhr in der Wohnung verboten

Während der gesetzlich festgelegten Nachtruhe muss es leise sein. Alles, was dann Lärm verursacht, ist also störend. Deshalb gibt es einige Dinge, die man nach 22 Uhr nicht in der Wohnung ausüben darf, weil sie im Zweifel als Lärmbelästigung eingestuft werden können. Folgende Dinge sollte man nachts auf keinen Fall in der Wohnung machen:

  • Möbel rücken
  • Bohren und hämmern
  • Laute Musik hören
  • Staubsaugen
  • Laute Partys

Beim Thema Spül- beziehungsweise Waschmaschine scheiden sich die Geister. Denn es hängt davon ab, wie laut oder leise das Modell ist. Neue Geräte sind in der Regel kaum zu hören, ältere können dagegen Lärm verursachen und sollten deshalb nicht während der Ruhezeiten eingeschaltet werden.

Übrigens: Auch eine Badewanne mit Whirlpool-Funktion kann zum Problem werden. Lässt man die nämlich während der Ruhezeiten sprudeln, können sich andere durch das laute Geräusch gestört fühlen.

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Mögliche Strafen bei Verstoß

Ignoriert man die Ruhezeiten, kann das empfindliche Strafen zur Folge haben. Laut bußgeldkatalog.org droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro, wenn man gegen die Ruhezeiten verstößt. Doch es gibt nicht nur die gesetzliche Regelung – häufig sind im Mietvertrag zusätzlich Ruhezeiten festgelegt, etwa mittags. Hält man sich nicht an diese Vorgabe, kann das zu einer Abmahnung oder im schlimmsten Fall sogar zur Kündigung des Mietvertrags führen.

Katharina Regenthal
Redakteurin

Mietverträge ganz genau lesen!

„In Mietverträgen sind häufig nicht nur zusätzliche Zeiten für die Mittagsruhe festgelegt, sondern auch andere Vorschriften. In meinem alten Mietvertrag etwa stand, dass ich unter der Woche nur zwischen 9 und 18 Uhr in der Badewanne baden darf. Total absurd! Der Vermieter erklärte mir dann, dass dieser Part veraltet sei (genauso wie die festgelegten Zeiten zum Teppichklopfen). Hätte sich aber jemand über das Baden zu einer späteren Zeit beschwert, hätte das unter Umständen dann schon problematisch werden können.“

Themen Mietrecht

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