30. Januar 2021, 5:38 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Die Corona-Pandemie führt oft zu Einkommensverlusten. Manchem Eigentümer werden die Kosten für die eigene Immobilie zu viel. Die gute Nachricht: Auch sie können Anspruch auf Wohngeld haben.
Wohngeld soll angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern. Was viele nicht wissen: Die Leistung steht nicht nur Mietern zur Verfügung, auch Eigentümer haben Anspruch auf Wohngeld. Darauf macht der Verein Wohnen im Eigentum (WiE) aufmerksam.
Voraussetzungen, damit Eigentümer Anspruch auf Wohngeld haben
Eigentümer müssen selbst in ihrer Immobilie leben und auch die Kosten dafür selbst tragen, um einen Anspruch auf Wohngeld zu haben. Geleistet wird das Wohngeld für Eigentümer als sogenannter Lastenzuschuss.
Ob und wie viel Lastenzuschuss zusteht, hängt ab von der Höhe des Hausgeldes von Eigentumswohnungen beziehungsweise der Ausgaben für das Eigenheim, der Höhe des Einkommens und der Anzahl der Familienmitglieder, die in der Wohnung leben. Einen möglichen Anspruch kann man mithilfe von Rechnern im Internet ermitteln.
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Welche Ausgaben sind zuschussfähig?
Zuschussfähig sind laut Gesetz die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung, also unter anderem Ausgaben für Zins und Tilgung bei Krediten für den Bau, Kauf oder Modernisierungsmaßnahmen, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten und weitere Nebenkosten sowie Versicherungsbeiträge für das Eigenheim.
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Haben auch Eigentümer, die Transferleistungen beziehen, Anspruch auf Wohngeld?
Empfänger von Transferleistungen, also beispielsweise von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, haben keinen Anspruch. Auch alle, die in einer Bedarfs- beziehungsweise Haushaltsgemeinschaft mit einem Empfänger von Transferleistungen leben, können diese Leistung nicht beantragen.