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Verbraucherschützer warnen

Personalausweis und Gehaltsnachweis bei der Wohnungssuche auf keinen Fall weitergeben

Dokumente bei der Wohnungssuche
Nicht alle Dokumente, die bei der Wohnungssuche gefordert werden, sollte man auch weitergeben Foto: Getty Images
Felix Mildner
Redaktionsleiter

4. September 2024, 14:50 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist seit Jahren angespannt – und Besserung ist aktuell nicht in Sicht. Interessenten legen deshalb in den meisten Fällen alles offen, was gefordert wird. Dazu kommen auch noch die Abzockmaschen von Kriminellen. Deshalb sollte man bei sensiblen Daten besonders vorsichtig sein.

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Der Druck auf dem Wohnungsmarkt ist in vielen Städten groß. Auf eine Anzeige melden sich oft etliche Interessenten. Nicht alle bekommen die Chance, die angebotene Wohnung überhaupt zu besichtigen. Diese Notlage nutzen Immobilienbetrüger aus, um mit gefälschten Wohnungsinseraten auf Immobilienplattformen schnelles Geld zu machen. Auch wenn die Wohnungssuche herausfordernd und oft auch langwierig ist, sollte man bestimmte Dokumente nicht herausgeben, wie die Verbraucherzentrale NRW rät.

Vorsicht mit sensiblen Dokumenten bei der Wohnungssuche

„Betrüger verlangen die Preisgabe sensibler Daten wie Gehaltsnachweise oder die Kopie des Personalausweises, noch vor der ersten Wohnungsbesichtigung“, erklärt Ayten Öksüz, Expertin für Datenschutz bei der Verbraucherzentrale NRW in einer Pressemitteilung. „Mit diesen Informationen können sie dann weiter agieren und zum Beispiel Verträge im Namen der Betroffenen abschließen oder Konten eröffnen.“

Betrüger nutzen die Tatsache aus, dass bei der Wohnungssuche oft bestimmte Informationen verlangt werden. Dazu zählen mitunter Gehaltsnachweise, Schufa-Auskunft und Selbstauskünfte über die eigenen Lebensumstände. Viele fordern auch eine Kopie des Personalausweises, wozu sie jedoch keine Berechtigung haben. Es reicht aus, den Personalausweis zur Prüfung vorzulegen.

Eine Kopie des Personalausweises sollte nur im unvermeidlichen Fall zum Abschluss des Mietvertrages versandt werden, wobei irrelevante Stellen geschwärzt und ein Vermerk wie „Für Wohnungsbewerbung“ quer auf der Kopie angebracht werden sollten. Dies gilt auch für Gehaltsnachweise.

Auch interessant (via TECHBOOK): Ferienwohnung verlangt Kopie von Ausweis? Das sollten Sie beachten

Kein Geld vorab überweisen

Eine häufige Betrugsmasche ist der Trick mit der Vorkasse. Dabei kontaktiert ein angeblicher Wohnungseigentümer die Interessenten und teilt mit, dass er selbst im Ausland sei und daher nicht zur Besichtigung kommen könne. Als Alternative bietet er an, den Schlüssel für die Wohnungsbesichtigung per Post zuzuschicken oder durch einen Mittler zu übergeben, verlangt jedoch vorab eine Kaution. Sobald das Geld überwiesen ist, bricht der Kontakt ab, und die Betroffenen bekommen weder den Schlüssel noch ihr Geld zurück.

Unseriöse Angebote erkennen

Ein erster Hinweis auf gefälschte Immobilienanzeigen sind ungewöhnlich niedrige Kauf- und Mietpreise. Auch zu niedrig angesetzte Nebenkosten können ein Indiz für einen Betrugsversuch sein. Viele Immobilienbetrüger locken mit ansprechenden Immobilienbildern, die jedoch oft aus dem Internet kopiert sind.

Um diese Masche zu entlarven, können die Bilder in die umgekehrte Bildersuche einer Suchmaschine hochgeladen werden. Dadurch kann man feststellen, ob und wo das Bild im Netz noch Verwendung findet. Es kann auch vorkommen, dass das Inserat eine Kopie einer tatsächlich existierenden Anzeige ist, was ebenfalls durch eine Suchmaschinenüberprüfung aufgedeckt werden kann. Schwieriger wird es bei professionell gefälschten Anzeigen, die mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt sind und täuschend echt wirken.

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Was tun, wenn man Opfer eines Betrugs wurde?

Sollten Sie Opfer eines Betrugs geworden sein, zögern Sie nicht, den Vorfall bei der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Dies ist auch online möglich. Alle Korrespondenz mit dem Betrüger sollte man zur Beweissicherung aufbewahren und der Anzeige beifügen. Dies ist insbesondere wichtig, um gegen unberechtigte Forderungen vorzugehen, die sich aus dem Datenmissbrauch ergeben könnten.

Sollten Sie Rechnungen oder Mahnungen erhalten, weil Betrüger Verträge in Ihrem Namen abgeschlossen haben, wenden Sie sich umgehend an die Gläubiger und informieren Sie sie über den Identitätsdiebstahl. Außerdem sollten Sie den Betrugsfall beim Plattformbetreiber melden, damit dieser die Fake-Wohnungsanzeige entfernen und andere mögliche Betroffene warnen kann.

Themen Immobilien
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