Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
Achtung

Bei falscher Entsorgung der EC-Karte kann Bußgeld drohen

Frau schneidet eine EC- oder Kreditkarte, weil sie sie wohl entsorgen will
Es gibt einige wichtige Dinge zu beachten, wenn Sie eine EC- oder Kreditkarte entsorgen möchten Foto: Getty Images/Tetra images RF
Isa Kabakci
Redakteur

21. September 2024, 6:40 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Wenn Ihre EC- oder Kreditkarte abgelaufen ist, sollten Sie diese nicht einfach in den Müll werfen. Es gibt mehrere triftige Gründe, warum Sie bei der Entsorgung vorsichtig sein sollten.

Artikel teilen

Eine EC-beziehungsweise Kreditkarte besteht nicht nur aus Plastik, sondern auch aus einem Chip. Dieser ist entscheidend, wenn Ihre Karte abgelaufen ist und Sie sie entsorgen müssen. Worauf Sie dabei achten sollten und welche Strafen drohen, falls Sie die EC- beziehungsweise Kreditkarte falsch entsorgen, erfahren Sie bei myHOMEBOOK.

Alte EC-Karte gehört nicht in den normalen Hausmüll

In Deutschland gibt es strikte Vorschriften zur Mülltrennung – und das ist auch sinnvoll. Wie genau getrennt wird, variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Doch in einem Punkt ist sich die gesamte Republik einig: Alte oder abgelaufene EC- und Kreditkarten gehören nicht in den normalen Hausmüll.

Da ein Chip in den Plastikarten integriert ist, zählt eine EC- beziehungsweise Kreditkarte als Elektromüll. Falls Sie die Karte dennoch in den Haus- oder Biomüll beispielsweise werfen, droht Ihnen eine empfindliche Strafe. Die Sparkasse schreibt dazu: „Ihre Chipkarte ist abgelaufen? Bevor Sie sie einfach wegwerfen, sollten Sie wissen: Die unsachgemäße Entsorgung kann schwerwiegende Folgen haben. Da Chipkarten als Elektroschrott gelten, drohen bei falscher Entsorgung Bußgelder von bis zu 2.500 Euro – je nach Bundesland.“

Sie können die EC- und Kreditkarte entweder bei Wertstoff- und Recyclinghöfen entsorgen, bei Banken, die meist die alte Karte zurücknehmen, oder in einigen Supermärkten. Dort gibt es am Eingang häufig eine Entsorgungsstelle für Elektroschrott.

Zudem tritt ab dem 1. Mai 2025 die neue Bioabfallverordnung des Bundesumweltministeriums in Kraft. Diese legt eine noch strengere Trennung und Regelung fest. Findet die örtliche Müllabfuhr im Biomüll Elektroschrott, kann sie die Entsorgung verweigern, und der betroffenen Person droht ein Bußgeld.

Nicht einfach wegwerfen

Neben dem Umweltaspekt gibt es weitere Punkte, die Sie bei der Entsorgung beachten müssen. Eine Geldkarte und der darauf enthaltene Chip speichern sensible, insbesondere persönliche Daten. Daher sollten Sie die EC- oder Kreditkarte nicht einfach zum Elektroschrott geben.

Aus Datenschutzgründen wird empfohlen, die Karte zunächst sorgfältig zu zerschneiden. Dabei reicht es keinesfalls, die Karte nur in der Mitte zu teilen. Auch das Entfernen des Chips reicht nicht aus. Wichtig ist, dass Name, Chip, IBAN, Magnetstreifen etc. vollständig zerstört werden. Weitere Hinweise zur korrekten Entsorgung finden Sie bei den Kollegen von TECHBOOK.

Mehr zum Thema

Darum sollte man Chipkarten richtig entsorgen

Das städtische Entsorgungsunternehmen „Berlin Recycling“ erklärt, warum Chipkarten nicht im Hausmüll entsorgt werden sollten. Diese Karten enthalten diverse Schadstoffe. Auf der Webseite heißt es: „Da das PVC in Plastikkarten bei der energieintensiven Verbrennung Schadstoffe wie Chlorwasserstoffe, Dioxine, Schwermetalle und Vinylchlorid freisetzt, gelten die Inhaltsstoffe von EC-Karten als bedenklich. Sie stehen im Verdacht, hormonelle Veränderungen und sogar Krebs auslösen zu können.“ Zudem sei das Silizium im elektronischen Mikrochip von Bankkarten bei der Verbrennung schädlich für die Atemwege.

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.