Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
Service

Selbstnutzende Eigentümer haben Anspruch auf Wohngeld

Eigentümer haben Anspruch auf Wohngeld
Wohngeld ist nicht nur eine Hilfe für Mieter. Auch Eigentümer können Anspruch haben. Foto: Getty Images
myHOMEBOOK Logo
myHOMEBOOK Redaktion

30. Januar 2021, 5:38 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Die Corona-Pandemie führt oft zu Einkommensverlusten. Manchem Eigentümer werden die Kosten für die eigene Immobilie zu viel. Die gute Nachricht: Auch sie können Anspruch auf Wohngeld haben.

Artikel teilen

Wohngeld soll angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern. Was viele nicht wissen: Die Leistung steht nicht nur Mietern zur Verfügung, auch Eigentümer haben Anspruch auf Wohngeld. Darauf macht der Verein Wohnen im Eigentum (WiE) aufmerksam.

Voraussetzungen, damit Eigentümer Anspruch auf Wohngeld haben

Eigentümer müssen selbst in ihrer Immobilie leben und auch die Kosten dafür selbst tragen, um einen Anspruch auf Wohngeld zu haben. Geleistet wird das Wohngeld für Eigentümer als sogenannter Lastenzuschuss.

Ob und wie viel Lastenzuschuss zusteht, hängt ab von der Höhe des Hausgeldes von Eigentumswohnungen beziehungsweise der Ausgaben für das Eigenheim, der Höhe des Einkommens und der Anzahl der Familienmitglieder, die in der Wohnung leben. Einen möglichen Anspruch kann man mithilfe von Rechnern im Internet ermitteln.

Auch interessant: Wohnungseigentümer bekommen mehr Verantwortung

Welche Ausgaben sind zuschussfähig?

Zuschussfähig sind laut Gesetz die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung, also unter anderem Ausgaben für Zins und Tilgung bei Krediten für den Bau, Kauf oder Modernisierungsmaßnahmen, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten und weitere Nebenkosten sowie Versicherungsbeiträge für das Eigenheim.

Mehr zum Thema

Haben auch Eigentümer, die Transferleistungen beziehen, Anspruch auf Wohngeld?

Empfänger von Transferleistungen, also beispielsweise von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, haben keinen Anspruch. Auch alle, die in einer Bedarfs- beziehungsweise Haushaltsgemeinschaft mit einem Empfänger von Transferleistungen leben, können diese Leistung nicht beantragen.

Themen Immobilien

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.